Betreff
Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen von Kindertagespflege
Vorlage
SV-8-0414
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die ev.familienbildungsstätte, Münster erhält zur Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen für Tagespflegepersonen im Kalenderjahr 2011 einen Kreiszuschuss in Höhe von bis zu 6.710,94 €.

 

Die Familienbildungsstätten Coesfeld, Dülmen und Lüdinghausen erhalten zur Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen für Tagespflegepersonen im Kalenderjahr 2011 einen Kreiszuschuss in Höhe von bis zu 13.343,40 €.

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Bereits in den vergangenen Jahren wurde dargelegt, dass das SGB VIII insbesondere für die Altersgruppe der Kinder unter drei Jahren eine Gleichstellung der Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorsieht.

Die Förderung in Kindertagespflege umfasst neben der Vermittlung des Kindes zu einer geeigneten Tagespflegeperson und Gewährung einer laufenden Geldleistung auch die fachliche Beratung, Begleitung und weitere Qualifizierung der Tagespflegepersonen.

 

Zur Betreuung von Kindern im Rahmen von Kindertagespflege im Sinne der Vorschrift des § 23 Abs. 3 SGB VIII sind Personen geeignet, die sich u. a. durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegerpersonen auszeichnen. Sie sollen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben oder in anderer Weise nachgewiesen haben.

 

Lt. Antrag der Familienbildungsstätten Dülmen, katholisches Bildungsforum Coesfeld, für die Familienbildungsstätten Coesfeld, Dülmen und Lüdinghausen, sowie lt. Antrag der ev.familienbildungsstätte, Münster werden im Jahr 2011 Qualifizierungsmaßnahmen für angehende und bereits tätige Tagespflegepersonen angeboten.

 

40 v.H. der in den Anträgen aufgeführten Kurskosten sollen durch Teilnehmergebühren sowie 60 v.H. der Kursgebühren durch Zuschüsse der beteiligten Jugendämter gedeckt werden.

 

Sofern Teilnehmer aus den Zuständigkeitsbereichen mehrerer Jugendämter an einem Seminar teilnehmen, sollen die Zuschüsse entsprechend der tatsächlichen Teilnehmerzusammensetzung auf die entsprechenden Jugendämter aufgeteilt werden.

 

Entsprechende Kostenkalkulationen der Familienbildungsstätten sind der Sitzungsvorlage als Anlagen 1 und 2 beigefügt.

 

II.  Lösung

Wie bereits unter Punkt I dargelegt, ist u.a. die weitere Qualifizierung von Tagespflegepersonen Inhalt der Leistungen nach § 23 SGB VIII. Unter Berücksichtigung der im § 17 i.V.m. § 13 KiBiz genannten Anforderungen an die Kindertagespflege ist eine finanzielle Förderung der vorgesehenen Kurse auch im Kalenderjahr 2011 in dem von den Familienbildungsstätten beantragten Rahmen angezeigt.

 

Sofern alle Maßnahmen nur von Teilnehmern aus dem Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Coesfeld besucht werden würden und alle Kursangebote stattfinden, würde sich insgesamt folgender Zuschussbetrag ergeben:

 

Lt. Kostenkalkulationen entstehende Kosten insgesamt:                  33.885,90 €

 

daraus sich ergebender Zuschuss in Höhe von 60%:                       20.331,54 €

 

 

III. Alternativen

Es erfolgt keine finanzielle Förderung der Qualifizierungsmaßnahmen für Tagespflegepersonen durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Im Produkthaushalt für das Kalenderjahr 2011 sind unter dem Sachkonto 533250 bei der Produktgruppe 51.01 (Förderung von Kindern in Tagespflege) entsprechende Mittel vorgesehen.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen für Tagespflegepersonen ist eine Beteiligung und Entscheidung des Jugendhilfeausschusses angezeigt. Ab dem 01.08.2011 ist die Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen durch die „Richtlinien zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege im Zuständigkeitsbereich

des Kreisjugendamtes Coesfeld“ geregelt.