Betreff
Bildungsangebote für Schüler/innen mit Hochschulzugangsberechtigung
Vorlage
SV-8-0431
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Ohne

 

Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

 

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

II.  Lösung

III. Alternativen

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

 

I. – V.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport am 15.02.2011 wurde vereinbart, dass die Verwaltung mit den Schulleitungen der Berufskollegs den Bedarf an Bildungsangeboten für Schülerinnen und Schüler mit Hochschulzugangsberechtigung vor dem Hintergrund des Doppeljahrganges bei den Abiturienten im Jahre 2013 thematisiert und dann dem Ausschuss berichtet.

 

Nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Berufskollegs (APO-BK) ist für Schüler/innen mit Hochschulzugangsberechtigung die Einrichtung bzw. der Besuch folgender Bildungsgänge möglich:

 

  1. Einjähriger Lehrgang der Berufsfachschule für Hochschulzugangsberechtigte (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 der Anlage C der APO-BK)

 

Nach der APO-BK ist die Einrichtung des Bildungsganges in verschiedenen Fachrichtungen und fachlichen Schwerpunkten (z. B. Technik - Metalltechnik -, Wirtschaft und Verwaltung, Sozial- und Gesundheitswesen) möglich.

Im Schuljahr 2010/11 sind im Regierungsbezirk Münster neben einem Lehrgang in der Fachrichtung Technik mit dem fachlichen Schwerpunkt Drucktechnik im Berufskolleg in Marl nur Lehrgänge in der Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung - auch bezeichnet als „Höhere Handelsschule für Abiturienten“ - eingerichtet. Diese Bildungsgänge bestehen an den Berufskollegs in Ahlen (14 Schüler), Bocholt (12 Schüler), Münster (23 Schüler) und Rheine (30 Schüler).

Der Bildungsgang „Höhere Handelsschule für Abiturienten“ wurde bis zum Jahre 2000/01 auch am Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg in Coesfeld angeboten.

 

  1. Zweijährige Bildungsgänge „Technische Assistentin/Technischer Assistent für Hochschulzugangsberechtigte und „Kaufmännische Assistentin/Kaufmännischer Assistent für Hochschulzugangsberechtigte (§ 2  Abs. 1 S. 2 der Anlage C der APO-BK)

 

Im Schuljahr 2010/11 sind im Regierungsbezirk Münster folgende Fachklassen eingerichtet:

-                           Biologisch-technischer Assistent am Berufskolleg in Marl (Schülerzahlen: 30 im Jahrgang 1 und 22 im Jahrgang 2)

-                           Informatikassistent - Multimedia - am Berufskolleg in Marl (Schülerzahlen: 12 im Jahrgang 1 und 15 im Jahrgang 2)

-                           Kaufmännischer Assistent für Fremdsprachen am Berufskolleg in Münster (Schülerzahlen: 16 im Jahrgang 1 und 14 im Jahrgang 2)

 

 

  1. Bildungsgänge der Fachschule im Fachbereich Sozialwesen (§ 28  Abs. 1  der Anlage E der APO-BK)

 

Die Bildungsgänge der Fachschule dienen der beruflichen Weiterbildung. Die Aufnahme erfordert in der Regel den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) und eine abgeschlossene Berufausbildung, die im Fachbereich Sozialwesen auch durch den erfolgreichen Besuch einer Berufsfachschule im Bereich Sozialwesen  (Anlage C der APO-BK) ersetzt werden kann.

Die Zugangsmöglichkeit zu den Bildungsgängen der Fachschule im Fachbereich Sozialwesen besteht im  Rahmen von Einzelfallentscheidungen auch, wenn Bewerber/innen anstelle der geforderten Qualifikation neben der Hochschulzugangsberechtigung berufliche Tätigkeiten nachweisen, die den erfolgreichen Besuch des Fachschulbildungsganges erwarten lassen. Geeignet sind beispielsweise das Ableisten eines sozialen Jahres, eines einschlägigen Ersatzdienstes, Zivildienstes oder Praktikums.

 

Am Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg in Lüdinghausen sind Fachschulen in den Fachrichtungen „Sozialpädagogik“ und „Heilerziehungspflege“ eingerichtet. Nach Auskunft der Schulleitung werden auch bislang schon Schüler/innen im Rahmen der vorgenannten Einzelfallentscheidungen in die Bildungsgänge aufgenommen.

 

 

Die Angelegenheit wurde mit den Schulleitungen in einem Gespräch am 31.03.2011 erörtert. Als zusätzliches Angebot für Hochschulzugangsberechtigte kommt nach erster Einschätzung  die ggf. auch nur temporäre Einrichtung des Bildungsganges „Höhere Handelsschule für Abiturienten“ am Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg und/oder am Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg in Betracht. Für die Planung ist schulorganisatorisch ggf. problematisch, dass Schüler/innen zunächst den Bildungsgang besuchen und sich dann nach Erhalt eines Studienplatzes noch abmelden.  

 

Nach Information der Schulleitungen plant das Ministerium für Schule und Weiterbildung zum 01.08.2013 eine umfassende Änderung der APO-BK unter dem Titel „Optimierung der Bildungsangebote und Ressourcennutzung an Berufskollegs“.  In diesem Zusammenhang ist derzeit noch nicht klar, ob und ggf. welche einjährigen Bildungsgänge künftig Bestand haben.

Mit den Schulleitungen wurde vereinbart, die Angelegenheit in einem weiteren Gespräch, an dem dann auch der zuständige Schulaufsichtsbeamte der Bezirksregierung Münster teilnehmen wird, zu besprechen. Dieses Gespräch soll voraussichtlich Ende des Jahres 2011 stattfinden. Verwaltungsseitig ist zudem eine Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern der Berufskollegs vorgesehen.

 

Die Schulleitungen erwarten im Zusammenhang mit dem Doppeljahrgang der Abiturienten auch einen „Verdrängungswettbewerb“, der dazu führen kann, dass Schüler/innen der Haupt-, Real- und Gesamtschulen verstärkt in vollzeitschulische Bildungsgänge der Berufskollegs drängen.

 

Weitere Informationen werden in der Sitzung mündlich vorgetragen.