Beschlussvorschlag:
Ohne
Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Begründung:
I. Problem
II. Lösung
III. Alternativen
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
I. – V.
In der Sitzung des Ausschusses für Schule,
Kultur und Sport am 15.02.2011 wurde vereinbart, dass die Verwaltung mit den
Schulleitungen der Berufskollegs den Bedarf an Bildungsangeboten für
Schülerinnen und Schüler mit Hochschulzugangsberechtigung vor dem Hintergrund
des Doppeljahrganges bei den Abiturienten im Jahre 2013 thematisiert und dann
dem Ausschuss berichtet.
Nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung
für die Berufskollegs (APO-BK) ist für Schüler/innen mit
Hochschulzugangsberechtigung die Einrichtung bzw. der Besuch folgender
Bildungsgänge möglich:
- Einjähriger Lehrgang der Berufsfachschule für
Hochschulzugangsberechtigte (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 der Anlage C der APO-BK)
Nach der APO-BK
ist die Einrichtung des Bildungsganges in verschiedenen Fachrichtungen und
fachlichen Schwerpunkten (z. B. Technik - Metalltechnik -, Wirtschaft und
Verwaltung, Sozial- und Gesundheitswesen) möglich.
Im Schuljahr
2010/11 sind im Regierungsbezirk Münster neben einem Lehrgang in der
Fachrichtung Technik mit dem fachlichen Schwerpunkt Drucktechnik im
Berufskolleg in Marl nur Lehrgänge in der Fachrichtung Wirtschaft und
Verwaltung - auch bezeichnet als „Höhere Handelsschule für Abiturienten“ -
eingerichtet. Diese Bildungsgänge bestehen an den Berufskollegs in Ahlen (14
Schüler), Bocholt (12 Schüler), Münster (23 Schüler) und Rheine (30 Schüler).
Der Bildungsgang
„Höhere Handelsschule für Abiturienten“ wurde bis zum Jahre 2000/01 auch am
Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg in Coesfeld angeboten.
- Zweijährige Bildungsgänge „Technische
Assistentin/Technischer Assistent für Hochschulzugangsberechtigte und
„Kaufmännische Assistentin/Kaufmännischer Assistent für
Hochschulzugangsberechtigte (§ 2
Abs. 1 S. 2 der Anlage C der APO-BK)
Im Schuljahr
2010/11 sind im Regierungsbezirk Münster folgende Fachklassen eingerichtet:
-
Biologisch-technischer Assistent am Berufskolleg in
Marl (Schülerzahlen: 30 im Jahrgang 1 und 22 im Jahrgang 2)
-
Informatikassistent - Multimedia - am Berufskolleg
in Marl (Schülerzahlen: 12 im Jahrgang 1 und 15 im Jahrgang 2)
-
Kaufmännischer Assistent für Fremdsprachen am
Berufskolleg in Münster (Schülerzahlen: 16 im Jahrgang 1 und 14 im Jahrgang 2)
- Bildungsgänge der Fachschule im Fachbereich
Sozialwesen (§ 28 Abs. 1 der Anlage E der APO-BK)
Die Bildungsgänge
der Fachschule dienen der beruflichen Weiterbildung. Die Aufnahme erfordert in
der Regel den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) und eine abgeschlossene
Berufausbildung, die im Fachbereich Sozialwesen auch durch den erfolgreichen
Besuch einer Berufsfachschule im Bereich Sozialwesen (Anlage C der APO-BK) ersetzt werden kann.
Die
Zugangsmöglichkeit zu den Bildungsgängen der Fachschule im Fachbereich
Sozialwesen besteht im Rahmen von
Einzelfallentscheidungen auch, wenn Bewerber/innen anstelle der geforderten
Qualifikation neben der Hochschulzugangsberechtigung berufliche Tätigkeiten
nachweisen, die den erfolgreichen Besuch des Fachschulbildungsganges erwarten
lassen. Geeignet sind beispielsweise das Ableisten eines sozialen Jahres, eines
einschlägigen Ersatzdienstes, Zivildienstes oder Praktikums.
Am
Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg in Lüdinghausen sind Fachschulen in den
Fachrichtungen „Sozialpädagogik“ und „Heilerziehungspflege“ eingerichtet. Nach
Auskunft der Schulleitung werden auch bislang schon Schüler/innen im Rahmen der
vorgenannten Einzelfallentscheidungen in die Bildungsgänge aufgenommen.
Die Angelegenheit wurde mit den Schulleitungen
in einem Gespräch am 31.03.2011 erörtert. Als zusätzliches Angebot für
Hochschulzugangsberechtigte kommt nach erster Einschätzung die ggf. auch nur temporäre Einrichtung des
Bildungsganges „Höhere Handelsschule für Abiturienten“ am Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg
und/oder am Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg in Betracht. Für die Planung
ist schulorganisatorisch ggf. problematisch, dass Schüler/innen zunächst den
Bildungsgang besuchen und sich dann nach Erhalt eines Studienplatzes noch
abmelden.
Nach Information der Schulleitungen plant
das Ministerium für Schule und Weiterbildung zum 01.08.2013 eine umfassende
Änderung der APO-BK unter dem Titel „Optimierung der Bildungsangebote und
Ressourcennutzung an Berufskollegs“. In
diesem Zusammenhang ist derzeit noch nicht klar, ob und ggf. welche einjährigen
Bildungsgänge künftig Bestand haben.
Mit den Schulleitungen wurde vereinbart, die
Angelegenheit in einem weiteren Gespräch, an dem dann auch der zuständige
Schulaufsichtsbeamte der Bezirksregierung Münster teilnehmen wird, zu
besprechen. Dieses Gespräch soll voraussichtlich Ende des Jahres 2011
stattfinden. Verwaltungsseitig ist zudem eine Abstimmung mit den benachbarten
Schulträgern der Berufskollegs vorgesehen.
Die Schulleitungen erwarten im Zusammenhang
mit dem Doppeljahrgang der Abiturienten auch einen „Verdrängungswettbewerb“,
der dazu führen kann, dass Schüler/innen der Haupt-, Real- und Gesamtschulen
verstärkt in vollzeitschulische Bildungsgänge der Berufskollegs drängen.
Weitere Informationen werden in der Sitzung
mündlich vorgetragen.