Betreff
Bericht über das Betriebsjahr 2010 der kostenrechnenden Einrichtung Abfallwirtschaft
Vorlage
SV-8-0433
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

- ohne -

 

 

Begründung:

 

I. – V.

 

Die Gebührenkalkulation für das Betriebsjahr 2010 und die daraus folgenden Festsetzungen der Gebührensätze für die verschiedenen Leistungen der Abfallentsorgung können der SV-8-0052 entnommen werden. Der Kalkulation wird nachfolgend das Betriebsergebnis gegenübergestellt.

 

1.         Abfallmengen
Hinsichtlich der Abfallmengen verweise ich auf die Abfallstatistik 2010, die in der Ausschusssitzung verteilt wird.

2.         Betriebswirtschaftliches Ergebnis
Grundlage des Betriebsergebnisses sind die Rechnungsergebnisse der Sachkonten, die dem Teilergebnisplan 70.04 - Durchführung der Abfallentsorgung (krE) - zugeordnet sind und der darüber hinaus kostenrechnerisch zu berücksichtigenden Aufwandspositionen. Unter Berücksichtigung der Abgrenzungsrechnung weist das Betriebsergebnis eine Überdeckung von 457.840 Euro aus. Gemessen am kalkulierten Gesamtaufwand bedeutet dies eine Abweichung von 4,89 %. Einzelheiten können der anliegenden Übersicht entnommen werden.

Für die sich ergebende Überdeckung sind im Wesentlichen folgende Gründe maßgebend.

a) Bei der Verwertung von E-Schrott, Altmetall und Papier haben sich Mehrerlöse in Höhe von rd. 630.000 Euro ergeben. Dies führte zu geringeren Entgeltzahlungen an die WBC.

b) Die kalkulierten Müllmengen sind beim Restmüll um rd. 1700 t und beim Biomüll witterungsbedingt um rd. 2.200 t unterschritten worden. Diese Mindermengen haben Mindereinnahmen bei den Benutzungsgebühren und auch geringere Entgeltzahlungen an die WBC zur Folge.

Die Überdeckung von 457.840 ist gem. § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) innerhalb von 3 Jahren auszugleichen. Unter Berücksichtigung der kalkulierten Entnahme für das Betriebsjahr 2011 beträgt die Summe der noch auszugleichenden Überdeckungen 737.639 Euro.

Hinweise
Das Betriebsergebnis der WBC für das Jahr 2010 wurde bereits durch den Wirtschaftsprüfer bestätigt, die Feststellung durch den Gesellschafter steht jedoch noch aus.

Die WBC hat dem Kreis als Entgelt den Betrag in Rechnung gestellt, der sich aus dem Aufwand für die erbrachten Leistungen der Abfallentsorgung abzüglich der aus der Abfallverwertung (E-Schrott, Altmetall und Papier) erzielten Erlöse ergibt und hierauf die Umsatzsteuer berechnet.

Es ist nicht auszuschließen, dass die WBC dem Kreis getrennte Abrechnungen für die Erlöse aus der Verwertung von Abfallstoffen zuzüglich Umsatzsteuer in Rechnung stellen muss. Um dieses Umsatzsteuerrisiko abzudecken, wurde eine Rückstellung in Höhe von 271.000 € gebildet, die in dem o.a. Betriebsergebnis berücksichtigt wurde.

 

 

 

Anlage: Betriebsergebnis