Beschlussvorschlag:
- ohne -
Begründung:
I. – V.
Die Gebührenkalkulation für das Betriebsjahr 2010 und die daraus folgenden Festsetzungen der Gebührensätze für die verschiedenen Leistungen der Abfallentsorgung können der SV-8-0052 entnommen werden. Der Kalkulation wird nachfolgend das Betriebsergebnis gegenübergestellt.
1.
Abfallmengen
Hinsichtlich der Abfallmengen verweise ich auf die Abfallstatistik 2010, die
in der Ausschusssitzung verteilt wird.
2.
Betriebswirtschaftliches Ergebnis
Grundlage des Betriebsergebnisses sind die Rechnungsergebnisse der
Sachkonten, die dem Teilergebnisplan 70.04 - Durchführung der Abfallentsorgung
(krE) - zugeordnet sind und der darüber hinaus kostenrechnerisch zu
berücksichtigenden Aufwandspositionen. Unter Berücksichtigung der
Abgrenzungsrechnung weist das Betriebsergebnis eine Überdeckung von 457.840
Euro aus. Gemessen am kalkulierten Gesamtaufwand bedeutet dies eine Abweichung
von 4,89 %. Einzelheiten können der anliegenden Übersicht entnommen werden.
Für die sich ergebende Überdeckung sind im Wesentlichen folgende Gründe
maßgebend.
a) Bei der Verwertung von E-Schrott, Altmetall und Papier haben sich Mehrerlöse
in Höhe von rd. 630.000 Euro ergeben. Dies führte zu geringeren
Entgeltzahlungen an die WBC.
b) Die kalkulierten Müllmengen sind beim Restmüll um rd. 1700 t und beim
Biomüll witterungsbedingt um rd. 2.200 t unterschritten worden. Diese
Mindermengen haben Mindereinnahmen bei den Benutzungsgebühren und auch
geringere Entgeltzahlungen an die WBC zur Folge.
Die Überdeckung von 457.840 ist gem. § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz (KAG)
innerhalb von 3 Jahren auszugleichen. Unter Berücksichtigung der kalkulierten
Entnahme für das Betriebsjahr 2011 beträgt die Summe der noch auszugleichenden
Überdeckungen 737.639 Euro.
Hinweise
Das Betriebsergebnis der WBC für das Jahr 2010 wurde bereits durch den
Wirtschaftsprüfer bestätigt, die Feststellung durch den Gesellschafter steht
jedoch noch aus.
Die WBC hat dem Kreis als Entgelt den Betrag in Rechnung gestellt, der sich aus dem Aufwand für die erbrachten Leistungen der Abfallentsorgung abzüglich der aus der Abfallverwertung (E-Schrott, Altmetall und Papier) erzielten Erlöse ergibt und hierauf die Umsatzsteuer berechnet.
Es ist nicht auszuschließen, dass die WBC dem Kreis getrennte Abrechnungen für die Erlöse aus der Verwertung von Abfallstoffen zuzüglich Umsatzsteuer in Rechnung stellen muss. Um dieses Umsatzsteuerrisiko abzudecken, wurde eine Rückstellung in Höhe von 271.000 € gebildet, die in dem o.a. Betriebsergebnis berücksichtigt wurde.
Anlage: Betriebsergebnis