Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Straßenbaumaßnahmen durchzuführen:  

 

a)      Maßnahmen des Rahmenbauprogramms zur investiven Deckenerneuerung auf Teilabschnitten der

·         K 6/Abschnitt 6 in Südkirchen

·         K 2/Abschnitt 13 von der B 58 in Richtung Nordkirchen

·         K 18 / Abschnitt 18 (Dülmener Straße) in der OD Nottuln

·         K 44 / Abschnitt 44 von OD Merfeld in Richtung Lavesum

 

b)      Bau eines Kreisverkehrsplatzes im Zuge der K 4 in Senden im Bereich des Omnibusbahnhofs

 

Auftragsvergaben dürfen erst erfolgen, wenn die Genehmigung für den Produkthaushalt 2011 vorliegt.

 

 

Begründung:

 

I.   Problem / II. Lösung

 

zu a)

 

In der Vergangenheit ist die Festlegung der Maßnahmen im Rahmenbauprogramm zur investiven Deckenerneuerung nach einer vorherigen Straßenbereisung durch die Ausschussmitglieder erfolgt. Mit Blick auf die im vergangenen Jahr durchgeführte Bereisung wurde vom Vors. Suntrup in der Sitzung am 13.04.2011 vorgeschlagen, die Festlegung für 2011 aufgrund einer Bereisung mit ihm und Vertretern der Verwaltung vorzunehmen. Der Vorschlag wurde zustimmend zur Kenntnis genommen; Einwände gab es nicht.

 

Als Ergebnis der am 19.04.2011 durchgeführten Bereisung werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen: 

 

K 6 / Abschnitt 6 in Südkirchen

 

Die Schadstellen in dem Abschnitt vom Kreisverkehr L 810/K 6 bis zur Kreisgrenze (Funnebrücke) sollen innerörtlich punktuell im Tiefeinbau und außerorts vollflächig im Hocheinbau beseitigt werden. Nach überschlägigen Ermittlungen betragen die Kosten etwa 130.000 € - 150.000 €. Der Streckenabschnitt ist in Anlage 1 dargestellt.

 

K 2 / Abschnitt 13 von der Kreuzung B 58/K 2 (Hohe Lucht) in Richtung Nordkirchen

 

In der Vergangenheit sind auf dem Abschnitt der K 2 zwischen Nordkirchen und der Kreuzung B 58 punktuell immer wieder Schadstellen entstanden, die es notwendig machten, Deckenschäden punktuell zu erneuern. Für den in der Anlage 2 dargestellten Abschnitt liegen jetzt Erkenntnisse vor, dass die ungebundene Frostschutzschicht (Sand) nicht ausreichend tragfähig ist. Deshalb ist vorgesehen, den gesamten bituminösen Oberbau abzufräsen und die ungebundene Frostschutzschicht zu verfestigen. Lt. Schätzung ist von Kosten zwischen 600.000 – 650.000 € auszugehen. Bei der Bezirksregierung Münster wird zurzeit abgeklärt, ob eine Förderung möglich ist.

 

K 18 / Abschnitt 18 (Dülmener Straße) in der Ortsdurchfahrt Nottuln

 

Nicht nur im Bereich der drei Ampelanlagen weist die Fahrbahn punktuell größere Schadstellen auf. Diese sollen jetzt durch entsprechende punktuelle Maßnahmen im Tiefeinbau beseitigt werden. Die Kosten für die Beseitigung der Schäden in dem in Anlage 3 dargestellten Bereich dürften etwa 80.000 – 100.000 € betragen.

 

K 44 / Abschnitt 5 in Merfeld

 

In dem in Anlage 4 dargestellten Bereich weist die Fahrbahn an zahlreichen Stellen erhebliche Schäden auf. Aufgrund der Vielzahl der Schadstellen soll der Abschnitt vollflächig im Hocheinbau eine neue Decke erhalten. Die Auftragsvergabe für die Deckenbaumaßnahme soll im Spätherbst 2011 erfolgen. Der Großteil der Arbeiten wird dementsprechend im Frühjahr 2012 ausgeführt. Es ist von Kosten von etwa 450.000 – 500.000 € auszugehen.

 

 

 

zu b)

 

Der Großteil der Arbeiten für den geplanten Kreisverkehr am Omnibusbahnhof in Senden muss während der Sommerferien durchgeführt, da nur während der schulfreien Zeit Einschränkungen im Omnibusverkehr möglich sind. Die Ausschreibung wird inzwischen von einem Ingenieurbüro vorbereitet. Ein genauer Termin für die Angebotseröffnung ist noch nicht festgelegt; es kann aber davon ausgegangen werden, dass pünktlich zum Ferienbeginn mit den Bauarbeiten begonnen wird. Näheres ergibt sich aus dem beigefügten Plan (Anlage 5) und den Ausführungen zum Produkthaushalt 2011 auf den Seiten 375 und 376.

 

III. Alternativen

 

Keine.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Für die vorgesehenen Maßnahmen des Rahmenbauprogramms zur investiven Deckenerneuerung, die ausschließlich aus Eigenmitteln zu finanzieren sind, stehen in 2011 Haushaltsmittel von 1.000.000 € sowie eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 400.000 € zu Lasten des Haushaltsjahres 2012 zur Verfügung.

 

Für den Bau des Kreisverkehrsplatzes im Zuge der Kreisstraße 4 erfolgt eine Förderung in Höhe von 65 % durch Landeszuwendungen nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau. Den Eigenanteil des Kreises hat die Gemeinde Senden aufgrund einer entsprechenden Erklärung vom 23.12.2009 übernommen. Neben übertragenen Mittel aus 2010 in Höhe von rd. 390.000 € sind im Haushalt 2011 Mittel in Höhe von 130.000 € veranschlagt.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Nach der geänderten Fassung des § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a). 

 

Bei zwei Maßnahmen des Rahmenbauprogramms zur investiven Deckenerneuerung liegen die Vergabesummen vermutlich unterhalb der maßgeblichen Wertgrenze. Mit Blick auf den Einfluss auf den Gesamtbetrag der verfügbaren Haushaltsmitteln sollten auch diese Vergaben auf der Grundlage eines Baubeschlusses erfolgen.