Betreff
Bericht über die KOMBI-Klasse am Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg des Kreises Coesfeld in Lüdinghausen
Vorlage
SV-8-0437
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Ohne

 

 

Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

II.  Lösung

III. Alternativen

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

 

I. – V. 

 

Beim Produkt 40.01.01 (Beschulung von Schüler/innen an Berufskollegs) ist als Ziel ausgewiesen, dass Jugendlichen, die ihre Schulpflicht in der Sekundarstufe II (§ 38 SchulG) noch nicht erfüllt haben, ein qualifizierendes Bildungsangebot unterbreitet wird.  Auf die Beratungen im Ausschuss für Schule, Kultur und Sport am 21.06.2010 und 20.09.2010 (Sitzungsvorlagen 8-0214 – Antrag der BÜNDNIS 90 / DIE  GRÜNEN-Kreistagsfraktion und 8-0255) wird in diesem Zusammenhang verwiesen.

 

Berufsschulpflichtige Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis haben die „Klasse für Schülerinnen und Schüler ohne Berufsausbildungsverhältnis“  (Anlage A 6  der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Berufskollegs - APO-BK -) zu besuchen. Neben dem Unterricht an zwei Wochentagen nehmen die Schüler/innen nach Änderung der APO-BK im Jahre 2007 an drei Wochentagen an einem einjährigen von Lehrkräften begleiteten Betriebspraktikum beziehungsweise an einer berufsvorbereitenden Maßnahme (z. B. Werkstattjahr oder BvB-Bildungsmaßnahme)  teil.

 

Am Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg des Kreises Coesfeld in Lüdinghausen ist schon seit vielen Jahren eine KOMBI-Klasse (Kombination Schule und Praktikum) für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis eingerichtet.

Ein Vertreter des Berufskollegs wird den Ausschuss über die KOMBI-Klasse informieren.