Beschlussvorschlag:
Ohne
Der Ausschuss nimmt
den Bericht zur Kenntnis.
Begründung:
I. Problem
II. Lösung
III. Alternativen
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
I. – V.
Beim Produkt 40.01.01 (Beschulung von
Schüler/innen an Berufskollegs) ist als Ziel ausgewiesen, dass Jugendlichen,
die ihre Schulpflicht in der Sekundarstufe II (§ 38 SchulG) noch nicht erfüllt
haben, ein qualifizierendes Bildungsangebot unterbreitet wird. Auf die Beratungen im Ausschuss für Schule,
Kultur und Sport am 21.06.2010 und 20.09.2010 (Sitzungsvorlagen 8-0214 – Antrag
der BÜNDNIS 90 / DIE
GRÜNEN-Kreistagsfraktion und 8-0255) wird in diesem Zusammenhang
verwiesen.
Berufsschulpflichtige Jugendliche ohne
Berufsausbildungsverhältnis haben die „Klasse für Schülerinnen und Schüler ohne
Berufsausbildungsverhältnis“ (Anlage A
6 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung
der Berufskollegs - APO-BK -) zu besuchen. Neben dem Unterricht an zwei
Wochentagen nehmen die Schüler/innen nach Änderung der APO-BK im Jahre 2007 an
drei Wochentagen an einem einjährigen von Lehrkräften begleiteten
Betriebspraktikum beziehungsweise an einer berufsvorbereitenden Maßnahme (z. B.
Werkstattjahr oder BvB-Bildungsmaßnahme)
teil.
Am Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg des
Kreises Coesfeld in Lüdinghausen ist schon seit vielen Jahren eine KOMBI-Klasse
(Kombination Schule und Praktikum) für Jugendliche ohne
Berufsausbildungsverhältnis eingerichtet.
Ein Vertreter des Berufskollegs wird den
Ausschuss über die KOMBI-Klasse informieren.