Betreff
Gründung der Gesellschaft des Kreises Coesfeld zur Förderung regenerativer Energien GmbH (GFC)
Vorlage
SV-8-0457
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.         Der Kreis Coesfeld gründet die Gesellschaft des Kreises Coesfeld zur Förderung regenerativer Energien GmbH. Das Stammkapital beträgt 25.000 Euro.

 

2.                     Als Vertreter in der Gesellschafterversammlung wird bestellt:

a) der Landrat oder ein von ihm benannter Vertreter

 

3.         Als Vertreter im Aufsichtsrat werden bestellt:

 

a)      der Landrat oder ein von ihm benannter Vertreter

b)      sieben weitere Mitglieder

 

2.      ___________________________

 

3.      ___________________________

 

4.      ___________________________

 

5.      ___________________________

 

6.      ___________________________

 

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4.         Der Landrat wird ermächtigt, den Kreis Coesfeld bei der Gründung der Gesellschaft zu vertreten, den Gesellschaftsvertrag zu beschließen und schon vor Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister bei der Beschlussfassung über die Erstbestellung des Geschäftsführers mitzuwirken. Dies gilt auch für eine von dem anliegenden Vertragsentwurf abweichende Fassung, sofern die Rechtsstellung des Kreises nicht wesentlich berührt wird.

 

Begründung:

 

I. II.      Problem und Lösung

 

Für den Bau und Betrieb einer Rohbiogasaufbereitungsanlage auf dem Gelände der Deponie in Coesfeld- Höven ist es aus marktwirtschaftlichen Erwägungen sinnvoll, eine eigenständige Gesellschaft des Kreises Coesfeld zu gründen und diese u.a. mit den Aufgaben der Rohbiogasaufbereitung und –vermarktung von Biogas zu betrauen. Gründe hierfür sind insbesondere die Flexibilität am Gasmarkt und hiermit verbundene Aktivitäten bei der Energieversorgung der Allgemeinheit mit Biogas.

 

Die neue Gesellschaft soll Rohbiogas erwerben, aufbereiten, ins Erdgasnetz einspeisen und der Allgemeinheit zur Verfügung stellen. Des Weiteren soll die Gesellschaft die Erzeugung von regenerativer Energie (z.B. Solaranlagen) durch geeignete Aktivitäten durchführen und fördern.

Damit sich Kosten und Abstimmungsprozesse im Rahmen halten kann die neue Gesellschaft mit gleichen Strukturen und gleichen beteiligten Personen (Aufsichtsrat, in geringem Umfang Mitarbeiter, Geschäftsführung) wie die bestehende Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH (WBC) ausgestattet sein.

 

Nach § 107a GO dient die wirtschaftliche Betätigung in den Bereichen der Strom-, Gas- und Wärmeversorgung einem öffentlichen Zweck und ist zulässig. Die Chancen und Risiken dieser Gesellschaft sind aufgrund des eingegrenzten Betätigungsfeldes und den geplanten langfristigen Lieferverträgen zur Sicherung des Rohbiogasbezuges sowie den bestehenden Marktregelungen im Bereich der regenerativen Energien überschaubar und wirtschaftlich darstellbar.

 

 

1. Organe der Gesellschaft

Zu den gesellschaftsrechtlich vorgeschriebenen Organen wie Gesellschafterversammlung und Geschäftsführung tritt der nach dem Kommunalwirtschaftsrecht erforderliche Aufsichtsrat.

 

a) Gesellschafterversammlung

Als Gesellschafter ist der Kreis Coesfeld vorgesehen. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000 Euro.

 

Vertreter in die Gesellschafterversammlung ist der Landrat oder ein von ihm vorzuschlagender Vertreter (§ 53 Abs. 1 KrO NRW in Verbindung mit § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW). Die Gesellschafterversammlung trifft diejenigen Entscheidungen, die ihr nach Gesellschafts- und Kommunalwirtschaftsrecht zugewiesen werden. Es handelt sich hierbei um rechtliche und finanzielle Angelegenheiten der Gesellschaft.

 

b) Geschäftsführung

Die Gesellschaft hat mindestens eine Geschäftsführerin oder einen Geschäftsführer, die die Gesellschaft vertreten.

 

c) Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat übt die Aufsicht über die Geschäftsführung in rechtlicher und finanzieller Hinsicht aus.

 

Der Kreistag bestellt die Vertreter des Kreises . Der Kreis Coesfeld entsendet acht Vertreter. Hierzu gehört der Landrat oder ein von ihm vorzuschlagender Vertreter (§ 53 Abs. 1 KrO NRW in Verbindung mit § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW).

 

 

 

2. Sitz der Gesellschaft

Die Geschäftsstelle der GFC soll im Gebäude der Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld  an der Borkener Str. 13 in Coesfeld sein.

III. Alternativen

Eine Alternative wird nicht vorgeschlagen. 

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

Der Kreis Coesfeld stellt die erforderlichen Mittel für den Erwerb der Finanzanlage in Höhe des vorgesehenen Stammkapitals von 25.000 unter Beachtung der Budgetierungsleitlinien zur Verfügung. Die Deckung erfolgt im Produktbereich 21 aus der Einsparung bei der Auszahlungsermächtigung für die Ausleihung an die WBC. Auswirkungen auf die Bilanzsumme ergeben sich nicht, da es sich bei der Finanzierung aus liquiden Mitteln des Kassenbestandes um einen sogenannten „Aktivtausch“ handelt.

 

Die Kosten für die Gesellschaftsgründung bis zu 10.000,-- € trägt der Kreis Coesfeld als alleiniger Gesellschafter. Die Finanzierung erfolgt unter Beachtung der Budgetierungsleitlinien durch Budgetverschiebungen im Produktbereich 70 - Umwelt.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreistags ergibt sich aus § 26 Abs. 1 S. 2 lit. l) KrO NRW.

 

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1: Entwurf Gesellschaftsvertrag

Anlage 2: Entwurf Wirtschaftsplan

Anlage 3: Entwurf Vermögensplan