Betreff
Baubeschluss zur Errichtung einer Streuguthalle am Kreisbauhof in Buldern
Vorlage
SV-8-0460
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

a.)    Der Sperrvermerk für die Erweiterung der Trockensalzlager wird aufgehoben.

 

b.)    Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Schritte einzuleiten, damit möglichst kurzfristig eine Streuguthalle auf dem Gelände des Kreisbauhofs in Buldern errichtet werden kann.

 

c.)    Der Baubeschluss zur Abwicklung von Straßenbaumaßnahmen (SV-8-0435) wird abgeändert. Die Maßnahme K2/Abschnitt 13 von der B58 in Richtung Nordkirchen wird aufgrund der in Aussicht gestellten Förderung zurückgestellt.

 

 

Begründung:

 

I. + II    Problem und Lösung

 

Der Kreis Coesfeld verfügt  derzeit über eine gemietete Streuguthalle mit rd. 750 Tonnen Lagerkapazität und 2 Hochsilos am Bauhof mit einer Kapazität von je 90 Tonnen. Insgesamt ergibt sich somit eine Lagerkapazität von 930 Tonnen. Darüber hinaus bestehen Vereinbarungen mit dem Landesbetrieb Straßenbau, dass gegen eine entsprechende Vergütung Streusalz aus verschiedene Streuguthallen entnommen werden kann.

 

Nach aktuellen Informationen des Vermieters soll der bestehende Mietvertrag für die Streuguthalle fristgerecht zum Jahresende gekündigt werden. Für eine Fortsetzung des Mietvertrages wird zukünftig eine jährliche Miete von rd. 16.000 € verlangt. Bisher sind für die Miete der Halle 1000 €/Jahr angefallen.

 

Auf der Grundlage der Empfehlungen des Strategiepapiers "Optimierung der Salzversorgung bei extremer Witterung, Maßnahmen zur Vermeidung eines Salznotstandes“ ergibt sich für die Kreisstraßen im Kreis Coesfeld eine empfohlene Lagermenge von rd. 1400 Tonnen.

 

Mit Blick auf die anstehende Kündigung muss die Salzbevorratung neu überdacht werden. Dem Kreis Coesfeld stehen ohne diese Streuguthalle ab 2012 nur noch 180 Tonnen an eigener Lagerkapazität zur Verfügung. Mehrere Alternativen -wie auch die Fremdeinlagerung-  wurden betrachtet und unter organisatorischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten bewertet.

 

Die  Streustrecken sind so gewählt, dass fast alle Fahrzeuge die Streustrecken im Rahmen eines normalen Streudienstes ohne nachzuladen bedienen können. Lediglich für zwei unmittelbar um Buldern eingesetzte kleinere Fahrzeug ist in der Streustrecke ein Nachladevorgang in Buldern berücksichtigt.

 

Aus organisatorischen und wirtschaftlichen Gründen ist vorgesehen am Bauhof Buldern eine Streuguthalle in Holzbauweise mit rd. 1400 Tonnen Lagerkapazität zu errichten. Die Holzhallen haben sich zur Lagerung von Streusalz seit Jahrzehnten bewehrt und werden inzwischen in Standardbauweise angeboten. Die nächst kleinere Systemeinheit hat ein um ca. 300 Tonnen reduziertes Lagervolumen. Ein Gerät für die Beladung der Streuer ist am Bauhof Buldern vorhanden. Auch könnte dann am zentralen Bauhof sowohl Trockensalz als auch die Salzsole für den Feuchtsalzeinsatz geladen werden. Darüber hinaus entfallen gegenüber der Alternativen die zusätzlichen Transportkosten und es kann viel flexibler auf die unterschiedlichen  Witterungssituationen regiert werden. Entsprechend große kreiseigene Flächen stehen am Bauhof zur Verfügung. Nach ersten Prüfungen dürfte die Halle auch baurechtlich zulässig sein. Ein Baugenehmigung soll kurzfristig eingeholt werden.

 

Für den Bau dieser Streuguthalle sind  Investitionen in Höhe von rd. 220.000 €  erforderlich. Unter Berücksichtigung einer Abschreibungszeitraums von 50 Jahren ergibt sich eine jährliche Abschreibung in Höhe von 4.400 €.   

 

 

 

 

III. Alternativen

 

Der Landesbetrieb bietet im Rahmen eines Pilotprojektes zum „Aufbau einer Streusalzreserve in NRW“ über eine Laufzeit von 4 Jahren die Beteiligung an einer Streusalzreserve an. Vorgesehen ist an 4 noch festzulegenden Stellen in NRW Reservelager einzurichten. Das Gebiet des Kreises Coesfeld würde in die Versorgungsregion  Niederrhein, Ruhrgebiet, westl Münsterland (westlich der A 1, nördlich der A 46)  fallen. Ein Zugriff auf diese Reserve ist nur im Falle einer nicht mehr ausreichenden Tausalzversorgung der Salzindustrie möglich. Zur  Bevorratung von rd. 1400 Tonnen Salz wäre für die Lagerung mit rd. 21.000 €/Jahr und für den Transport zum Bauhof mit rd. 25.000 € zu rechnen.

 

Für eine Lagerung von rd. 1400 Tonnen Salz über einen Zeitraum von 7 Monaten bei Speditionen oder Raiffeisengenossenschaften würden Kosten in Höhe von 13.000 - 36.000 € anfallen. Hinzuzurechen sind die Transportkosten zum Bauhof Buldern.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Für die Durchführung der Baumaßnahme stehen im Produkthaushalt 2011 bisher mit einem Sperrvermerk versehene Finanzmittel in Höhe von 100.000 € für die Erweiterung der Trockensalzlager  (Produktgruppe 6602) zur Verfügung. Der noch verbleibende Finanzbedarf in Höhe von voraussichtlich 120.000 € soll durch eine entsprechende Kürzung des Ansatzes für Deckenerneuerung und nicht geförderte Straßenbaumaßnahmen (Produktgruppe 6601) finanziert werden. Mit Hinweis auf die SV-8-0435 wurde mit der Bezirksregierung die Maßnahme K2 / Abschnitt 13 erörtert und eine Förderung in Aussicht gestellt. Eine entsprechende Programmanmeldung soll in Kürze vorgelegt werden. Die Maßnahme wird daher zurückgestellt und nicht mehr in 2011 ausgeführt werden können. Näheres zu den weiteren Straßenbaumaßnahmen wird nach Vorliegen der ersten Ausschreibungsergebnisse in einer der nächsten Sitzungen mitgeteilt.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Grundsätzlich hat über Vergaben ab einem Wert von 150.000 € der Kreisausschuss gemäß § 13 (1) der Hauptsatzung zu entscheiden. Eine solche Entscheidung ist entbehrlich, wenn die unter § 13 (1) Nr. 1 näher beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind. Mit der Vorstellung und Beratung im Fachausschuss und eine entsprechende Beschlussempfehlung an den Kreisausschuss werden diese Voraussetzungen erfüllt. Vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung im Kreisausschuss (Baubeschluss) kann somit der Landrat über die Auftragsvergabe entscheiden.