Betreff
Personal- und Qualitätsentwicklung im Jugendamt; hier: Entfristung befristeter Stellen
Vorlage
SV-8-0466
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Ziele der Personal- und Qualitätsentwicklung im Jugendamt

 

a.      Kontinuität im Stellenbestand in einer aufgabenbezogen notwendigen Ausstattung zu schaffen;

b.      durch Prozessoptimierung kontinuierliche Anpassungen an sich verändernde Qualitätsanforderungen  zu ermöglichen und

c.      durch Steigerung der Effektivität und Effizienz die Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerledigung zu steigern

 

sind erreicht.

 

2.      Die in der Stellenübersicht (Anlage 1) dargelegten Stellen werden im Stellenplan 2012 festgeschrieben und die befristet eingerichteten Stellen (Projektstellen) werden als Planstellen in den Stellenplan übernommen.

 

3.      Die Verwaltung berichtet jährlich über die Ergebnisse der Fortschreibung der Personal- und Qualitätsentwicklung.

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Mit Beschluss vom 24.06.2009 (SV-7-1343 aus 2009: „Personal- und Qualitätsentwicklung im Jugendamt“) hat der Kreistag die Verwaltung beauftragt, durch Personal- und Qualitätsentwicklung Effektivität, Effizienz und Wirtschaftlichkeit der Aufgabenwahrnehmung zu steigern. Im Übrigen wurde in diesem Zusammenhang beschlossen, mit dem Stellenplan 2010 insgesamt 2,8 Stellen, die bislang als Projektstellen geführt wurden, als Planstellen einzurichten. Darüber hinaus wurden weitere 4,8 Stellen über das Jahresende 2009 hinaus für die Dauer von 2 Jahren als  Projektstellen fortgeführt.

 

Die Ausweisung von befristeten Projektstellen in den Jahren 2010 und 2011 war damit begründet, dass mit der Änderung der Gemeindeordnung NRW und der damit einhergehenden Absenkung des Einwohnerschwellenwertes Kommunen ab 20.000 Einwohnern eigene Jugendämter einrichten  können. Weiter wurde ausgeführt, dass für den Fall, dass im Ablauf des Jahres 2010 keine Tendenzen erkennbar werden sollten, dass Kommunen im Kreis Coesfeld von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, die befristeten Stellen dauerhaft eingerichtet werden sollten. Von Seiten der Stadt Lüdinghausen wurde eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit vorgenommen; seitens der Gemeinden Nottuln und Senden wurde eine Prüfung angekündigt.  Bis heute sind allerdings keine konkreten Überlegungen oder vorbereitende Handlungen im Kreisgebiet zur tatsächlichen Einrichtung eines eigenen Jugendamtes bekannt geworden.

 

Am 30.06.2010 hat die Verwaltung dem Kreistag über den Stand der Umsetzung der Beschlüsse vom 24.06.2009 berichtet (SV-8-0146 aus 2010: „Personal- und Qualitätsentwicklung im Jugendamt – Umsetzung der Beschlüsse des Kreistages vom 24.06.2009). Eine Aufstellung zum Stellenbestand und zur darstellung der befristeten Stellen ist als Anlage 1 beigefügt.

 

II.  Lösung

 

Ergebnisse der Personal- und Qualitätsentwicklung:

 

In 2010 konnte die Kontinuität im Personalbestand durch Fortführung befristeter Arbeitsverhältnisse gesichert und die Qualität durch Qualifizierung der Fachkräfte in Hilfeplanung, Kinderschutz und gesetzlichen Anforderungen an die Aufgabenwahrnehmung in den unterschiedlichen Aufgabenbereichen des Jugendamtes weiter gesteigert werden.

 

Die Prozessoptimierung durch Standardisierung der Leistungsprozesse und deren Dokumentation wurden zwischenzeitlich abgeschlossen (s. Inhaltsverzeichnis des Qualitätshandbuches der Abt. 51 - Anlage 2).

 

Zur Steigerung der Wirksamkeit und Transparenz der Leistungen wurden in Vereinbarungen mit den freien Trägern der Jugendhilfe Ziele und Inhalte ergebnisorientierter Hilfeplansteuerung festgeschrieben. Durch die geschlossenen Entgeltvereinbarungen wurde gemeinsam mit den Anbietern erreicht, dass im Hinblick auf die erzieherischen Leistungen und Angebote auf eine vergleichbare Kalkulation und Preisbildung (Nettofachleistungsstunden, Leistungen, Qualitäten und Entgelte) umgestellt werden konnte. 

 

Zur Sicherstellung einer kontinuierlichen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit in der Qualitätsentwicklung, der Infrastrukturentwicklung in den Städten und Gemeinden und der Evaluation der Wirkungsorientierung gemeinsamer Angebote freier und öffentlicher Träger der Jugendhilfe hat der Jugendhilfeausschuss die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft „Hilfen zur Erziehung“ beschlossen (SV-8-0361 aus 2010 „Bildung einer Arbeitsgemeinschaft „Hilfen zur Erziehung“ nach § 78 SGB VIII vom 20.01.2011); diese hat sich zwischenzeitlich konstituiert und ihre inhaltliche Arbeit aufgenommen.

 

Neben der Arbeitsgemeinschaft „Kinder- und Jugendarbeit“ sind mit der Bildung der Arbeitsgemeinschaft „Hilfen zur Erziehung“ wesentliche Aufgabenfelder der Kinder- und Jugendhilfe im Trägerspektrum im Kreis Coesfeld vernetzt.

 

Seit einigen Jahren werden im Produkthaushaushalt der Kreises Coesfeld Zielkennzahlen (Planwerte) gebildet. Diese sollen die ergebnisorientierte Steuerung der Leistungen des Jugendamtes dokumentieren. Bei der Tagesbetreuung für Kinder und der Hilfen in Erziehungsangelegenheiten dokumentieren die Kennzahlen die erreichten Versorgungsquoten für Kinder in Tageseinrichtungen und Tagespflege und das Verhältnis ambulanter Hilfen zu den stationären Hilfen zur Erziehung sowie die Falldichte der Hilfen zur Erziehung (s. dazu Anlage 3 – Produktbeschreibungen, Planungs- und Ist-Kennzahlen des Jugendamtes).

 

 

Zielerreichung und Wirtschaftlichkeit der Aufgabenwahrnehmung:

 

Der Jahresabschluss 2010 verdeutlicht die erreichten Ziele, die zu den jeweiligen Produkten abgebildet sind. Die Istwerte 2010 liegen in den Aufgabenbereichen der Tagesbetreuung für Kinder und der Hilfen zur Erziehung in den angestrebten Zielbereichen (siehe dazu auch Anlage 3: Produktbeschreibungen, Planwerte und Istwerte 2010).

 

Der Fallzahlenanstieg bei den Hilfen zur Erziehung konnte gestoppt werden ; mehr noch, die Entwicklung ist seit 2009 rückläufig (Anlage 4).

 

Die Finanzabwicklung stellt sich im Ablauf der letzten Jahre wie folgt dar:

 

Teilergebnisplan

RE 2008

RE 2009

RE 2010

Ansatz 2011

Produktgruppen

 

 

 

 

Bezeichnung

Zuschuss

Zuschuss

Zuschuss

Zuschuss

51.01

Familienunterstützende Maßnahmen

9.958.928

11.676.486

12.365.614

14.286.909

51.02

Hilfen in Erziehungsangelegenheiten

13.627.074

14.281.652

11.445.322

12.220.709

51.03.

Weitere Unterstützungen und Hilfen

1.159.928

987.205

1.245.100

1.268.193

 

Summe:

24.745.930

26.945.343

25.056.036

27.775.811

 

 

Die Entwicklung im Budget 51 wird maßgeblich geprägt durch

a)      die Entwicklung im Bereich der Kindertagesbetreuung (oben abgebildet in der Produktgruppe 51.01. – Familienunterstützende Maßnahmen),  der bekann-termaßen durch den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz und dem damit einhergehenden Ausbau der Kindergartenplätze mit entsprechend steigenden Betriebskosten. Steigend sind auch die Anteile für den Bereich der Kindertagespflege (s. dazu auch weiter unten).

und

b)      die Entwicklung in der Produktgruppe 51.02., die die gesamten erzieherischen Maßnahmen incl. der Eingliederungshilfe für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit seelischen Behinderungen abbildet. Im Nachgang zu der Entscheidung des KT zur personellen Verstärkung des Jugendamtes aus Dezember 2007 und in der Folge durch die oben dargestellten Maßnahmen konnte das wirtschaftliche Ergebnis in diesem Kontext deutlich verbessert werden.

In den Folgejahren werden die Ziele und Kennzahlen in der Finanzplanung (Produkthaushalt 2011 des Kreises Coesfeld) kontinuierlich fortgeschrieben werden.

Der 1. Finanzbericht 2011, Stand 30.04.2011 (Anlage 5), verdeutlicht, dass auch in 2011 erste positive Ergebnisse - Konsolidierung des Zuschussbedarfs in der Produktgruppe 51.02 -  erreicht werden konnten.

 

Für die Hilfen in Erziehungsangelegenheiten ist der Kennzahlenvergleich der KGST NRW für die Ziel- und Kennzahlenbildung im Produkthaushalt maßgeblich. Die Falldichte und das Verhältnis ambulanter zu stationärer Hilfen werden in der Planung an den landesweit ermittelten Mittelwerten orientiert (vgl. SV-8-0146 aus 2010: „Personal- und Qualitätsentwicklung im Jugendamt – Umsetzung der Beschlüsse des Kreistages vom 24.06.2009).

 

 

Sicherung der erreichten Qualität und Wirtschaftlichkeit:

 

Das Jugendamt wird in den kommenden Jahren mit neuen Anforderungen konfrontiert. Hierzu zählen insbesondere folgende Aufgaben:

 

·     Frühe Hilfen: Die im Projekt „Frühe Hilfen für Schwangere und junge Familien“ des Jugendamtes bereits erprobte und in einzelnen Städten und Gemeinden umgesetzte Begleitung junger Familien durch Familienhebammen und Einrichtung von regionalen Netzwerken (vgl. SV-8-0149 vom 21.04.2010 „Frühe Hilfen für Schwangere und junge Familien“) wird im geplanten Bundeskinderschutzgesetzes (Kabinettsvorlage vom 8.3.2011) zum 1.1.2012 Aufgabe der Jugendämter. Im Personalbestand wird die Aufgabe mit einem Stellenanteil von 0,5 Stellen wahrgenommen. Die pädagogische Anleitung und Begleitung der Familienhebammen hat der pädagogische Fachdienst des Jugendamtes im Personalbestand durch Aufgabenverdichtung umgesetzt;

 

·     Tagesbetreuung und Tagespflege: Zur Wahrnehmung der Aufgaben der Fachberatung von Tageseinrichtungen und der Vermittlung in Tagespflege wurden fachliche Kompetenzen der Beratung, Vermittlung und Qualitätssicherung (Eignungsprüfung) in der Verwaltung gebündelt und im Personalbestand ausgeprägt. Die steigende Nachfrage (von 2005 mit 8 geförderten Kindern bis 2010 mit 102 geförderten Kindern in Tagespflege; Stichtag jeweils 31.12; Anlage 7) begründet den steigenden Personalbedarf aufgabenbezogen. Die Aufgaben wurden im Pädagogischen Fachdienst/Pflegekinderdienst gebündelt, um Beratung, Vermittlung und Qualitätssicherung (Eignungsprüfung) aus einer Hand zu erbringen;

 

·      Kinderschutz: Die Fallzahlen im und Qualitätsanforderungen an den Kinderschutz steigen kontinuierlich an. In 2010 wurden 252 Kinderschutzfälle bearbeitet (2009=117; Fallzahl ohne Mitteilungen des Landesinstitutes für Gesundheit und Arbeitsschutz über die Nichtteilnahme an Vorsorgeuntersuchungen von Kindern). Mit dem geplanten Bundeskinderschutzgesetzes werden neben der Einrichtung früher Hilfen und regionalen Netzwerke weitere Qualifizierungen des Schutzauftrages der öffentlichen Jugendhilfe erforderlich (vgl. Mitteilung im JHA am 17.02.2011 „Referentenentwurf zum Bundeskinderschutzgesetz). Die Aufgabe wird im pädagogischen Fachdienst des Jugendamtes wahrgenommen und wurde in 2010 durch Aufgabenverdichtung im Personalbestand umgesetzt;

 

·      Das Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 25. August 2010 (BT-Drs. 17/3617) sieht u.a. vor, die Anzahl der betreuten Mündel je Vormund/erin auf 50 zu beschränken. In 2012 resultiert hieraus die Notwendigkeit der Personalanpassung.

 

Um die erreichte Qualität zu halten und den neuen Anforderungen begegnen zu können, bedarf es der Kontinuität im Personalbestand. Diese kann durch Entfristung der noch befristeten Stellen erreicht werden.

 

Durch den sich deutlich abzeichnenden Fachkräftemangel in den sozialen Berufen, und dies eingehend mit einem Zuwachs an Aufgaben, ist ein auf Dauer ausgelegter Arbeitsplatz von eminenter Bedeutung im Hinblick auf das im Hinblick auf eine Kontinuität äußerst wichtige Verbleiben im Dienst des Kreises Coesfeld.

 

III. Alternativen

 

         Keine

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Auswirkungen auf den Stellenplan 2012 durch Entfristung von 4,8 Stellen laut anliegender Stellenübersicht (Anlage 1). Der aus den bisherigen Projektstellen resultierende Personalaufwand ist bereits im Produkthaushalt veranschlagt, so dass die Einrichtung der Planstellen nicht zu einem Zusatzaufwand im Personaletat führt.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

        Kreistag

 

 

 

 

Anlagen:

 

1.      Stellenübersicht

2.      Qualitätshandbuch Sozialpädagigische Jugend- und Familienhilfe Jugendamt Kreis Coesfeld

3.      Produktbeschreibungen, Plan- und Istkennzahlen 2010 des Jugendamtes,

4.      Fallzahlentwicklungen der Hilfe zur Erziehung

5.      Teilergebnispläne 2010 der Produktgruppen 51.01 bis 51.03 des Jugendamtes

6.      Auszug aus Trimesterbericht 1/2011

7.      Ausbaustand Tagespflege zum 31.12.2010