Betreff
Sachstandsbericht zum Ausbau des Knotenpunktes K 13/Münsterstraße/ Blaufärbergasse in Lüdinghausen
Vorlage
SV-6-0921
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

ohne

Begründung:

 

I. – V.

 

Das Gebäude Münsterstraße 24 sollte bereits Anfang der neunziger Jahre im Zuge der Baumaßnahme “K 13 – innerörtliche Entlastungsstraße Lüdinghausen” abgebrochen werden. Dem Bewohner des Hauses wurde jedoch aufgrund seines hohen Alters in einem verwaltungsgerichtlichen Vergleich ein Wohnen bis zur Aufgabe der Wohnung gestattet. Zu Lebzeiten konnte keine Einigung erzielt. Nach dem Tod im Jahre 1998 wurden Verhandlungen mit den Erben aufgenommen. Erst am 28. Juli 2003 kam es mit der neunköpfigen Erbengemeinschaft – alle Mitglieder wohnen außerhalb von Lüdinghausen – zum Abschluss eines notariellen Grundstückskaufvertrages. Wegen einer zur Rechtswirksamkeit des Vertrages noch fehlenden vormundschaftlichen Genehmigung verzögerte sich der vorgesehene Gebäudeabbruch weiter. Erst Anfang März 2004 konnte das Ausschreibungsverfahren für den zur Umgestaltung des Knotenpunktes notwendigen Gebäudeabbruch gestartet werden.

 

Am Samstag, den 15.5.2004, wurde dann – nach Vorarbeiten an den vorhergehenden Tagen – das Gebäude bei Vollsperrung des Knotenpunktes durch die Fa. Lukassen, Ahaus, abgebrochen. Bei den Abbrucharbeiten musste besondere Rücksicht auf Nachbargebäude genommen werden. Zu größeren Schäden an den Nachbargebäuden kam es nicht. Die Kosten für den Gebäudeabbruch einschließlich Entrümpelungsarbeiten werden voraussichtlich (Rechnung der Fa. Lukassen liegt noch nicht vor) rd. 25.000 € betragen. Die Stadt Lüdinghausen hat hiervon rd. 40 % der Kosten zu übernehmen. Grundlage ist hierfür eine Ausbauvereinbarung aus dem Jahre 1987 in der geregelt ist, dass die Grunderwerbskosten im Verhältnis der Breite der Gehwege und der Fahrbahn aufgeteilt werden.

 

Für die Umgestaltung des Knotenpunktes sind GVFG-Mittel nach den Förderrichtlinien Stadtverkehr /Kommunaler Straßenbau beantragt. Es ist davon auszugehen, dass ein entsprechender Bewilligungsbescheid im Juli vorliegt. Da bei der Umgestaltung des Knotenpunktes auch Bereiche verändert werden müssen, die bereits 1992/93 mit GVFG-Mitteln bezuschusst wurden, ist zu erwarten, dass bestimmte Kosten zeitanteilig nicht als zuwendungsfähig anerkannt werden. Das Leistungsverzeichnis für die notwendigen Bauarbeiten zur Umgestaltung des Knotenpunktes ist weitgehend fertiggestellt. Sobald der Bewilligungsbescheid vorliegt, soll das Ausschreibungsverfahren gestartet werden. Bei optimalem Verlauf könnten dann die Arbeiten noch in den Sommerferien ausgeführt werden.