Betreff
U3-Ausbau-Sonderprogramm 2011/2012 - Mittelverteilung
Vorlage
SV-8-0477
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die mit Bescheid vom 22.06.2011 zur Verfügung gestellten Fördermittel bei Erfüllung aller Fördervoraussetzungen für folgende U3-Maßnahmen vorzusehen:

 

Einrichtung

Ort

Art der

Maßnahme

U3-Plätze

Förderbetrag

Mittel 2011

Mittel VE 2012

Tagespflege in Räumen der Tagespflegeperson

verschiedene Orte

Ausstattung

28

11.982

11.982

0

Tagespflege in anderen Räumen (hier: Rasselbande Olfen)

Olfen

Ausstattung

8

13.600

13.600

0

St. Johannes

Senden

Ausstattung

10

17.000

17.000

0

Kita Rasselbande Olfen

Olfen

Ausstattung

16

27.200

27.200

0

von Galen-Kindergarten

Havixbeck

Neubau

16

272.000

95.200

176.800

DRK Regenbogen

Olfen

Neubau

22

360.500

252.350

108.150

DRK Südkirchen

Nordkirchen

Ausstattung

10

17.000

17.000

0

DRK Langeland

Senden

Neubau

16

272.000

113.764

158.236

St. Dionysius

Lüdinghausen

Neubau

16

262.523

262.523

0

Summe

 

 

 

1.253.805

813.319

443.186

 

Darüber hinaus wird der Verwaltung die Freigabe gegeben noch zur Verfügung stehende Restmittel aus Verpflichtungsermächtigung 2012 (max. 44.806 EUR) für gegebenenfalls noch eingehende einzelne Investitionskostenförderanträge aus dem Bereich Tagespflege in Räumen der Tagespflegeperson zu verwenden.

Begründung:

 

I.   Problem

Mit Erlass vom 18.05.2011 teilte das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen mit, dass mit dem Haushalt 2011 ein Sonderprogramm zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren aufgelegt wurde.

Durch dieses wird den Jugendämtern für den weiteren investiven U3-Ausbau eine fachbezogene Pauschale in Höhe von 100 Mio. EUR in 2011 sowie Mittel aus  Verpflichtungsermächtigung 2012 in Höhe von 60 Mio. EUR zur eigenverantwortlichen Verteilung zur Verfügung gestellt. Das Kreisjugendamt Coesfeld erhält durch dieses Sonderprogramm mit Bescheid vom 22.06.2011 (Anlage 1) für 2011 Fördermittel in Höhe von 813.319,00 EUR sowie Mittel aus Verpflichtungsermächtigung 2012 in Höhe von 487.992,00 EUR.  Die zugewiesenen Mittel der fachbezogenen Pauschale für 2011 sind bereits geflossen und stehen zur Verfügung.

 

Die Mittel aus dem Sonderprogramm müssen laut Bescheid vom 22.06.2011 bezogen auf das Haushaltsjahr 2011 bis zum 31.12.2011 und bezogen auf das Haushaltsjahr 2012 bis zum 31.12.2012 vom Letztempfänger verausgabt sein.

 

Die Landesregierung beabsichtigt für den Zeitraum 2011 bis 2013 insgesamt 250 Millionen EUR in das U3-Sonderprogramm zu geben. Davon sind 100 Millionen EUR für 2011 sowie weitere 100 Millionen EUR für 2012 vorgesehen. Zur Umsetzung von umfangreichen Baumaßnahmen wurden bereits 60 % der Mittel für 2012 als Verpflichtungsermächtigung zur Verfügung gestellt. Damit hat das Jugendamt Kreis Coesfeld bei Beibehaltung des Verteilungsschlüssels voraussichtlich für 2012 weitere 325.327 EUR und für 2013 noch 406.660 EUR zu erwarten.

 

Für das Sonderprogramm gelten im Vergleich zur U3-Förderrichtlinie des Bundesprogramms vom 09.05.2008 abweichende maximale Förderbeträge je U3-Platz:

 

Maßnahme

Bundesprogramm

Landesprogramm

Neubaumaßnahmen (einschl. Ausstattung)

max. 18.000 EUR

(90 % von 20.000 EUR)

max. 17.000 EUR
(ohne Forderung Eigenanteil)

Umbaumaßnahmen

max. 7.650 EUR

(90 % von 8.500 EUR)

max. 5.100 EUR
(ohne Forderung Eigenanteil)

Ausstattungsmaßnahmen

max. 3.150 EUR

(90 % von 3.500 EUR)

max. 1.700 EUR
(ohne Forderung Eigenanteil)

Tagespflege in Räumen der Tagespflegeperson

max. 500 EUR

(ohne Forderung Eigenanteil)

max. 500 EUR

(ohne Forderung Eigenanteil)

Tagespflege in anderen Räumen

max. 3.150 EUR

(90 % von 3.500 EUR)

max. 1.700 EUR

(ohne Forderung Eigenanteil)

 

Laut ministeriellem Erlass vom 18.05.2011 sowie Bescheid vom 22.06.2011 ist eine Kombination von Mitteln aus dem Sonderprogramm mit Mitteln aus dem Bundesprogramm bzw. dem Nachtragshaushalt 2010 des Landes Nordrhein-Westfalen (und anderen Landesmitteln) mit gleicher Zweckbestimmung nicht möglich. Das bedeutet, dass soweit Landes- oder Bundesmittel für U3-Plätze bewilligt sind, für diese Plätze Mittel der fachbezogenen Pauschale 2011/2012 nicht eingesetzt werden dürfen.

Eine Klärung zwischen Landesjugendamt und Ministerium hat jedoch ergeben, dass in Fällen bei denen aus dem Bundesprogramm bzw. Nachtragshaushalt 2010 lediglich eine Ausstattungsförderung erfolgt ist, aber das Raumprogramm für die über Ausstattungsmittel geförderten Plätze den Anforderung des Landesjugendamtes noch nicht genügt, eine Baumaßnahme über das Sonderprogramm  noch nachgeschoben werden darf. Durch diese Möglichkeit der Kombination können weiterhin provisorisch eingerichtete U3-Plätze in einen endgültigen Ausbaustand gebracht werden.

 

Die Träger von Kindertageseinrichtungen im Jugendamtsbezirk Kreis Coesfeld wurden mit Schreiben vom 15.06.2011 und 24.06.2011 über das Sonderprogramm 2011/2012 informiert. Träger mit bereits vorliegenden Förderanträgen wurden um Rückmeldung zur Nutzung des Sonderprogramms sowie zur möglichen Verausgabung der beantragten Mittel (aufgeteilt auf die Kalenderjahre 2011 und 2012) gebeten.

Gleichzeitig wurde die Möglichkeit zur Vorlage weiterer Förderanträge bis zum 01.07.2011 gegeben. Eine Übersicht vorliegender Anträge zum Sonderprogramm ist in Anlage 2 beigefügt.

 

Zwischenzeitlich  wurde auf einer Informationsveranstaltung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, auf der Herr Wallhorn und Frau Friedrich vom Ministerium vorgetragen haben, deutlich, dass die Chance auf Erhalt weiterer Mittel aus dem Bundesprogramm recht gering sei.

Aus dem Bundesprogramm stehen Nordrhein Westfalen insgesamt 481 Millionen EUR zur Verfügung. Davon sind laut Aussage von Herrn Wallhorn bereits 403 Millionen EUR bewilligt.
Über den Einsatz der restlichen 78 Millionen EUR würde noch entschieden. Diese sollen grundsätzlich für besondere Problemlagen eingesetzt werden. Erst Ende des Jahres sei jedoch mit einer Entscheidung dazu zu rechnen.

Dies zeigt, dass in erster Linie mit den Mitteln aus dem Sonderprogramm zu wirtschaften ist.

 

In der Kreistagssitzung vom 22.06.2011 wurde berichtet, dass der Förderbedarf aus vorliegenden offenen Förderanträgen bereits am 16.06.2011 die zu erwarteten Fördermittel überstieg und eine Auswahlentscheidung erforderlich wird.

Zu diesem Zeitpunkt ging die Verwaltung noch davon aus, eine Auswahlentscheidung unter Zugrundelegung der Kriterien, die bereits im Januar 2011 zur Verteilung der Nachtragsmittel 2010 herangezogen wurden, treffen zu können.

 

I.   Lösung

 

Die Kriterien aus Januar 2011 berücksichtigten zu gleichen Gewichtungen einerseits einrichtungsbezogene Faktoren (wie z.B. Vorhandensein von Provisorien) und ortsbezogene Faktoren (wie z.B. aktuelle U3-Quote).

Die Anwendung dieser Kriterien hat zwischenzeitlich zu einem unterschiedlich hohen Anteil an geförderten Plätzen bezogen auf den Bedarf 2013/14 geführt (Anlage 3).

 

Mit Blick auf die schlechte Aussicht auf ausreichende Fördermittel muss sichergestellt werden, dass der Ausbau in allen Städten und Gemeinden gleichmäßig erfolgt. Aus diesem Grund wird der Vorschlag unterbreitet, die Verteilung der Mittel über das ortsbezogene Kriterium „Prozentualer Anteil geförderter bzw. abschließend geschaffener U3-Plätze im Hinblick auf den voraussichtlichen Bedarf 2013/14“ vorzunehmen.


Für die Verteilung innerhalb der politischen Gemeinde wird vorgeschlagen, zunächst reine Ausstattungsmaßnahmen, bei denen das entsprechende Raumprogramm bereits vorhanden bzw. über den Vermieter oder Investor geschaffen wird, zu bevorzugen. Diese Vorgehensweise bringt den Vorteil, mit den wenigen zur Verfügung stehenden Mitteln möglichst viele U3-Plätze schaffen zu können.

 

Sofern keine oder mehrere Ausstattungsmaßnahmen aus einer politischen Gemeinde zur Auswahl stehen, so wird vorgeschlagen, entsprechend der einrichtungsbezogenen Kriterien aus der Verteilung zum Nachtragshaushalt 2010 (Antragseingang, Provisorien, besondere Dringlichkeit, die sich im Bezug auf andere beantragte Maßnahmen abgehoben haben) zu verteilen.

 

Die vorliegenden Anträge aus dem Bereich Kindertagespflege können aufgrund dessen, dass diese wegen der unsicheren Angebotsdauer bislang nicht in die Berechnungen zur Schaffung von Plätzen für rund 35 % der U3-Kinder in 2013/14 einbezogen wurden, nur schwierig in das Verteilungssystem integriert werden. Da durch diese vergleichsweise wenig Mittel gebunden werden, wird vorgeschlagen, diese Anträge bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen jeden Falls zu  bedienen.

 

Unter Heranziehung zuvor benannter Kriterien ergibt sich folgendes Ergebnis:

 

Einrichtung

Ort

Art der

Maßnahme

U3-Plätze

Förderbetrag

Mittel 2011

Mittel 2012

Tagespflege in Räumen der Tagespflegeperson

verschiedene Orte

Ausstattung

28

11.982

11.982

0

Tagespflege in anderen Räumen (hier: Rasselbande Olfen)

Olfen

Ausstattung

8

13.600

13.600

0

St. Johannes

Senden

Ausstattung

10

17.000

17.000

0

Kita Rasselbande Olfen

Olfen

Ausstattung

16

27.200

27.200

0

von Galen-Kindergarten

Havixbeck

Neubau

16

272.000

95.200

176.800

DRK Regenbogen

Olfen

Neubau

22

360.500

252.350

108.150

DRK Südkirchen

Nordkirchen

Ausstattung

10

17.000

17.000

0

DRK Langeland

Senden

Neubau

16

272.000

113.764

158.236

St. Dionysius

Lüdinghausen

Neubau

16

262.523

262.523

0

Summe

 

 

 

1.253.805

813.319

443.186

Restmittel

 

 

 

 

0

44.806

 

Bei der Verteilung der Mittel wurde darauf hingewirkt, dass die Mittel aus Haushalt 2011 vollständig an Maßnahmen gebunden werden. Verschiebungen zwischen Rückmeldungen der Träger und vorgeschlagener Verteilung wurden mit den Trägern abgesprochen.

 

Die Vorgabe, Mittel aus Haushaltsjahr 2011 bis spätestens 31.12.2011 vom Letztempfänger zu verausgaben, macht eine schnellstmögliche Entscheidung zur Verteilung der Mittel  erforderlich und begründet daher auch die Notwendigkeit dieser Sondersitzung. Durch diese erhalten die Träger Finanzierungssicherheit für die Vorantreibung der beantragten Maßnahmen.

 

Die mit vorgeschlagener Mittelverteilung verbundene Veränderung der prozentualen Anteile geförderter bzw. abschließend geschaffener U3-Plätze im Hinblick auf den voraussichtlichen Bedarf 2013/14 ist in Anlage 4 abgebildet.

 

Die Förderung der beantragten Maßnahme für den Kath. Kindergarten St. Johannes in Senden-Bösensell mit Fördermitteln in Höhe von 17.000 EUR wurde wegen besonderer Dringlichkeit dem Träger gegenüber bereits zugesagt.

Es handelt sich hier um die Einrichtung der im Kindergartenbedarfsplan 2011/12 neu eingerichteten Gruppe der Gruppenform II (10 Kinder 0 – 3 Jahre). Für diese Gruppe ergab sich Anfang 2011 der glückliche Zufall, dass in einem neu geschaffenen Gebäude direkt neben dem vorhandenen Kath. Kindergarten noch frei zu gestaltende Räumlichkeiten zur Anmietung angeboten wurden. Die Kath. Kirchengemeinde ergriff die Möglichkeit, in diesen die noch erforderliche Typ II – Gruppe anzubieten. Da diese Gruppe bereits am 01.09.2011 startet, jedoch über keinerlei Ausstattung verfügt, konnte mit der vorzeitigen Zusage die Finanzierung von dringend notwendigen Möbeln und Spielmaterial für diese Gruppe und damit der Start der Gruppe zum 01.09.2011 gesichert werden.

 

III. Alternativen

keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Bei den U3-Fördermitteln handelt es sich um „durchlaufende Posten“, d.h. um Mittel, die vom Landesjugendamt an das Kreisjugendamt und weiter an die Antragsteller gegeben werden. Wegen der Zweckbindung ist jedoch eine Berücksichtigung in der Bilanz des Kreises Coesfeld erforderlich. Letztlich ist die Förderung selbst für den Haushalt des Kreises Coesfeld aber ergebnisneutral, da Aufwand und Ertrag gleich sind.

 

Mit dem Ausbau von U3-Plätzen ist jedoch in den nächsten Jahren eine Steigerung der Betriebskosten verbunden. Hochrechnungen wurden bereits mit Sitzungsvorlage SV-8-0401 in der Jugendhilfeausschusssitzung vom 05.05.2011 mitgeteilt.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach § 71 Abs. 2 SGB VIII in Verbindung mit § 5 Abs. 2 Ziffer 2 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung zuständig.