Beschlussvorschlag:
- ohne -
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
In der Ausschusssitzung vom 06.04.2011 wurde über die Neuregelungen der Bildungs- und Teilhabeleistungen und die Umsetzung der Regelungen im Kreis Coesfeld berichtet.
Nachfolgend wird die bisher erfolgte Inanspruchnahme der Bildungs- und Teilhabeleistungen im Kreis Coesfeld erläutert.
Bis zum Stichtag 06.09.2011 wurden bei den Städten und Gemeinden im Kreisgebiet insgesamt 5.814 Anträge auf Bildungs- und Teilhabeleistungen gestellt. Nach den vorliegenden Anträgen für die jeweilige Leistungsart teilen sich die Antragszahlen wie folgt auf:
1.
Eintägige
Ausflüge wurden 292 mal beantragt.
Hiervon entfallen auf den Personenkreis des SGB II
149 Anträge, SGB XII 3 Anträge, Wohngeld 71 Anträge und Kinderzuschlag 69
Anträge.
2.
Für mehrtägige
Klassenfahrten wurden 596 Anträge
gestellt.
Hiervon entfallen auf den Personenkreis des SGB II
301 Anträge, SGB XII 7 Anträge, Wohngeld 179 Anträge und Kinderzuschlag 109
Anträge.
3.
Das Schulbedarfspaket für Schülerinnen und
Schüler wurde im August 2011 insgesamt 2.908 mal ausgezahlt.
Hiervon entfallen auf den Personenkreis des SGB II
1.511 Anträge, SGB XII 14 Anträge, Wohngeld 750 Anträge und Kinderzuschlag 633
Anträge.
4. Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler wurden 37 mal beansprucht. Die erforderlichen Fahrtkosten zur nächstgelegenen Schule werden in NRW nach der Schülerfahrtkostenverordnung grundsätzlich vom jeweiligen Schulträger übernommen. Insofern ist die geringe Antragszahl plausibel.
Hiervon entfallen auf den Personenkreis des SGB II
19 Anträge, SGB XII 0 Anträge, Wohngeld 4 Anträge und Kinderzuschlag 14
Anträge.
5. Lernförderung für Schülerinnen und Schüler wurde 123 mal beantragt.
Hiervon entfallen auf den Personenkreis des SGB II
58 Anträge, SGB XII 12 Anträge, Wohngeld 24 Anträge und Kinderzuschlag 39
Anträge.
6. Einen Zuschuss zum Mittagessen beantragten 936 Berechtigte.
Hiervon entfallen auf den Personenkreis des SGB II
494 Anträge, SGB XII 13 Anträge, Wohngeld 336 Anträge und Kinderzuschlag 93
Anträge.
7.
Die Teilhabe am
sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung
des 18. Lebensjahres wurde insgesamt 922
mal beantragt.
Hiervon entfallen auf den Personenkreis des SGB II
432 Anträge, SGB XII 12 Anträge, Wohngeld 349 Anträge und Kinderzuschlag 129
Anträge.
Mit
Erlass vom 7. Juli 2011 haben die Ministerien für Arbeit, Integration und
Soziales, für Schule und Weiterbildung sowie für Familie, Kinder, Jugend,
Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen Hinweise zur Umsetzung der
Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets in NRW gegeben.
Unter den vorgegebenen Rahmenbedingungen kann in Zusammenarbeit mit den Städten
und Gemeinden des Kreises nun die Umsetzung der Schulsozialarbeit im
Zusammenhang mit den Bildungs- und Teilhabeleistungen im Gebiet des Kreises
Coesfeld vereinbart werden. Der derzeitige Stand wird den Ausschlussmitgliedern
im Rahmen einer Mitteilungsvorlage erläutert.