Betreff
Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II); Bericht über die Entwicklung der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets im Kreis Coesfeld
Vorlage
SV-8-0481
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

- ohne -

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

In der Ausschusssitzung vom 06.04.2011 wurde über die Neuregelungen der Bildungs- und Teilhabeleistungen und die Umsetzung der Regelungen im Kreis Coesfeld berichtet.

 

Nachfolgend wird die bisher erfolgte Inanspruchnahme der Bildungs- und Teilhabeleistungen im Kreis Coesfeld erläutert.

 

Bis zum Stichtag 06.09.2011 wurden bei den Städten und Gemeinden im Kreisgebiet insgesamt 5.814 Anträge auf Bildungs- und Teilhabeleistungen gestellt. Nach den vorliegenden Anträgen für die jeweilige Leistungsart teilen sich die Antragszahlen wie folgt auf:

 

1.      Eintägige Ausflüge wurden 292 mal beantragt.

Hiervon entfallen auf den Personenkreis des SGB II 149 Anträge, SGB XII 3 Anträge, Wohngeld 71 Anträge und Kinderzuschlag 69 Anträge.

 

2.      Für mehrtägige Klassenfahrten wurden 596 Anträge gestellt.

Hiervon entfallen auf den Personenkreis des SGB II 301 Anträge, SGB XII 7 Anträge, Wohngeld 179 Anträge und Kinderzuschlag 109 Anträge.

 

3.       Das Schulbedarfspaket für Schülerinnen und Schüler wurde im August 2011 insgesamt 2.908 mal ausgezahlt.

Hiervon entfallen auf den Personenkreis des SGB II 1.511 Anträge, SGB XII 14 Anträge, Wohngeld 750 Anträge und Kinderzuschlag 633 Anträge.

 

4.      Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler wurden 37 mal beansprucht. Die erforderlichen Fahrtkosten zur nächstgelegenen Schule werden in NRW nach der Schülerfahrtkostenverordnung grundsätzlich vom jeweiligen Schulträger übernommen. Insofern ist die geringe Antragszahl plausibel.

Hiervon entfallen auf den Personenkreis des SGB II 19 Anträge, SGB XII 0 Anträge, Wohngeld 4 Anträge und Kinderzuschlag 14 Anträge.

 

5.      Lernförderung für Schülerinnen und Schüler wurde 123 mal beantragt.

Hiervon entfallen auf den Personenkreis des SGB II 58 Anträge, SGB XII 12 Anträge, Wohngeld 24 Anträge und Kinderzuschlag 39 Anträge.

 

6.      Einen Zuschuss zum Mittagessen beantragten 936 Berechtigte.

Hiervon entfallen auf den Personenkreis des SGB II 494 Anträge, SGB XII 13 Anträge, Wohngeld 336 Anträge und Kinderzuschlag 93 Anträge.

 

7.      Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wurde insgesamt 922 mal beantragt.

Hiervon entfallen auf den Personenkreis des SGB II 432 Anträge, SGB XII 12 Anträge, Wohngeld 349 Anträge und Kinderzuschlag 129 Anträge.

 

Mit Erlass vom 7. Juli 2011 haben die Ministerien für Arbeit, Integration und Soziales, für Schule und Weiterbildung sowie für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen Hinweise zur Umsetzung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets in NRW gegeben. Unter den vorgegebenen Rahmenbedingungen kann in Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden des Kreises nun die Umsetzung der Schulsozialarbeit im Zusammenhang mit den Bildungs- und Teilhabeleistungen im Gebiet des Kreises Coesfeld vereinbart werden. Der derzeitige Stand wird den Ausschlussmitgliedern im Rahmen einer Mitteilungsvorlage erläutert.