Beschlussvorschlag:
Frau Kreisoberinspektorin Christiane Emming wird mit Wirkung vom 01.01.2004 zur Prüferin im Rechnungsprüfungsamt bestellt.
Begründung:
I. Problem
Durch Kreistagsbeschluss vom 25.06.2003 wurde Kreisbauamtsrat Wolber mit Wirkung vom 01.07.2003 zur Hälfte von seinen Pflichten als technischer Prüfer im Rechnungsprüfungsamt entbunden. Mit Blick auf die Wahrung eines angemessenen Produktstandards ist der im Rechnungsprüfungsamt frei gewordene halbe Stellenanteil zeitnah zu besetzen. In Orientierung an die künftige Aufgabenstruktur innerhalb des Rechnungsprüfungsamtes sollte die Person über die Befähigung der Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes in den Gemeinden und Gemeindeverbänden des Landes Nordrhein-Westfalen verfügen.
II. Lösung
Die freie Teilzeitstelle im Rechnungsprüfungsamt wird Frau Kreisoberinspektorin Christiane Emming mit Wirkung vom 01.01.2004 übertragen. Frau Emming hat sich als einzige Person auf die zwischenzeitlich intern ausgeschriebene Teilzeitstelle beworben und erklärt, ihren aus Anlass der Kinderbetreuung gemäß § 85 a Landesbeamtengesetz NW genehmigten Urlaub ohne Dienstbezüge zum laut Stellenausschreibung vorgesehenen Besetzungstermin am 01.01.2004 zu beenden.
Auszug aus dem beruflichen Werdegang der Beamtin:
Einstellung in den Dienst des Kreises Coesfeld als Kreisinspektoranwärterin: 01.09.1989
Prüfung für die Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Verwaltungs-
dienstes in den Gemeinden und Gemeindeverbänden des Landes NRW
(Gesamtnote: gut) 09.09.1992
Ernennung zur Kreisinspektorin: 10.05.1994
Ernennung zur Kreisoberinspektorin 10.05.1996
Der Personalrat der Kreisverwaltung Coesfeld sowie die Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Coesfeld haben der beabsichtigten Maßnahme zugestimmt.
III. Alternativen
Keine
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Die im Rechnungsprüfungsamt zu besetzende Teilzeitstelle wird aus den im Rahmen des Sammelnachweises 1 – Personalausgaben - zur Verfügung gestellten Mitteln zu bestreiten sein.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Der Kreistag ist gemäß § 26 Absatz 1 Buchst. p der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zuständig für die Bestellung der Prüferinnen / Prüfer im Rechnungsprüfungsamt.