Betreff
Bestellung einer Prüferin im Rechnungsprüfungsamt
Vorlage
SV-6-0724
Aktenzeichen
11 23 00 14
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Frau Kreisoberinspektorin Christiane Emming wird mit Wirkung vom 01.01.2004 zur Prüferin im Rechnungsprüfungsamt bestellt.

Begründung:

 

I.   Problem

Durch Kreistagsbeschluss vom 25.06.2003 wurde Kreisbauamtsrat Wolber mit Wirkung vom 01.07.2003 zur Hälfte von seinen Pflichten als technischer Prüfer im Rechnungsprüfungsamt entbunden. Mit Blick auf die Wahrung eines angemessenen Produktstandards ist der im Rechnungsprüfungsamt frei gewordene halbe Stellenanteil zeitnah zu besetzen. In Orientierung an die künftige Aufgabenstruktur innerhalb des Rechnungsprüfungsamtes sollte die Person über die Befähigung der Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes in den     Gemeinden und Gemeindeverbänden des Landes Nordrhein-Westfalen verfügen.

 

II.  Lösung

Die freie Teilzeitstelle im Rechnungsprüfungsamt wird Frau Kreisoberinspektorin Christiane Emming mit Wirkung vom 01.01.2004 übertragen. Frau Emming hat sich als einzige Person auf die zwischenzeitlich intern ausgeschriebene Teilzeitstelle beworben und erklärt, ihren aus Anlass der Kinderbetreuung gemäß § 85 a Landesbeamtengesetz NW genehmigten Urlaub ohne Dienstbezüge zum laut Stellenausschreibung vorgesehenen Besetzungstermin am 01.01.2004 zu beenden.

 

Auszug aus dem beruflichen Werdegang der Beamtin:

 

Einstellung in den Dienst des Kreises Coesfeld als Kreisinspektoranwärterin:        01.09.1989

 

Prüfung für die Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Verwaltungs-

dienstes in den Gemeinden und Gemeindeverbänden des Landes NRW

(Gesamtnote: gut)                                                                                                       09.09.1992

 

Ernennung zur Kreisinspektorin:                                                                                10.05.1994

 

Ernennung zur Kreisoberinspektorin                                                                          10.05.1996

 

Der Personalrat der Kreisverwaltung Coesfeld sowie die Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Coesfeld haben der beabsichtigten Maßnahme zugestimmt.

III. Alternativen

Keine

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Die im Rechnungsprüfungsamt zu besetzende Teilzeitstelle wird aus den im Rahmen des Sammelnachweises 1 – Personalausgaben - zur Verfügung gestellten Mitteln zu bestreiten sein.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Der Kreistag ist gemäß § 26 Absatz 1 Buchst. p der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zuständig für die Bestellung der Prüferinnen / Prüfer im Rechnungsprüfungsamt.