Betreff
Förderung der Sucht- und Drogenberatungsstellen, der Fachstelle für Suchtvorbeugung und der Fachstelle für psychosoziale Betreuung von substituierten Drogenabhängigen im Kreis Coesfeld
Vorlage
SV-8-0493
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Zur Weiterführung der Wahrnehmung von Aufgaben der Suchtberatung, Suchtprävention und psychosozialen Betreuung von substituierten Drogenabhängigen im bisherigen Stellenumfang werden in den Jahren 2012 – 2014

a)    der AWO Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen jährlich eine Zuwendung von Fördermitteln des Kreises in Höhe von 149.638,29 € und wie bisher eine Zuwendung von Fördermitteln des Landes in Höhe von 46.100 € und

b)    dem Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. jährlich eine Zuwendung von Fördermitteln des Kreises in Höhe von 407.778 € und wie bisher eine Zuwendung von Fördermitteln des Landes in Höhe von 76.800 €

als Zuschüsse zu den anerkennungsfähigen Kosten bereit gestellt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum 31.12.2014 befristete Zuwendungsverträge zur Weiterführung der Aufgabenwahrnehmung mit den Trägern abzuschließen. Die Zuwendung der Fördermittel des Landes erfolgt nur insoweit die fachbezogene Landespauschale für die Durchführung entsprechender Aufgaben im jeweiligen Jahr in der Höhe nicht gekürzt wie im Jahre 2011 zur Verfügung steht.

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Die aktuellen Zuwendungsverträge mit der AWO Münsterland-Recklinghausen und mit dem Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. zur Wahrnehmung von Aufgaben der Suchtberatung, Suchtprävention und psychosozialen Betreuung von substituierten Drogenabhängigen sind bis zum 31.12.2011 befristet. Gemäß Kreistagsbeschluss vom 17.12.2008 (s. SV-7-1200) waren sie mit einer Laufzeit für die Jahre 2009 – 2011 geschlossen worden.

 

Die Verträge regeln die Förderung und Aufgabenwahrnehmung mit Leistungs-, Finanzierungs- und Prüfungsvereinbarungen zu den folgenden Stellen im Kreisgebiet

-  in Trägerschaft der AWO Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen:

        Sucht- und Drogenberatungsstelle

(2,0 Fachstellen (Sozialarbeit) & 0,5 Stelle Verwaltungskraft),

        Fachstelle für psychosoziale Betreuung von substituierten Drogenabhängigen

(1,0 Fachstelle (Sozialarbeit));

-  in Trägerschaft des Caritasverbandes für den Kreis Coesfeld e.V.:

        Suchtberatungsstellen Coesfeld, Dülmen und Lüdinghausen

(5,0 Fachstellen (Sozialarbeit) & 1,5 Stellen Verwaltungskräfte),

        Fachstelle für Suchtvorbeugung

(2,0 Fachstellen (Sozialarbeit, Pädagogik)).

 

Mit ihren anerkannten Angeboten und Leistungen übernehmen die Fachstellen z.T. seit 30 Jahren wesentliche und grundlegende Funktionen im System der gezielten Suchtkrankenhilfe und Suchtvorbeugung im Kreis:

    Die Sucht- und Drogenberatungsstellen stehen nicht nur allen Ratsuchenden offen, sondern fungieren im Hilfesystem als zentrale Anlaufstellen für alle Suchtkranken, Suchtgefährdeten und ihre Angehörigen, die ortsnah und kurzfristig durch Fachkräfte u.a.

- persönliche Hilfe zur Klärung und gezielten Problemlösung oder Verhaltensänderung,

- die wirksame Einleitung und Durchführung einer notwendigen Behandlung oder

- begleitende Unterstützung zur Vor- und Nachsorge (Frühintervention, soziale und berufliche Wiedereingliederung, Rückfallprophylaxe)

für sich oder für Angehörige suchen oder zu diesem Zweck von anderen Stellen dorthin vermittelt werden.

    Die Fachstelle für psychosoziale Betreuung von substituierten Drogenabhängigen ist Voraussetzung und Instrument dafür, dass entsprechend den medizinischen Leitlinien und den Rechtsverordnungen des Betäubungsmittelgesetzes die substitutionsgestützte Behandlung von Opiatabhängigen ambulant in ärztlichen Praxen oder Fachambulanzen im Kreisgebiet durchgeführt und durch ihre gezielte Begleitung und Unterstützung der Weg zur gesundheitlichen Rehabilitation sowie zur sozialen oder beruflichen Reintegration der Betroffenen gesichert werden kann.

    Die Fachstelle für Suchtvorbeugung ist maßgeblicher Akteur, aber auch Motor und Kompetenzzentrum z.B. für Schulen, Einrichtungen der Jugendförderung, Kindergärten, Sportvereine oder Familien, um mit Kontinuität und durch Ressourcenbündelung wirksame und machbare Präventionsmaßnahmen systematisch vor Ort im Alltag umsetzen zu können.

 

Weitere Informationen zu den Angeboten und Leistungen dieser Stellen können in der Anlage den letzten Jahresberichten der AWO (s. Anlage 3) oder des Caritasverbandes (s. Anlagen 4 und 5) entnommen werden:

 

    Danach nahmen im Jahre 2010 insgesamt 1030 Hilfesuchende mit meist mehr als zwei Gesprächskontakten die Unterstützung der Sucht- und Drogenberatungsstellen von AWO oder Caritasverband in Anspruch. Hinzu kamen in der Summe ca. 392 Fälle mit Kurzkontakten oder auf Wunsch anonym durchgeführten Beratungsgesprächen. Im Jahre 2009 waren es insgesamt 1007 Klienten und ca. 270 anonyme Beratungsfälle gewesen.

    Von Seiten der Fachstelle für substituierte Drogenabhängige der AWO wurden 83 Opiatabhängige im Jahre 2010 und 75 Substituierte oder Heroinabhängige im Jahre 2009 längerfristig psychosozial betreut.

    Die Fachstelle für Suchtprävention des Caritasverbandes konnte ihrem Bericht nach im Jahr 2010 insgesamt 284 Einzelmaßnahmen oder größere Projekte alleine oder zusammen mit anderen Einrichtungen durchführen und dabei über 3.800 Personen oder Multiplikatoren (z.B. Pädagogen, Erzieherinnen, Eltern usw.) durch persönliche Ansprache einbeziehen und mit Ansätzen der Prävention vertraut machen. Im Jahr zuvor waren es demnach 282 Maßnahmen und insgesamt rund 2.500 erreichte Personen bzw. Multiplikatoren gewesen.

 

Die Stellen werden im Wesentlichen durch Zuschüsse des Kreises, Landesmittel und Eigenmittel der Träger finanziert (s. Anlagen 1b und 2b). Die Aufgabenwahrnehmung im Rahmen der vereinbarten Pauschalförderung umfaßt ohne Zusatzvergütung auch die Durchführung von Leistungen auf der Grundlage des SGB XII (z.B. psychosoziale Betreuung von substituierten Drogenabhängigen als Eingliederungshilfe für behinderte Menschen) oder des SGB II (Suchtberatung für Hilfebedürftige als Leistung zur Eingliederung in Arbeit) mit Zuständigkeit des Kreises oder der Städte und Gemeinden.

 

Kommunalisierung der Landesförderung: fachbezogene Pauschale zur Bekämpfung der Suchtgefahren

 

Seit Umstellung und Kommunalisierung der Landesförderung im Jahre 2007 werden die entsprechenden Landesmittel den Kreisen und kreisfreien Städten als fachbezogene Pauschale (nach § 29 Haushaltsgesetz) zum eigenverantwortlichen Mitteleinsatz, aber mit Maßgaben zur Durchführung bestimmter Aufgaben zur Verfügung gestellt. Grundlage für die Berechnung der fachbezogenen Pauschalen an die Kommunen ist der sog. „Strukturerhaltungsfaktor“. Danach ergibt sich die Höhe der Landespauschale aus der Summe der Fördermittel, die den o.a. Beratungs- und Fachstellen im Kreis Coesfeld zuletzt im Jahr 2006 direkt vom Land zugewendet wurden. Hierdurch soll nach den Vorgaben im Haushaltsplan des Landes der Fortbestand und die Weiterentwicklung bewährter örtlicher Hilfe- und Präventionsstrukturen sichergestellt werden. Dazu haben das zuständige Ministerium sowie die Spitzenverbände der Kommunen und der freien Wohlfahrtspflege eine Landesrahmenvereinbarung unterzeichnet, in der Ziele, Kriterien und inhaltliche Anforderungen als fachliche Mindeststandards für die Aufgabenwahrnehmung aufgeführt sind, um die Versorgung der betroffenen Menschen langfristig zu sichern (s. SV-7-1200). Seit Einführung der Landespauschale zur Kommunalisierung ist der Förderbetrag für den Kreis Coesfeld gleich geblieben und werden diese Landesmittel den Trägern der o.a. Stellen in entsprechend unveränderter Höhe zur Weiterführung der bewährten Aufgabenwahrnehmung neben dem Zuschuss des Kreises aus einer Hand zugewendet.

 

 

II.  Lösung

 

Auch in den Jahren 2012 – 2014 wird die Weiterführung der Wahrnehmung von Aufgaben der Suchtberatung, Suchtprävention und psychosozialen Betreuung von substituierten Drogenabhängigen im bisherigen Stellenumfang durch die AWO Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen und den Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. mit jährlichen Zuwendungen von zweckgebundenen Mitteln des Kreises und des Landes in fester Höhe und auf vertraglicher Grundlage gefördert.

 

Zur Vorbereitung des Beschlussvorschlags ist jeweils mit dem stellv. Geschäftsführer der AWO sowie mit dem Vorsitzenden und dem Geschäftsführer des Caritasverbandes über die Kosten- und Finanzierungsplanung, die Laufzeit und die Höhe der Zuwendungen verhandelt und im Einvernehmen entsprechende Einigung erzielt worden.

 

Hinsichtlich der AWO wird es danach für die Weiterführung der Aufgabenwahrnehmung im bisherigen Stellenumfang zur Deckung der Kosten übereinstimmend als auskömmlich eingeschätzt, wenn bei gleichbleibenden Landesmitteln die vorgesehenen Fördermittel des Kreises von zuletzt 168.873,40 € im Jahre 2011 auf jährlich 149.638,29 € für den Zeitraum 2012 – 2014 abgesenkt werden. Gründe hierfür sind reduzierte Personalkosten nach einem Personalwechsel, reduzierte Verwaltungsgemeinkosten nach Übernahme der Trägerschaft durch die AWO Münsterland-Recklinghausen, die in Rechtsnachfolge durch Fusion der dazugehörigen kleineren Unterbezirke entstanden ist, sowie die erklärte Bereitschaft der Trägerin, höhere Eigenmittel zur Finanzierung aufzubringen.

 

Hinsichtlich des Caritasverbandes wird danach einvernehmlich zur Förderung der Aufgabenwahrnehmung in den Jahren 2012 – 2014 vorgeschlagen, die tariflich bedingten Personalkostensteigerungen nur zu einem bestimmten Teil durch eine Anhebung der Zuschüsse aus Mitteln des Kreises zu decken, die dadurch von bisher jährlich 399.478 € auf zukünftig 407.778 € pro Jahr moderat steigen. Bei gleichbleibenden Landesmitteln sind die übrigen bzw. darüber hinausgehenden Kostensteigerungen von Seiten der Träger durch Eigenmittel oder die mögliche Einnahme sonstiger Drittmittel zu tragen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend dem Beschlussvorschlag und anknüpfend an die bisherigen Vereinbarungen mit den Trägern befristete Zuwendungsverträge zur Weiterführung der Aufgabenwahrnehmung mit Wirkung für den Zeitraum vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2014 abzuschließen. Dabei sind insbesondere mögliche Veränderungen der Landesförderung wie z.B. durch das geplante Landeskonzept gegen Sucht, die Landesrahmenvereinbarungen zur Kommunalisierung bzw. zur Suchtberatung suchtkranker Gefangener oder Entwicklungen zur Suchtberatung, Suchtprävention und psychosozialen Betreuung z.B. auf der Grundlage des SGB II, SGB VIII, SGB XII oder anderer Gesetze mit ihren Erfordernissen zu berücksichtigen.

 

Die zukünftige Bereitstellung und Höhe der fachbezogenen Landespauschale zur Bekämpfung der Suchtgefahren hängt von den haushaltsrechtlichen Entscheidungen des Landtages ab. Um auszuschließen und Unklarheiten darüber zu vermeiden, dass in den Jahren 2012 – 2014 u.U. ausfallende Landesmittel in dieser Sache per se durch Mittel des Kreises ersetzt werden, erfolgen die zum Beschluss vorgeschlagenen Zuwendungen der Fördermittel des Landes an die AWO und an den Caritasverband zur Weiterführung der Aufgabenwahrnehmung nur insoweit die fachbezogene Landespauschale für diese Aufgaben in den Jahren 2012 – 2014 jeweils in der Höhe ungekürzt wie im Jahr 2011 dem Kreis zur Verfügung steht. Die daraus entstehenden Risiken zur Finanzierung der Aufgabenwahrnehmung für die AWO und den Caritasverband werden durch vertragliche Öffnungsklauseln gemildert.

 

III. Alternativen

Es werden keine Alternativen vorgeschlagen.

 

Bereits zum letzten Beschluss des Kreistages vom 17.12.2008 über die Weiterförderung der o.a. Stellen sind in Folge des damaligen Berichts der Gemeindeprüfungsanstalt NRW die Auswirkungen einer Kürzung des Kreiszuschusses um 20% geprüft und ausführlich dargestellt worden (s. SV-7-1200). Nach Einschätzung der Unteren Gesundheitsbehörde in Übereinstimmung mit den Trägern entsprechen Umfang und Ausstattung der geförderten Stellen dem Mindeststandard, um auch im Kreis Coesfeld aus fachlicher Sicht bundesweit als notwendig erachtete Aufgaben und Funktionen im System der Suchtkrankenhilfe und Suchtvorbeugung ausreichend erfüllen zu können. Ein Abbau des Stellenumfangs wird als nicht bedarfsgerecht angesehen. In der Folge würde die Qualität und Quantität der Angebote und Leistungen eingeschränkt, so dass wesentliche Ziele und Anforderungen zur Hilfe und Versorgung der betroffenen Menschen nicht mehr im ausreichenden Maße erfüllt werden könnten.

 

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Grundlage für den Beschlussvorschlag zur Weiterführung der Aufgabenwahrnehmung sind die Zahlen zur Entwicklung und Planung der Kosten und Finanzierung, die in der Anlage getrennt für die AWO (Anlage 1) und den Caritasverband (Anlage 2) im Vergleich für die Jahre 2008 – 2014 tabellarisch aufgeführt sind.

 

Die Kostenermittlung erfolgte einerseits anhand der Angaben der Träger (abgerechnete oder voraussichtliche Kosten) und andererseits anhand der pauschalen kommunalen Kosten eines Arbeitsplatzes nach Werten und Verfahren der "KGSt" (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung/ Verwaltungsmanagement). Letztere bilden gemäß Kreistagsbeschluss vom 20.12.2006 nicht nur einen Vergleichsstandard für die Aufwendungen der freien Träger in dieser Sache, sondern die Grundlage für den jeweiligen Kosten- und Finanzierungsplan in den Zuwendungsverträgen über die geförderte Aufgabenwahrnehmung. Die Werte und Verfahren nach "KGSt" werden zudem herangezogen, um in pauschalierter Form das sog. „Besserstellungsverbot“ der geförderten Stelleninhaber gegenüber vergleichbaren Kommunalbediensteten angemessen zu berücksichtigen, das im Haushaltsrecht für Zuwendungen verankert ist. Die pauschalen und kommunalen Kosten nach "KGSt" dienen danach als Richtwerte zur Bemessung der berücksichtigungsfähigen Kosten sowie der Förderbeträge zum Beschlussvorschlag.

 

Zur geförderten Aufgabenwahrnehmung der AWO ist vorgesehen, den bisherigen Kostenplan nach "KGSt" anzupassen und zu aktualisieren (s. Anlage 1). Nach verringerten Personal- und Verwaltungsgemeinkosten der AWO in den Jahren 2010 und 2011 ist es möglich, die Aufgabenwahrnehmung im bisherigen Stellenumfang weiterzuführen und trotzdem die jährlichen Fördermittel des Kreises für den Zeitraum 2012 – 2014 gemäß Beschlussvorschlag einvernehmlich um 19.235,11 € abzusenken. Im Laufe der Jahre 2012 – 2014 erwartet die AWO dennoch ein kontinuierliches Ansteigen ihrer Kosten über die Planungen nach "KGSt" hinaus. Die Trägerin hat ihre erklärte Bereitschaft, einen höheren Beitrag von Eigenmitteln zu leisten und auch die Risiken möglicher Kostensteigerungen zu tragen, mit der Voraussetzung verbunden, dass im Falle einer sich ergebenden weiteren Einsparung von Ausgaben beide Seiten anteilig an der Ermäßigung der Gesamtkosten teilhaben können. Gemäß Finanzierungsplan zum Beschlussvorschlag werden zukünftig mindestens 13,27% der Gesamtkosten durch Eigen- oder sonstige Drittmittel der AWO sichergestellt.

 

Zur Aufgabenwahrnehmung des Caritasverbandes ist nach Abgleich der Zahlen Einvernehmen darüber erzielt worden, dass sich aufgrund tariflich bedingter Personalkostensteigerungen des Trägers im Jahr 2011 voraussichtlich eine relevante Kostenerhöhung von 10.000 € ergibt, die bei einer Weiterförderung berücksichtigt und dem bisherigen Kostenplan nach "KGSt" für den Zeitraum 2012 – 2014 hinzugefügt werden soll. Zur Finanzierung bei gleichbleibenden Landesmitteln wird diese Kostenerhöhung anteilig im bisherigen Kostendeckungsverhältnis durch zusätzliche Eigenmittel des Caritasverbandes und gemäß Beschlussvorschlag durch zusätzliche Mittel des Kreises (8.300 €) getragen. Der Finanzierungsplan für den Zeitraum 2012 – 2014 wird demnach entsprechend angepaßt (s. Anlage 2). Der Caritasverband ist folglich bei einer entsprechenden Erhöhung der Zuwendung und Planungssicherheit in den Jahren 2012 – 2014 bereit, zur Weiterführung der Aufgabenwahrnehmung darüber hinaus nicht unerhebliche Eigenmittel zur Finanzierung der o.a. Stellen einzusetzen sowie die Risiken von Kostensteigerungen zu übernehmen. Gemäß Finanzierungsplan zum Beschlussvorschlag werden zukünftig mindestens 14,71% der Gesamtkosten durch Eigen- oder mögliche sonstige Drittmittel des Caritasverbandes sichergestellt.

 

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Für die Entscheidung über die Gewährung von Kreiszuschüssen ist der Kreistag zuständig (§ 26 Abs. 1 KrO NW).

 

 

Anlagen:

 

  1. Tabellen: AWO – Kosten & Finanzierung: 2008 – 2014
  2. Tabellen: Caritasverband – Kosten & Finanzierung: 2008 – 2014
  3. AWO Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen: Suchtbericht 2010 der Sucht- und Drogenberatung und der Fachstelle für psychosoziale Betreuung von substituierten Drogenabhängigen.
  4. Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V.: Jahresbericht 2010 der Beratungsstellen für Menschen mit Suchtproblemen Coesfeld, Dülmen, Lüdinghausen.
  5. Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V.: Tätigkeitsbericht 2010 der Fachstelle für Suchtprävention.