Antrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN vom 04.07.2011
Beschlussvorschlag: ohne
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Antrag vom 04.07.2011 vorgelegt gem. § 2 der Geschäftsordnung des Kreistages Coesfeld und seiner Ausschüsse vom 28.10.2009.
Der Antrag ist als Sitzungsvorlage beigefügt.
I. V.
Leistungen zur Teilhabe für Menschen mit Behinderung, die bislang grundsätzlich durch Sach- und Dienstleistungen erbracht wurden, können nunmehr im Rahmen des Persönlichen Budgets gem. § 17 SGB IX (Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) ganz oder teilweise durch Geldleistungen ersetzt werden.
Das Persönliche Budget soll behinderten Menschen ermöglichen, selbst zu entscheiden, wann, wo und von wem Teilhabeleistungen in Anspruch genommen werden, um den individuellen Hilfebedarf optimal abzudecken. Das persönliche Budget kann auch trägerübergreifend beantragt werden. Das Persönliche Budget ist keine zusätzliche Leistung, sondern lediglich eine andere Form der Leistungserbringung.
Die von der Kreistagsfraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellten Fragen werden nachfolgend beantwortet.
- Welche
Erfahrungen hat die Verwaltung bei der konkreten Umsetzung des Persönlichen
-Budgets gesammelt?
- Antragsteller gehen häufig von einer zusätzlichen Leistung aus
- Aufwendige Antragsbearbeitung, insbesondere beim trägerübergreifenden
Budget.
- Wie hat sich
seither die quantitative Nachfrage und die Inanspruchnahme entwickelt?
Sind gruppenbezogene Nachfrageschwerpunkte zu erkennen?
Insgesamt hat es seit 2008 16 Anfragen/Anträge auf ein persönliches Budget gegeben. Gruppenspezifische Nachfragen sind nicht erkennbar.
Konkret wurde ein persönliches Budget im Bereich der Eingliederungshilfe bewilligt und eines im Bereich häusliche Pflege. Aktuell liegen drei Anträge auf ein persönliches Budget vor, die zurzeit bearbeitet werden. In den anderen Fällen ist es nicht zu einer Bewilligung gekommen, weil die Voraussetzungen nicht vorlagen (Anträge bezogen sich zum Beispiel auf zusätzliche Leistungen, für die es keinen Rechtsanspruch gab).
- Welche
Aussagen können zur Zufriedenheit der KundInnen, der Verwaltung und der
Leistungsanbieter getroffen werden? Haben sich Einschränkungen bei der
Anwendung herausgestellt?
Zur Zufriedenheit der Kunden können noch keine Aussagen gemacht werden. Seitens der Verwaltung ist die entsprechende Leistungserbringung aufwendig.
- Welche
Verbesserungsmöglichkeiten bzw. Notwendigkeiten zeichnen sich ab.
Hierzu können aufgrund der geringen Fallzahlen noch keine Aussagen gemacht werden.