Betreff
Prüfung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2010
Vorlage
SV-8-0496
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Kreistag nimmt den „Bericht über die Prüfung des Entwurfs des Jahresabschlusses und Lageberichtes 2010“ vom 09.09.2011 zur Kenntnis.

 

2.      Der Kreistag stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss testierten Jahresabschluss des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2010 in der Fassung vom 09.09.2011 mit einer Bilanzsumme von 322.467.389,82 Euro und einem Jahresüberschuss von 1.299.795,77 Euro fest.

 

3.      Der Kreistag erteilt dem Landrat für den Jahresabschluss 2010 gem. § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 96 GO NRW die Entlastung.

 

4.      Der Kreistag beschließt, dass der Jahresüberschuss 2010 in Höhe von 1.299.795,77 Euro dem Eigenkapital zugeführt wird. Der Gesamtbetrag des Jahresüberschusses wird dabei gesplittet: 490.445,28 Euro werden der Ausgleichsrücklage zugeführt; der Restbetrag in Höhe von 809.350,49 Euro erhöht die allgemeine Rücklage.

 

 

Begründung:

I.     Problem

Der Kreistag fasste bereits in seiner Sitzung am 02.03.2011 den Beschluss, den Entwurf des Jahresabschlusses 2010 einschließlich der Anlagen dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zuzuleiten, sobald der Entwurf vom Kämmerer aufgestellt und durch den Landrat bestätigt worden ist. Den Kreistagsmitgliedern wurde der Entwurf des Jahresabschlusses 2010 sodann mit Schreiben vom 31.03.2011 auf dem Postweg zugeleitet.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich zur Erstellung des Prüfungsberichtes über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis der Prüfung gem. § 101 Abs. 8 GO NRW der örtlichen Rechnungsprüfung des Kreises Coesfeld bedient.

 

Gem. § 53 Abs. 1 KrO NRW in Verbindung mit § 96 GO NRW stellt der Kreistag den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss fest. Zugleich beschließt er über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages. Die Kreistagsmitglieder entscheiden über die Entlastung des Landrats.

II.    Lösung

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 04.10.2011 den vom Rechnungsprüfungsamt des Kreises Coesfeld vorgelegten „Bericht über die Prüfung des Entwurfs des Jahresabschlusses und Lageberichtes 2010“ beraten und sich diesen einschließlich des Bestätigungsvermerks der Rechnungsprüfung zu Eigen gemacht. Der auf den Seiten 41-42 wieder gegebene Bestätigungsvermerk wurde in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 04.10.2011 vom Ausschussvorsitzenden Herrn Carsten Rampe unterzeichnet.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat weiterhin den umseitig vorgelegten Beschlussvorschlag beschlossen. Insofern wird in diesem Zusammenhang auf die Sitzungsvorlage SV‑8‑0494 verwiesen.

 

Der „Bericht über die Prüfung des Entwurfs des Jahresabschlusses und Lageberichtes 2010“ ist allen Kreistagsabgeordneten als Anlage zur SV-8-0494 übersandt worden.

 

Die vom Rechnungsprüfungsausschuss bestätigte Fassung des Jahresabschlusses des Kreises Coesfeld einschließlich des überarbeiteten Anhangs und des an die Prüfungsergebnisse angepassten Lageberichts werden nunmehr zur Feststellung vorgelegt.

III.   Alternativen

Keine

IV.   Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Bis auf Personal- und Sachaufwand für die Sitzung entstehen keine Kosten.

V.    Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 Buchst. i) KrO NRW.

\Dokument in SV-8-0496, Prüfung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2010