Betreff
Beratung des Antrages der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zur umlagerelevanten Finanzsituation des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe und der Kostenentwicklung der Eingliederungshilfe
Vorlage
SV-8-0497
Aktenzeichen
50.2
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

- ohne –

Begründung:

 

I./II.      Problem/Lösung

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit Schreiben vom 28.09.2010 beantragt,

 

1. den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) einzuladen, die Mitglieder im Kreistag über die umlagerelevante Finanzsituation des LWL – vordringlich in Bezug auf die Maßnahmen und Kosten der Eingliederungshilfe – zu informieren.

 

Ferner wurde unter Punkt 2 beantragt:

 

„Der Kreistag wendet sich mit einer Resolution an den Bundestag, um ein Leistungs-gesetz/Bundesteilhabegesetz in die Wege zu leiten. Damit wird die Bundesregierung aufgefordert, sich an den Kosten für die Behindertenhilfe zu beteiligen und sich nicht darauf zu beschränken, nur die Rechtsgrundlagen für die Ansprüche der Menschen mit Behinderung zu schaffen.“

 

Der Kreistag hatte in seiner Sitzung vom 29.09.2010 den Antrag zur Vorberatung an den Fachausschuss verwiesen. Der vollständige Antrag war der SV 8-0294 in der Sitzung vom 22.11.2010 beigefügt. Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit hat am 22.11.2010 beschlossen, zunächst eine Information gemäß Ziff. 1 des Antrages im Fachausschuss durchzuführen und den Punkt 2 des Antrages erst nach erfolgter Information durch den LWL zu beraten.

 

Diese Information ist im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit am 09.05.2011 durch einen Vertreter des LWL erfolgt. Punkt 1 des Antrages vom 28.09.2010 ist daher erledigt.

 

In der Sitzung am 29.09.2011 ist daher zu entscheiden, ob gem. dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Kreistag der Erlass einer Resolution vorge­schlagen wird. Die von den LV Rheinland und Westfalen-Lippe in dieser Sache verfasste Resolution war ebenfalls der SV 8-0294 beigefügt.

 

 

III. Alternativen

keine

 

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

keine

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Nach dem Beschluss des Kreistages vom 29.09.2010 wurde der Antrag zur Vorberatung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit verwiesen.