Beschlussvorschlag:
- ohne -
In der Sitzung am
08.02.2011 wurde im Zusammenhang mit der Diskussion zur Vorlage SV-8-0350
(Sachstandsbericht Ersatzgeld) ein Bericht zum Ausgleichsflächenkataster des
Kreises zugesagt.
Die Pflicht zur
Katasterführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßahmen wurde mit der
Gesetzesnovelle aus dem Jahr 2000 in das nordrhein-westfälische
Landschaftsgesetz eingeführt. Die Neuregelung des § 6 LG NW i.V.m. § 17 Abs. 6
BNatSchG lautet (in der heute gültigen Fassung)
§ 6 – Verfahren bei Eingriffen
...
(8) Die Flächen, für die
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festgesetzt worden sind, werden in ein
Verzeichnis eingetragen. Zu diesem Zweck haben die für die Festsetzung
zuständigen Behörden den Kreisen und kreisfreien Städten als untere
Landschaftsbehörde, bei denen das Verzeichnis geführt wird, die Flächen sowie
Art und Umfang der darauf durchzuführenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und
nachfolgend deren Umsetzung mitzuteilen. Dies gilt nicht für diejenigen
Ausgleichsflächen,
1.
die kleiner als 500 m2 sind,
2.
auf denen der Eingriff durchgeführt wird oder
3.
die im Gebiet desselben Bebauungsplanes festgesetzt sind.
Diese Regelung
richtet sich an alle Behörden, die mit einer Genehmigung auch
Ausgleichsmaßnahmen festsetzen. Genannt werden die Städte und Gemeinden als
Träger der Bauleitplanung. Sie sind damit verpflichtet, der unteren
Landschaftsbehörde ihre größeren externen Ausgleichsflächen mitzuteilen.
Die moderne
Umsetzung von Kompensationsverpflichtungen auch anderer Verpflichteter geht
über die einfache Zuordnung von Ausgleichsflächen hinaus. Heute führt im Grunde
jede Gemeinde ihr eigenes Ökokonto für die Bauleitplanung. Im Bedarfsfall wird
darüber hinaus auf weitere Angebotskonten zugegriffen, zum Beispiel auf das
kreiseigene Ausgleichsmanagementsystem „öCOE.punkt“, das bei den
Wirtschaftsbetrieben des Kreises (WBC GmbH) geführt wird.
Auch vor
Inkrafttreten der gesetzlichen Vorgabe war die untere Landschaftsbehörde
bemüht, ihre Auflagen und Stellungnahmen zur Eingriffsregelung nachzuhalten.
Als Mitte der 1990er Jahre die Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im
Kreisgebiet systematisch überprüft wurde, war das Ergebnis jedoch
desillusionierend. Daraufhin wurden regelmäßige Kontrollen mit entsprechendem
Personaleinsatz eingeführt.
Die Mitarbeiter der
unteren Landschaftsbehörde bearbeiten pro Jahr 800 bis 1.000 Eingriffsfälle,
die sich im langjährigen Mittel etwa folgendermaßen aufteilen:
Bauen im
Außenbereich 600
Bauleitplanung 100
Verkehrstrassen 50
Versorgungstrassen 50
sonstige 100
Eine Auswertung der
im System hinterlegten Ausgleichsflächen ergibt folgendes Ergebnis:
Ausgleichsflächen: Anzahl:
Hecken 626
Aufforstungen und
Feldgehölze 615
Bäume und
Baumreihen 1.094
Blänken und
Kleingewässer 105
Ökokontoflächen:
WBC 10
privat 24
kommunale
Bauleitplanung 136
Mit Ausbau der
EDV-Technik wurde auch die Erfolgskontrolle bei der Eingriffsregelung
automatisiert. Heute werden neu festgesetzte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
mit einem geografischen Informationssystem (GIS) erfasst und über ein
Vorgangs-Bearbeitungsprogramm (KomVor) verwaltet. Bisher erfasste
Ausgleichsflächen und -maßnahmen sind im Geoportal auf den Internetseiten des
Kreises veröffentlicht. Die Funktionsweise des GIS-gestützten
Ausgleichsflächenkatasters wird in der Sitzung an Beispielen vorgestellt.