Betreff
Kataster für Ausgleichsflächen und Ökokonten im GIS-Portal des Kreises Coesfeld
Vorlage
SV-8-0502
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 - ohne -

 

 

 

 

In der Sitzung am 08.02.2011 wurde im Zusammenhang mit der Diskussion zur Vorlage SV-8-0350 (Sachstandsbericht Ersatzgeld) ein Bericht zum Ausgleichsflächenkataster des Kreises zugesagt.

 

Die Pflicht zur Katasterführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßahmen wurde mit der Gesetzesnovelle aus dem Jahr 2000 in das nordrhein-westfälische Landschaftsgesetz eingeführt. Die Neuregelung des § 6 LG NW i.V.m. § 17 Abs. 6 BNatSchG lautet (in der heute gültigen Fassung)

 

§ 6 – Verfahren bei Eingriffen

...

(8) Die Flächen, für die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festgesetzt worden sind, werden in ein Verzeichnis eingetragen. Zu diesem Zweck haben die für die Festsetzung zuständigen Behörden den Kreisen und kreisfreien Städten als untere Landschaftsbehörde, bei denen das Verzeichnis geführt wird, die Flächen sowie Art und Umfang der darauf durchzuführenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und nachfolgend deren Umsetzung mitzuteilen. Dies gilt nicht für diejenigen Ausgleichsflächen,

1. die kleiner als 500 m2 sind,

2. auf denen der Eingriff durchgeführt wird oder

3. die im Gebiet desselben Bebauungsplanes festgesetzt sind.

 

Diese Regelung richtet sich an alle Behörden, die mit einer Genehmigung auch Ausgleichsmaßnahmen festsetzen. Genannt werden die Städte und Gemeinden als Träger der Bauleitplanung. Sie sind damit verpflichtet, der unteren Landschaftsbehörde ihre größeren externen Ausgleichsflächen mitzuteilen.

 

Die moderne Umsetzung von Kompensationsverpflichtungen auch anderer Verpflichteter geht über die einfache Zuordnung von Ausgleichsflächen hinaus. Heute führt im Grunde jede Gemeinde ihr eigenes Ökokonto für die Bauleitplanung. Im Bedarfsfall wird darüber hinaus auf weitere Angebotskonten zugegriffen, zum Beispiel auf das kreiseigene Ausgleichsmanagementsystem „öCOE.punkt“, das bei den Wirtschaftsbetrieben des Kreises (WBC GmbH) geführt wird.

 

Auch vor Inkrafttreten der gesetzlichen Vorgabe war die untere Landschaftsbehörde bemüht, ihre Auflagen und Stellungnahmen zur Eingriffsregelung nachzuhalten. Als Mitte der 1990er Jahre die Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Kreisgebiet systematisch überprüft wurde, war das Ergebnis jedoch desillusionierend. Daraufhin wurden regelmäßige Kontrollen mit entsprechendem Personaleinsatz eingeführt.

 

Die Mitarbeiter der unteren Landschaftsbehörde bearbeiten pro Jahr 800 bis 1.000 Eingriffsfälle, die sich im langjährigen Mittel etwa folgendermaßen aufteilen:

 

Bauen im Außenbereich                                 600

Bauleitplanung                                                100

Verkehrstrassen                                               50

Versorgungstrassen                                         50

sonstige                                                          100

 

Eine Auswertung der im System hinterlegten Ausgleichsflächen ergibt folgendes Ergebnis:

 

Ausgleichsflächen:                                         Anzahl:

Hecken                                                               626  

Aufforstungen und Feldgehölze                         615  

Bäume und Baumreihen                                 1.094  

Blänken und Kleingewässer                             105  

 

Ökokontoflächen:

WBC                                                                    10

privat                                                                    24

kommunale Bauleitplanung                               136

 

Mit Ausbau der EDV-Technik wurde auch die Erfolgskontrolle bei der Eingriffsregelung automatisiert. Heute werden neu festgesetzte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mit einem geografischen Informationssystem (GIS) erfasst und über ein Vorgangs-Bearbeitungsprogramm (KomVor) verwaltet. Bisher erfasste Ausgleichsflächen und -maßnahmen sind im Geoportal auf den Internetseiten des Kreises veröffentlicht. Die Funktionsweise des GIS-gestützten Ausgleichsflächenkatasters wird in der Sitzung an Beispielen vorgestellt.