Betreff
Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) im Kreis Coesfeld; Neugestaltung des SGB II - Monatsberichtes
Vorlage
SV-8-0504
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

-          ohne

-          Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Begründung:

 

I.   Problem / II. Lösung

Mit Schreiben vom 04.05.2011 sowie im Rahmen der Beratung des Tagesordnungspunktes 6 – Vorstellung des Jahresberichtes 2010 der 6. Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit am 09.05.2011, hat die SPD Fraktion beantragt, künftig in den SGB II – Monatsberichten darzustellen, in welche Beschäftigungsverhältnisse eine Vermittlung erfolgt ist.

 

Hierbei sollte ausdrücklich dargestellt werden, ob es sich um eine Vermittlung in

a)      sog. Minijobs

b)      Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse

c)      befristete Beschäftigungsverhältnisse

handelt.

 

Seitens der Verwaltung wurde zugesichert, dieses unter Beteiligung des Statistik-Service West der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit prüfen zu lassen und über das Ergebnis zu berichten.

 

Ebenso erläuterte Fachbereichsleiter Schütt in der Sitzung am 09.05.2011 die aktuellen Überlegungen seitens des Kreises Coesfeld, die bisher händisch ermittelten Daten im SGB II – Monatsbericht künftig ebenfalls auf die amtliche Statistik der Bundesagentur für Arbeit umzustellen. Hierzu würden derzeit Gespräche mit dem Statistik-Service West bzgl. der von dort zur Verfügung gestellten Daten geführt.

 

Die bisherigen Rückmeldungen seitens des Statistik-Service West haben ergeben, dass eine kreisweite bzw. auch gemeindescharfe Aufschlüsselung der gemeldeten Integrationen aus dem SGB II in den ersten Arbeitsmarkt nach der

  • Beschäftigungsart (sozialversicherungspflichtig / sozialversicherungsfrei)
  • Beschäftigungsumfang (Vollzeit / Teilzeit)
  • Beschäftigungsdauer (befristet / unbefristet)

derzeit nicht möglich ist.

 

Gespräche mit dem Statistik-Service West haben ergeben, dass alternative Auswertungen kreisweit bzw. auch gemeindescharf zu dieser Thematik möglich sind. So ist bspw. eine Differenzierung im Bereich der Einkommen aus Erwerbstätigkeit nach Einkommensart und Einkommenshöhe möglich.

 

Zudem sollten auch in einen künftigen Monatsbericht die Kennzahlen aus der SGB II - Zielvereinbarung zwischen dem Kreis Coesfeld und dem Ministerium für Arbeit, Integration  und Soziales des Landes NRW (s. SV-8-0290) aufgenommen werden:

 

  • Veränderung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt
  • Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit
  • Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug

 

Aufgrund der erforderlichen Vorlaufzeiten und der Vergleichbarkeit der Daten erfolgt die Umstellung des SGB II – Monatsberichtes auf die neue Datenlage zum 01.01.2012.

 

III. Alternativen

 

- keine -

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

- keine -

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Nach dem Beschluss des Kreistages vom 11.11.2009 (Regelung der Befugnisse der Ausschüsse) ist hier die Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit gegeben.