Betreff
Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) im Kreis Coesfeld; Sachstand zur Umsetzung der "Bürgerarbeit"
Vorlage
SV-8-0505
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

-          ohne

-          Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

 

I.   Problem / II. Lösung

Zuletzt hat die Verwaltung in der Sitzung am 09.05.2011 über die Umsetzung des Bundesprogramms „Bürgerarbeit“ mit seiner Laufzeit vom 15.09.2011 bis zum 31.12.2014 informiert.

 

Aktuell kann über folgende Zwischenergebnisse (Stand: 31.08.2011) berichtet werden:

 

1)                             Aktivierungsphase:

 

Aktuell wurden bereits 518 Personen in die Aktivierungsphase aufgenommen (253 Frauen; 265 Männer).

 

In 50 Fällen konnte durch die verstärkte Aktivierung eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt erreicht werden (20 Frauen; 30 Männer). In den übrigen Fällen führte die Aktivierung noch nicht zu einer Integration in den ersten Arbeitsmarkt.

 

In 91 Fällen konnte eine mögliche Eignung für die Besetzung einer Bürgerarbeitstelle festgestellt werden (31 Frauen; 60 Männer). Diese Personen werden daher dem Bewerberpool zugeordnet, aus dem die Besetzung der bewilligten Bürgerarbeitstellen erfolgt.

 

 

2)                             Beratung von Anträgen auf Einrichtung von Bürgerarbeitstellen im örtlichen Beirat:

 

In den beiden Sitzungen des örtlichen Beirates am 10.05.2011 bzw. 13.07.2011 wurden bisher 11 Anträge von 7 Anbietern über insgesamt 15 Stellen beraten.

 

Folgende Tätigkeitsfelder wurden hierbei für eine Bürgerarbeitstelle vorgesehen:

o      Natur- und Landschaftspflege; Klimaschutz

o      Tourismusförderung

o      Barrierefreiheit

o      Tierpflege in Auffangeinrichtungen

o      Unterstützung von besonders eingeschränkten Zielgruppen

o      Verwaltungstätigkeit

 

In 10 Fällen erfolgte die Erteilung des Konsenses bzw. eines Konsenses mit Auflagen, in einem Fall (Verwaltungstätigkeit) konnte aufgrund fehlender Zusätzlichkeit der Konsens nicht erteilt werden.

 

 

3)                             Bewilligungsverfahren beim Bundesverwaltungsamt in Köln:

 

Seitens des Bundesverwaltungsamtes  wurden von den bisher zehn zur Prüfung eingereichten Anträge 6 Anträge über 10 Stellen positiv beschieden. Zwei Anträge wurden aufgrund einer fehlenden Zusätzlichkeit ablehnend beschieden.

In zwei weiteren Ablehnungsfällen konnte eine Überprüfung im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens positiv für den Antragsteller abgeschlossen werden.  In zwei weiteren Fällen liegt bisher noch keine abschließende       Entscheidung vor.

 

 

4)                             Stellenbesetzung:

 

In  drei der bisher 10 vom Bundesverwaltungsamt bewilligten Stellen konnte bereits eine Stellebesetzung vorgenommen werden (3 Männer). Die weiteren Stellenbesetzungen sind zurzeit im Abstimmungsprozess.

 

5)                             Ausblick:

 

Aufgrund der aktuell mit potentiellen Beschäftigungsgebern geführten Gespräche wird davon ausgegangen, dass in der dritten Sitzung des örtlichen Beirates am 13.10.2011 noch Bürgerarbeitstellen vorgestellt und beraten werden.

 

Berücksichtigt man den aktuellen Sachstand sowie den o.a. Ausblick, so ist davon auszugehen, dass das Ziel, alle 50 rechtlich möglichen Bürgerarbeitstellen einzurichten, kaum erreicht werden kann. Diese Situation ist jedoch nicht Kreis Coesfeld spezifisch zu sehen, sondern stellt die Gesamtproblematik der Umsetzung der Bürgerarbeit dar.

 

Um noch weitere Bürgerarbeitstellen einzuwerben und potentielle Arbeitgeber zielgerichteter anzusprechen, erfolgt sowohl in der Besprechung mit den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege am 14.06.2011 als auch 07.09.2011 eine erneute Information zu diesem Thema. Zusätzlich wurden auch die Jobcenter in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden Ende August in Einzelgesprächen über die Möglichkeiten und Chancen dieses Bundesprogramms persönlich informiert.

 

III. Alternativen

 

- keine -

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Die Gewährung der Zuschüsse zu den geschaffenen Bürgerarbeitsstellen erfolgt durch das Bundesverwaltungsamt an die zukünftigen Arbeitgeber aus einem Sonderbudget des Bundes sowie der Europäischen Gemeinschaft.  Das SGB II – Eingliederungsbudget des Kreises Coesfeld ist hiervon nicht betroffen.

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Nach dem Beschluss des Kreistages vom 11.11.2009 (Regelung der Befugnisse der Ausschüsse) ist hier die Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit gegeben.