Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2010 einschl. Anlagen wird vom Kreistag zur Kenntnis genommen und dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zugeleitet.
Begründung:
I. Problem
Nach § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 116 Abs. 1 GO NRW hat der Kreis
Coesfeld in jedem Haushaltsjahr beginnend für das Jahr 2010 für den
Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Er besteht aus der
Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang und ist um einen
Gesamtlagebericht zu ergänzen. Ferner ist dem Gesamtabschluss ein
Beteiligungsbericht beizufügen.
Der Entwurf des Gesamtabschlusses wird gemäß § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. §
116 Abs. 5 GO NRW und § 95 Abs. 3 GO NRW vom Kämmerer aufgestellt und vom
Landrat bestätigt. Der Landrat leitet den Entwurf des Gesamtabschlusses dem
Kreistag zu.
Nach § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe i) KrO NRW bestätigt der Kreistag den Gesamtabschluss. Dieser
Beschlussfassung geht die Prüfung des Gesamtabschlusses durch den
Rechnungsprüfungsausschuss voraus. Dabei bedient sich der
Rechnungsprüfungsausschuss des Rechnungsprüfungsamtes.
Nach § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 101 GO NRW hat der Rechnungsprüfungsausschuss über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis der Prüfung einen Prüfungsbericht zu erstellen. Der Bestätigungsvermerk oder der Vermerk über seine Versagung ist in den Prüfungsbericht aufzunehmen. Der Rechnungsprüfungsausschuss fasst das Ergebnis der Prüfung in einem Bestätigungsvermerk zusammen.
II. Lösung
Nach Ziffer 5.3 der Gesamtabschlussrichtlinie des Kreises Coesfeld vom
15.12.2010 ist vom Kreis Coesfeld erstmals zum Abschlussstichtag 31.12.2010 ein
Gesamtabschluss aufzustellen. Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2010 wird dem
Kreistag nach Fertigstellung in der Sitzung am 12.10.2011 vorgelegt oder bei
einer späteren Fertigstellung mit Schreiben den Kreistagsmitgliedern
zugeleitet. Damit der Gesamtabschluss bis Ende 2011 vom Kreistag bestätigt
werden kann, ist bereits in dieser Sitzung des Kreistages eine Beschlussfassung
über die Zuleitung an den Rechnungsprüfungsausschuss für die Durchführung der
Prüfung erforderlich.
III. Alternativen
Keine.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge
(Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Personal- und Sachaufwendungen für die
Erstellung, Prüfung und Beratung des Gesamtabschlusses 2010 einschl. Anlagen
sowie Aufwendungen für den Sitzungsdienst.
V. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Nach § 53 Abs. 1 KrO
NRW i.V.m. § 116 Abs. 5 GO NRW und § 95 Abs. 3 GO NRW ist der Entwurf des
Gesamtabschlusses 2010 vom Landrat dem Kreistag zuzuleiten.
Anlagen:
Gesamtabschluss 2010 des Kreises Coesfeld