Betreff
Naturschutzzentrum Kreis Coesfeld e. V.
Beteiligung an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Vorlage
SV-8-0522
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Beteiligung des Naturschutzzentrums Kreis Coesfeld e. V. an der  Gesellschaft mit
beschränkter Haftung „Alter Hof Schoppmann Immobilien GmbH“ (Besitzgesellschaft)
und daraus folgend an der Beteiligung einer Betriebsgesellschaft (noch ohne
Namen) wird zugestimmt.

 

Begründung:

 

I. - III.

 

In 2007 wurden die Biologischen Stationen aufgefordert, ein langfristiges Konzept zur Sicherung ihrer Standorte und des Betriebes bei reduzierter Landeszuweisung von den Gewährsträgern vorzulegen und entsprechend umzusetzen. Mit der Sitzungsvorlage SV-8-183 wurde das organisatorische Modell für das Naturschutzzentrum (NZ) vorgestellt und zwischenzeitlich mit Erfolg umgesetzt.

Die Organisationsstruktur ist als Anlage nochmals zur Kenntnisnahme beigefügt.

 

 

Herr Zimmermann (wissenschaftlicher Leiter NZ) berichtete letztmalig in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung am 17.06.2010 ausführlich über das Projekt Natur-, Informations- und Bildungszentrum „Alter Hof Schoppmann“ in Nottuln-Darup.

In Kooperation mit der Dorfgemeinschaft Darup haben die Gemeinde Nottuln, die IBP (Interkulturelle Begegnungsprojekte) Coesfeld und das NZ aus ihren unterschiedlichen Arbeitsfeldern heraus, ein beispielhaftes, zukunftsfähiges Projekt angestoßen, dem herausragender Pilotcharakter bescheinigt wird (Projektförderung durch entsprechend begleitende Verfahren zur Zeit bei: ZukunftsLand Regionale 2016; LEADER Baumberge; Aktion Mensch; Stiftung Wohlfahrtspflege; Landschaftsverband Westfalen-Lippe; NRW-Stiftung).

 

Die landwirtschaftliche Hofstelle Schoppmann soll unter Einbindung gesellschaftlich benachteiligter Gruppen und der Kooperation lokaler und regionaler Akteure für die Bewältigung aktueller und zukünftiger Herausforderungen (demografischer Wandel, Nahversorgung im ländlichen Raum) hergerichtet werden.

Das Naturschutzzentrum plant in diesem Zusammenhang die Verlegung ihrer Geschäftsstelle, verbunden mit dem Angebot von innovativen und attraktiven Ausstellungsangeboten aus der Region und darüber hinaus die Schaffung eines „Lernort Natur“ in entsprechenden Räumlichkeiten und dem Umfeld der Hofstelle.

Neben einem Cafe mit angegliederter Familienherberge wird mit dem zukünftigen Dorfgemeinschaftsraum ein Treffpunkt für die Bevölkerung Darups und darüber hinaus mit funktionalen Nutzungsmöglichkeiten angeboten.

Weiterhin soll die Errichtung eines Lebensmittelladens die ortsnahe Grundversorgung gegebenenfalls auch mit Bring- und Holservice ermöglichen und sichern.

 

Durch die Kooperation und Vernetzung mit weiteren Naturzentren sowie Touristikeinrichtungen lässt sich auf dem Hof ein zukunftsweisender, attraktiver Natur- und Touristik-Knotenpunkt entwickeln.

 

Die Umsetzung des Projektes trägt weiterhin zu einer nachhaltigen Dorfentwicklung und Bereicherung des Ortskernes Darup im Interesse der dortigen Bevölkerung bei.

 

Ein weiterer wesentlicher Schwerpunkt liegt in der gesellschaftlichen und beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung. Sie soll gewährleistet werden durch die Schaffung von Arbeits- und Qualifizierungsplätzen mit den vorgenannten Bausteinen und der Bereitstellung von Wohneinheiten für diese Zielgruppen. Die von der IBP betreuten Projekte: „billerbecks BAHNHOF“ und „Pferdehof Hövel“ belegen die Erfolgschancen derartiger Maßnahmen.

 

Die detaillierte Projektbeschreibung, bezogen auf das NZ, ist Inhalt des aktuell in Arbeit befindlichen Antrages auf Bezuschussung bei der NRW-Stiftung und als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt.

 

 

Die Führung und Umsetzung eines solchen Projektes erfordert nicht nur auf Grund von Anforderungen der vorgenannten Zuwendungsgeber eine entsprechende Gesellschaftsform (Verein, Stiftung, GmbH oder ähnliches). Dieses ist auch aus haftungs- und haushaltsrechtlichen Erfordernissen zwingend erforderlich.

Vor diesem Hintergrund wollen die Projektpartner nach intensiven Recherchen und durch Beratung entsprechender Kanzleien, Steuerberatungsbüros und Aufsichtsbehörden (Bezirksregierung, Finanzamt) eine deutliche Zwei-Teilung in folgender Weise vornehmen:

·         Gebäude-Immobiliengesellschaft GmbH (Ankauf, Umbau, Vermietung) und
zum Betrieb des laufenden Tagesgeschäftes eine

·         Betriebs-Gesellschaft (N.N. GmbH; hier wird eine Gemeinnützigkeit angestrebt).

 

 

An der Gebäude-Immobiliengesellschaft werden die Gemeinde Nottuln, die IBP sowie das NZ gleichberechtigte Gesellschafter.

Gesellschafter der Betriebsgesellschaft sollen die IBP, das NZ und der in der Gründung befindliche Verein der Daruper Bürger werden.

Die Haftung der Gesellschafter beschränkt sich jeweils auf die geleistete Einlage (10.000 Euro)

Ein entsprechender Entwurf für die noch in 2011 vorgesehene Gründung der Gebäude-Immobilien GmbH ist ebenfalls als Anlage beigefügt.

 

Die Gründung der Betriebsgesellschaft ist für 2012 vorgesehen.

 

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Für den Kreis Coesfeld entstehen hierdurch keine zusätzlichen Kosten.

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Für die Entscheidung ist gemäß § 26 Abs. 1 KrO die Zuständigkeit des Kreistages gegeben.

Anlagen:

 

  • I           Organigramm NZ
  • II           NZ Projektantrag NRW-Stiftung
  • III          Entwurf für die Errichtung einer Gebäude-Immobilien GmbH