hier: Entwurf Budget 01 - Sicherheit, Bauen und Umwelt
Beschlussvorschlag:
Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2012 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge in den Teilfinanzplänen der jeweiligen Produktgruppen des Budgets 01 mit den Produktgruppen
32.01 Allgemeine
Gefahrenabwehr Seiten
9 - 17
32.02 Rettungsdienst
(einschl. Kostenrechnung) Seiten
18 – 26
32.03 Feuerschutz,
Großschadenslagen Seiten
27 – 31
32.04 Ausländerangelegenheiten Seiten
32 – 36
36.01 Verkehrssicherung Seiten
45 – 52
36.02 Zulassungen Seiten
53 – 57
36.03 Fahr-
und Beförderungserlaubnisse Seiten
58 – 63
39.01 Verbraucherschutz Seiten
67 – 71
39.02 Veterinärdienst Seiten
72 – 79
39.03 Fleisch-
und Geflügelfleischhygiene (Kostenrechnung) Seiten
80 – 83
63.01 Bauaufsicht
/ Denkmalschutz Seiten
87 – 92
63.02 Wohnungsförderung Seiten
93 – 97
70.01 Betrieblicher
Umweltschutz Seiten
101 – 105
70.02 Natur-
und Bodenschutz Seiten
106 – 114
70.03 Gewässerschutz Seiten
115 – 119
70.04 Durchführung
der Abfallentsorgung (Kostenrechnung) Seiten
120 – 125
inkl. der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
Anmerkung:
Die
sich in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, öffentliche Sicherheit und
Ordnung ergebenden Änderungen der Jahresergebnisse bzw. Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge
bei den Produktgruppen sowie die sich daraus für den Produkthaushalt 2012
ergebenden Konsequenzen werden in einer Änderungsliste zusammengefasst und dem
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung zur weiteren
Beratung vorgelegt.
Begründung:
I. Problem
Nach § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 646), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.2011 (GV. NRW. S. 270), in Verbindung mit den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.2011 (GV. NRW. S. 271) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Zugleich sind für die im Rahmen der Ausführung des Haushalts erforderlichen Regelungen zur Budgetierung entsprechende Beschlüsse zu fassen.
II. Lösung
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2012 mit dem Produkthaushalt ist am
09.11.2011 in den Kreistag eingebracht worden.
Der Kreistag hat den Entwurf ohne Aussprache an die zuständigen Fachausschüsse zur Beratung verwiesen. Die Fachausschüsse können daher in ihren nächsten Sitzungen über die ihnen zugeordneten Produktbereiche beraten.
Der Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung ist auf Grund der vom Kreistag in der Sitzung am 11.11.2009 beschlossenen Zuständigkeitsregelungen (SV-8-0016) zuständig für die Vorberatung des Budgets 01 sowie der entsprechenden Produktstandards.
Im Budget 01 ergibt sich zwischen den Teilergebnisplänen 2012 und 2011 im Ergebnis folgende Abweichung:
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Ergebnis 2010 |
Ansatz |
Ansatz 2012 |
Abweichung 2011
/ 2012 |
Summe Budget 01 |
-1.964.281 |
-2.344.684 |
-2.092.534 |
+252.150 |
Dabei ist zu berücksichtigen, dass in diesem Ergebnis als Besonderheit des Budgets 01 die kostenrechnenden Einrichtungen „Rettungsdienst (32.02)“ und „Abfallwirtschaft (70.04)“ sowie die analog einer kostenrechnenden Einrichtung betriebene „Fleischbeschau (39.03)“ enthalten sind. Für diese Einrichtungen werden auf der Grundlage gesondert beschlossener Gebührensatzungen kostendeckende Gebühren erhoben. Die hierauf entfallenden Ansätze können im Rahmen der Haushaltsplanberatungen unberücksichtigt bleiben.
In den folgenden Übersichten sind die im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesenen Jahresergebnisse aus Zeile 26 der Teilergebnispläne dargestellt. Zur näheren Erläuterung wird auf im Haushaltsplanentwurf 2012 enthaltenen Ausführungen verwiesen.
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Ergebnis 2010 |
Ansatz 2011 |
Ansatz 2012 |
Produktgruppe |
Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnis-haushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnis-haushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnis-haushalt) |
Produktbereich |
|||
|
|||
32.01 – Allgemeine
Gefahrenabwehr |
-78.409 |
-165.844 |
-148.100 |
32.02 – Rettungsdienst
(einschl. Kostenrechnung) |
310.301 |
343.100 |
518.225 |
32.03 – Feuerschutz, Großschadenslagen |
-545.142 |
-578.815 |
-565.398 |
32.04 –
Ausländerangelegenheiten (bis 2011 Produktgruppe 33.01) |
-586.895 |
-541.845 |
-504.978 |
32 – Sicherheit und
Ordnung |
-900.144 |
-943.404 |
-700.251 |
Entsprechend einer Organisationsverfügung des Landrates werden die Abteilungen 32 und 33 zum 01.12.2011 zu der neuen Abteilung 32 zusammengelegt. Eine Verschmelzung der entsprechenden Produktbereiche erfolgt zum 01.01.2012. Ertragssteigerungen werden im Bereich der Jagdscheingebühren (32.01) sowie im Bereich Ausländerangelegenheiten (32.04) durch die Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels erwartet.
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Ergebnis 2010 |
Ansatz 2011 |
Ansatz 2012 |
Produktgruppe |
Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnis-haushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnis-haushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnis-haushalt) |
Produktbereich |
|||
|
|||
36.01 – Verkehrssicherung |
1.292.668 |
1.222.428 |
1.404.022 |
36.02 – Zulassungen |
823.429 |
871.049 |
860.599 |
36.03 – Fahr- und
Beförderungserlaub- nisse |
44.692 |
17.267 |
31.396 |
36 – Straßenverkehr |
2.160.789 |
2.110.744 |
2.296.017 |
In der Produktgruppe 36.01 zeichnen sich Mehrerträge bei der Überwachung des fließenden Verkehrs (Buß- und Verwarngelder) sowie bei den Verwaltungsgebühren für Groß- und Schwertransporte ab. Die Einnahmen im Zulassungsbereich (36.02) erhöhen sich aufgrund steigender Fallzahlen.
|
Ergebnis 2010 |
Ansatz 2011 |
Ansatz 2012 |
Produktgruppe |
Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnis-haushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnis-haushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnis-haushalt) |
Produktbereich |
|||
|
|||
39.01 – Verbraucherschutz |
-763.088 |
-804.875 |
-811.664 |
39.02 – Veterinärdienst |
-1.154.289 |
-1.114.161 |
-1.169.214 |
39.03 – Fleisch- und
Geflügelfleisch- hygiene (Kostenrechnung) |
148.442 |
248.809 |
237.584 |
39 – Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung |
-1.768.935 |
-1.670.227 |
-1.743.294 |
Wegen deutlich höherer Viehbestände entstehen voraussichtlich Mehraufwendungen für die Tierkörperbeseitigung (39.02). Die Kosten der Entsorgung von verendetem Vieh aus landwirtschaftlichen Betrieben trägt der Kreis Coesfeld gem. TierNebG zu 75 %.
|
Ergebnis 2010 |
Ansatz 2011 |
Ansatz 2012 |
Produktgruppe |
Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnis-haushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnis-haushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnis-haushalt) |
Produktbereich |
|||
|
|||
63.01 –
Bauaufsicht/Denkmalschutz |
215.877 |
31.985 |
-93.091 |
63.02 – Wohnungsförderung |
-191.389 |
-196.752 |
-188.972 |
63 – Bauen und Wohnen |
24.488 |
-164.767 |
-282.063 |
Steigende Personalaufwendungen durch die Wiederbesetzung vakanter Planstellen(-anteile) werden zu einer leichten Verschlechterung des Jahresergebnisses führen. Der gewichtige Posten der Baugenehmigungsgebühren erreicht voraussichtlich das Niveau des Vorjahres (63.01).
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Ergebnis 2010 |
Ansatz 2011 |
Ansatz 2012 |
Produktgruppe |
Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnis-haushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnis-haushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnis-haushalt) |
Produktbereich |
|||
|
|||
70.01 – Betrieblicher
Umweltschutz |
-386.537 |
-337.438 |
-232.293 |
70.02 – Natur- und
Bodenschutz |
-865.481 |
-827.248 |
-956.970 |
70.03 – Gewässerschutz |
-619.671 |
-616.631 |
-601.268 |
70.04 – Durchführung der
Abfallentsor- gung (Kostenrechnung) |
391.209 |
104.286 |
127.588 |
70 - Umwelt |
-1.480.479 |
-1.677.030 |
-1.662.943 |
In der Produktgruppe 70.01 wird für den Bereich der Genehmigungen nach dem BImSchG mit steigenden Antragszahlen und einer einhergehenden positiven Entwicklung der Verwaltungsgebühren geplant. In der Produktgruppe 70.02 entsteht ein Mehraufwand für die Erstellung der Landschaftspläne Buldern, Lüdinghausen und Davensberg-Senden sowie für die Fortführung der Landschaftsplanung Baumberge Nord.
Weitere Einzelheiten zu den Veränderungen werden soweit erforderlich in der Sitzung erläutert.
Die allgemeinen Erläuterungen zum Haushalt können dem Vorbericht entnommen werden, Detailerläuterungen wie auch Erläuterungen finanz- und haushaltswirtschaftlicher Aspekte und deren Auswirkungen sind in den Produktbeschreibungen sowie den Teilergebnis- und Teilfinanzplänen der Produktgruppen enthalten.
III. Alternativen - IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Änderungen von Standards haben möglicherweise Auswirkungen auf den Gesamthaushalt. Bei Verschlechterungen der Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und den jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträgen in den Teilfinanzplänen der Produktgruppen wäre ein entsprechend höherer Anteil aus dem Budget „Zentrale Finanzwirtschaft“ gebunden. Falls in anderen Budgets keine entsprechenden Ausgleiche erfolgen, hätte dies zwangsläufig Auswirkungen auf den Hebesatz der Kreisumlage oder auf die Höhe des Kreditbedarfes.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Ausschusses für Umwelt, Öffentliche Sicherheit und Ordnung ergibt sich aus dem Beschluss des Kreistages vom 11.11.2009 bezüglich der Regelung der Befugnisse der Ausschüsse.