Betreff
Prüfung des Entwurfs des Gesamtabschlusses 2010
Vorlage
SV-8-0530
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Kreistag nimmt den „Bericht der Rechnungsprüfung über die Prüfung des Entwurfs des Gesamtabschlusses zum 31.12.2010 und des Gesamtlageberichtes für das Haushaltsjahr 2010“ vom 11.11.2011 zur Kenntnis.

 

2.      Der Kreistag bestätigt den vom Rechnungsprüfungsausschuss testierten Gesamtabschluss des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2010 in der Fassung vom 11.11.2011 mit einer Bilanzsumme von 325.055.861,25 Euro.

 

3.      Der Kreistag erteilt dem Landrat für den Gesamtabschluss zum 31.12.2010 gem. § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 96 GO NRW die Entlastung.

 

4.      Der Kreistag beschließt, dass der Gesamtjahresüberschuss 2010 in Höhe von 1.278.286,14 Euro dem in der Gesamtbilanz ausgewiesenen Eigenkapital, hier: der allgemeinen Rücklage, zugeführt wird.

 

Begründung:

I.     Problem

Mit SV 8-0509 wurde der Entwurf des ersten Gesamtabschlusses des Kreises Coesfeld am 12.10.2011 in den Kreistag eingebracht und mit der dortigen Beschlussfassung an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung verwiesen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich zur Erstellung des Prüfungsberichtes über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis der Prüfung gem. § 101 Abs. 8 GO NRW der örtlichen Rechnungsprüfung des Kreises Coesfeld bedient.

 

Gem. § 53 Abs. 1 KrO NRW in Verbindung mit § 116 und § 96 GO NRW bestätigt der Kreistag den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Gesamtabschluss. Zugleich beschließt er über die Verwendung des Gesamtüberschusses oder die Behandlung des Gesamtfehlbetrages. Die Kreistagsmitglieder entscheiden über die Entlastung des Landrats.

 

II.    Lösung

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 29.11.2011 den vom Rechnungsprüfungsamt des Kreises Coesfeld vorgelegten „Bericht über die Prüfung des Entwurfs des Gesamtabschlusses und des Gesamtlageberichtes 2010“ beraten und sich diesen einschließlich des Bestätigungsvermerks der Rechnungsprüfung zu Eigen gemacht. Der auf den Seiten 31 - 32 wieder gegebene Bestätigungsvermerk wurde in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 29.11.2011 vom Ausschussvorsitzenden Herrn Carsten Rampe unterzeichnet.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat weiterhin beschlossen, dem Kreisausschuss zu empfehlen, dem Kreistag den umseitig vorgelegten Beschlussvorschlag zu unterbreiten. Insofern wird in diesem Zusammenhang auf die Sitzungsvorlage 8-0529 verwiesen.

 

Der „Bericht über die Prüfung des Entwurfs des Gesamtabschlusses und Gesamtlageberichtes 2010“ ist allen Kreistagsabgeordneten als Anlage zur SV-8-0529 übersandt worden.

 

Die vom Rechnungsprüfungsausschuss bestätigte Fassung des Gesamtabschlusses des Kreises Coesfeld einschließlich des überarbeiteten Gesamtlageberichtes bedarf nunmehr der Bestätigung.

 

III.   Alternativen

Keine

 

IV.   Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Bis auf Personal- und Sachaufwand für die Sitzung entstehen keine Kosten.

 

V.    Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 Buchst. i) KrO NRW.