Betreff
Inklusion im Schulbereich
Vorlage
SV-8-0532
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Ohne

 

Der Bericht über den Stand der sonderpädagogischen Förderung im Kreis Coesfeld wird zur Kenntnis genommen. 

 

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

II.  Lösung

III. Alternativen

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

 

I. – V.

 

Im Bereich Schule ist die Umsetzung der „Inklusion“ in den letzten Monaten ein auf allen Ebenen vorherrschendes Thema. Auf die Anfrage in der Sitzung des Kreistages am 20.07.2011 (TOP 5 öffentlicher Teil) wird in diesem Zusammenhang hingewiesen. 

 

Für den Kreis Coesfeld ist die Umsetzung insbesondere als Schulträger der Peter-Pan-Schule – Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache (Primarstufe) in Dülmen – und der Astrid-Lindgren-Schule – Förderschule mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung – von hoher Bedeutung.  

 

Die Schulträger brauchen für die weitere Entwicklung ihrer Schulen dringend Planungssicherheit. Deshalb hat der Landkreistag Nordrhein-Westfalen (LKT NRW) die Landesregierung wiederholt – zuletzt am 21.09.2011 – aufgefordert, einen Inklusionsplan vorzulegen.

Zur Information sind die „Gemeinsame Positionierung der kommunalen Spitzenverbände und der beiden Landschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen zum Thema Inklusion im Schulbereich“ von Juli 2011 (Anlage 1) und die Presseerklärung des LKT NRW vom 21.09.2011 (Anlage 2) der Sitzungsvorlage beigefügt.

Am 14.10.2011 hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW den dritten Gesprächskreis Inklusion durchgeführt. Nach Mitteilung des LKT NRW wurden in dieser Besprechung entgegen der Erwartung Vieler weder ein Entwurf für einen Inklusionsplan oder eine Schulgesetzänderung, noch nicht einmal entsprechende Eckpunkte vorgelegt.

Ein wesentlicher Punkt bei der Umsetzung der Inklusion wird die Frage der Ausgestaltung der Reichweite des Elternwahlrechts sein. Prof. Klemm und Prof. Preuss-Lausitz haben  in einem vom Land in Auftrag gegebenen Gutachten (Juni 2011) empfohlen, dass bis 2020 alle Schüler/innen mit den Förderschwerpunkten LES (Lernen, emotionale und soziale Entwicklung und Sprache) zu 100 v. H. inklusiv unterrichtet werden.  Diese Empfehlung steht im Widerspruch zur Landtagsentschließung aus Dezember 2010, in der das volle Wahlrecht mit der Konsequenz, dass ggf. Parallelsysteme zu erhalten sind, befürwortet wird.

 

Im Kooperationsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Kreis Coesfeld zur Durchführung / Weiterentwicklung eines Bildungsnetzwerkes in der Bildungsregion Kreis Coesfeld ist als (ein) vorrangiges Handlungsfeld  der Ausbau der sonderpädagogischen Förderung sowie der gemeinsamen Beschulung behinderter und nicht behinderter Kinder aufgeführt. Der Lenkungskreis des Regionalen Bildungsnetzwerkes hat in seiner Sitzung am 13.07.2011 beschlossen zwei Teilarbeitsgruppen zum Thema Inklusion einzurichten. Der Arbeitskreis 1 berät über Inklusion aus Sicht der Schul- und Leistungsträger während sich der Arbeitskreis 2 schwerpunktmäßig mit den pädagogischen Aspekten beschäftigen soll.

Der Arbeitskreis 1 hat erstmals am 29.09.2011 getagt. In der Diskussion wurde deutlich, dass es notwendig und sinnvoll ist, eine gemeinsame Strategie zu entwickeln und zu einem zwischen den Schulträgern (Städte, Gemeinden und Kreis) abgestimmten Vorgehen zu kommen. Im  ersten Schritt wurden im Arbeitskreis seitens des Regionalen Bildungsbüros Übersichten über die sonderpädagogische Förderung im Kreis Coesfeld vorgestellt.  Diese Übersichten sollen dazu dienen, den Schulträgern sowohl gebiets- als auch förderungsbezogen den derzeitigen Stand der sonderpädagogischen Förderung als Grundlage für die weiteren Abstimmungen darzustellen.

Der Leiter des Regionalen Bildungsbüros, Herr Kreisangestellter Mohring, wird in der Sitzung in einer Power-Point-Präsentation die Übersichten über den derzeitigen Stand der sonderpädagogischen Förderung im Kreis Coesfeld vorstellen.