Beschlussvorschlag:
Ohne
Der Bericht über
den Stand der sonderpädagogischen Förderung im Kreis Coesfeld wird zur Kenntnis
genommen.
Begründung:
I. Problem
II. Lösung
III. Alternativen
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
I. – V.
Im Bereich Schule ist die Umsetzung der „Inklusion“ in den letzten
Monaten ein auf allen Ebenen vorherrschendes Thema. Auf die Anfrage in der
Sitzung des Kreistages am 20.07.2011 (TOP 5 öffentlicher Teil) wird in diesem
Zusammenhang hingewiesen.
Für den Kreis Coesfeld ist die Umsetzung insbesondere als Schulträger
der Peter-Pan-Schule – Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache
(Primarstufe) in Dülmen – und der Astrid-Lindgren-Schule – Förderschule mit dem
Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung – von hoher
Bedeutung.
Die Schulträger brauchen für die weitere Entwicklung ihrer Schulen
dringend Planungssicherheit. Deshalb hat der Landkreistag Nordrhein-Westfalen
(LKT NRW) die Landesregierung wiederholt – zuletzt am 21.09.2011 –
aufgefordert, einen Inklusionsplan vorzulegen.
Zur Information sind die „Gemeinsame Positionierung der kommunalen
Spitzenverbände und der beiden Landschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen zum
Thema Inklusion im Schulbereich“ von Juli 2011 (Anlage 1) und die
Presseerklärung des LKT NRW vom 21.09.2011 (Anlage 2) der Sitzungsvorlage
beigefügt.
Am 14.10.2011 hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung des
Landes NRW den dritten Gesprächskreis Inklusion durchgeführt. Nach Mitteilung
des LKT NRW wurden in dieser Besprechung entgegen der Erwartung Vieler weder
ein Entwurf für einen Inklusionsplan oder eine Schulgesetzänderung, noch nicht
einmal entsprechende Eckpunkte vorgelegt.
Ein wesentlicher Punkt bei der Umsetzung der Inklusion wird die Frage
der Ausgestaltung der Reichweite des Elternwahlrechts sein. Prof. Klemm und
Prof. Preuss-Lausitz haben in einem vom
Land in Auftrag gegebenen Gutachten (Juni 2011) empfohlen, dass bis 2020 alle
Schüler/innen mit den Förderschwerpunkten LES (Lernen, emotionale und soziale
Entwicklung und Sprache) zu 100 v. H. inklusiv unterrichtet werden. Diese Empfehlung steht im Widerspruch zur
Landtagsentschließung aus Dezember 2010, in der das volle Wahlrecht mit der
Konsequenz, dass ggf. Parallelsysteme zu erhalten sind, befürwortet wird.
Im Kooperationsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem
Kreis Coesfeld zur Durchführung / Weiterentwicklung eines Bildungsnetzwerkes in
der Bildungsregion Kreis Coesfeld ist als (ein) vorrangiges Handlungsfeld der Ausbau der sonderpädagogischen Förderung
sowie der gemeinsamen Beschulung behinderter und nicht behinderter Kinder
aufgeführt. Der Lenkungskreis des Regionalen Bildungsnetzwerkes hat in seiner
Sitzung am 13.07.2011 beschlossen zwei Teilarbeitsgruppen zum Thema Inklusion
einzurichten. Der Arbeitskreis 1 berät über Inklusion aus Sicht der Schul- und
Leistungsträger während sich der Arbeitskreis 2 schwerpunktmäßig mit den
pädagogischen Aspekten beschäftigen soll.
Der Arbeitskreis 1 hat erstmals am 29.09.2011 getagt. In der Diskussion
wurde deutlich, dass es notwendig und sinnvoll ist, eine gemeinsame Strategie
zu entwickeln und zu einem zwischen den Schulträgern (Städte, Gemeinden und
Kreis) abgestimmten Vorgehen zu kommen. Im
ersten Schritt wurden im Arbeitskreis seitens des Regionalen
Bildungsbüros Übersichten über die sonderpädagogische Förderung im Kreis
Coesfeld vorgestellt. Diese Übersichten
sollen dazu dienen, den Schulträgern sowohl gebiets- als auch förderungsbezogen
den derzeitigen Stand der sonderpädagogischen Förderung als Grundlage für die
weiteren Abstimmungen darzustellen.
Der Leiter des Regionalen Bildungsbüros, Herr Kreisangestellter Mohring,
wird in der Sitzung in einer Power-Point-Präsentation die Übersichten über den
derzeitigen Stand der sonderpädagogischen Förderung im Kreis Coesfeld
vorstellen.