Betreff
Darlehen und Kapitalrücklagenzuführung GFC
Vorlage
SV-8-0539
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Gesellschaft des Kreises Coesfeld zur Förderung regenerativer Energien - GFC - wird ein Darlehen in Höhe von max. 2.800.000,-- € gewährt.

 

Der Gesellschaft des Kreises Coesfeld zur Förderung regenerativer Energien - GFC – wird eine befristete Kapitalrücklagenzuführung in Höhe von 100.000,-- € gewährt.

 

 

Begründung:

 

Begründung:

I.      – II.   Problem/Lösung

 

Basierend auf der Beschlussfassung zu den Sitzungsvorlagen SV-8-0444, SV-8-0457, SV-8-0489 wurde mit Datum vom 15.08.2011 die Gesellschaft des Kreises Coesfeld zur Förderung regenerativer Energien GmbH (GFC) gegründet. Ein wesentlicher Aufgabenschwerpunkt der GFC ist der Erwerb und die Aufbereitung von Rohbiogas sowie die Einspeisung in das Erdgasnetz und die Vermarktung des Biogases. Entsprechende Planungen wurden zwischenzeitlich vorangetrieben und die Genehmigung für eine Rohbiogasaufbereitungsanlage beantragt.

 

In weiteren Schritten steht nunmehr die Detailplanung und Umsetzung der geplanten Baumaßnahmen an. Nach derzeitigem Planungsstand werden hierfür finanzielle Mittel in einer Größenordnung von 2.800.000,-- € benötigt.

 

Darlehen

 

Der Kreis Coesfeld gewährt der GFC ein Darlehen bis zur Höhe von 2.800.000,-- €. Der Zinssatz wird für die Dauer von 20 Jahren auf 3,2 % per Anno festgeschrieben. Das Darlehen wird mit gleichbleibenden Tilgungsraten ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme binnen 20 Jahre getilgt. Sondertilgungen ohne Vorfälligkeitsentschädigungen sind je nach Ertragslage der Anlage möglich und werden angestrebt.

 

Die Finanzierung des Darlehens erfolgt aus liquiden Mitteln der Kreiskasse. Zurzeit führt die Kreiskasse aus den Beständen des Anlagevermögens der sogenannten Rekultivierungsrücklage einen Betrag in Höhe von ca. 4,5 Mio. € als liquide Mittel im Kassenbestand. Nicht benötigte Beträge des Kassenbestandes werden auf ein Geldmarktkonto mit einer aktuellen Verzinsung von 1,9 % angelegt. Längerfristige Anlagen des Kassenbestandes (1-12 Monate) ergeben momentan eine Zinsertrag von 1,9 – 2,2 %.

 

Durch die Darlehensgewährung des Kreises Coesfeld an die GFC würde ein kontinuierlicher Zinsertrag von 3,2 % für 20 Jahre gesichert. Mit dieser langfristigen Bindung wird für diesen Teilbetrag die erforderliche Mindestverzinsung der Rekultivierungsrücklage sichergestellt. Die Mindestverzinsung von 2,5 % ist erforderlich, um die errechneten Gesamtbelastungen aus dem Deponieabschluss innerhalb der nächsten 30 Jahre zu finanzieren. Eine Gefährdung der Liquidität der Kreiskasse ist durch die Darlehensgewährung nicht zu erwarten.

 

In der Finanzplanung sind Auszahlungsermächtigungen für 2012 in Höhe von 2,0 Mio € sowie für 2013 in Höhe von 0,8 Mio. € eingeplant worden. Aus den derzeit geführten Bietergesprächen können sich noch Verschiebungen auf Grund der endgültigen Bausummen und vertraglich fixierten Zahlungszielen ergeben, die – falls erforderlich -. vor der endgültigen Beschlussfassung in das Beratungsverfahren eingebracht werden.

 

 

 

Kapitalrücklagenzuführung

 

Die GFC hat ein Stammkapital von 25.000,-- €. Einnahmen aus dem Verkauf des Biogases bzw. aus einer Verstromung werden frühestens in 2013 zu realisieren sein.

 

Laut dem Wirtschaftsplan 2011 wird die GFC einen GuV Verlust von 12.000,-- € ausweisen, der damit bereits 48 % des Stammkapitals rechnerisch aufzehrt.

 

Entsprechend dem Wirtschaftsplan 2012 kommen für die Gesellschaft aus den erforderlichen Geschäftsaktivitäten weitere Verluste von 91.000,-- € hinzu.

 

Damit  wird das Stammkapital aufgezehrt sein und ein Fehlbetrag entstehen.

 

Um diese Überschuldung und auch die Aufzehrung des Stammkapitals zu verhindern, kann der Gesellschafter Kreis Coesfeld nachfolgende Maßnahme durchführen.

Der Kreis Coesfeld beschließt die Zuführung von 100.000,-- € Kapitalrücklage in die GFC und zahlt diese zu Beginn 2012 ein und gewährleistet so eine steuerlich unproblematische Sicherung der GFC.

 

Durch die Kapitalrücklage werden die geplanten Verluste 2011 und 2012 weitestgehend abgedeckt, ohne dass das Stammkapital über Gebühr in Anspruch genommen wird und eine Überschuldung eintritt.

 

Die Einzahlung kann ohne eine Umsatzsteuerbelastung in die Gesellschaft gezahlt werden, da der Gesellschafter nur die Überschuldung verhindern will und kein Leistungsaustausch zwischen der GFC und dem Kreis Coesfeld erfolgt.

 

Diese Kapitalrücklage kann in den späteren Jahren - nachdem die geplanten Überschüsse den Verlustvortrag abgebaut haben - steuerfrei (Umsatzsteuer und Kapitalertragsteuer) an den Gesellschafter auf Beschluss der Gesellschafterversammlung zurückgezahlt werden. (Insofern wird steuerlich nur das „steuerliche Einlagenkonto“ zurückgezahlt). Nachteilig ist, dass die Kapitalrücklage nicht verzinst wird.

 

Die vorübergehende Zuführung in die Kapitalrücklage der Gesellschaft ist ein probates Mittel, um eine Überschuldung der Gesellschaft zu vermeiden.

 

 

III. Alternativen

 

Darlehen

 

Die GFC erhält am Kreditmarkt ein Darlehen. Dann sind jedoch Bürgschaftserklärungen gegenüber den Banken erforderlich, um evtl. vergleichbare Zinssätze erzielen zu können. Zudem sind die Zinserträge dann nicht beim Kreis zu erzielen.

 

Kapitalaufstockung

 

Die Kapitalaufstockung könnte durch eine  Darlehenshingabe in Höhe von 100 T€ erfolgen. Zusätzlich müsste der Kreis eine Rangrücktrittserklärung abgegeben, damit keine Überschuldung eintritt. Bei einer Darlehenshingabe (Ausleihung) würde zwar eine Verzinsung erfolgen, im Gegenzug könnten jedoch steuerliche Belastungen (Nach Einschätzung des Wirtschaftsprüfers ergeben sich steuerlich u.U. Probleme nach § 8a KSTG (i.V.m. § 4h EStG)), die diesen Zinsgewinn wiederum verzehren.

 

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Zu Gewährung des Darlehens und der Kapitalrücklagenzuführung ist eine Auszahlungsermächtigung im Finanzplan 2012 eingestellt.

 

V. Zuständigkeit

 

Gemäß § 26 KrO ist der Kreistag für die Entscheidung zuständig.