Beschlussvorschlag:
Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2012 ausgewiesenen Jahresergebnisse
in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen
Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge in den Teilfinanzplänen der Produktgruppen
10.02, 62.01 – 62.04, 66.01 – 66.02 und 81.01 inkl. der bei den zugehörigen
Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der
während der Beratung beschlossenen weiteren Änderungen anerkannt.
Begründung:
I. Problem
Nach § 53
Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 646), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 24.06.2008 (GV. NRW. S. 514), in Verbindung mit den §§ 78 ff.
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 17.12.2009 (GV. NRW. S. 952) ist der Entwurf der Haushaltssatzung
mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.
II. Lösung
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2012 wurde vom Kämmerer am 04.11.2011 aufgestellt und vom Landrat am 04.11.2011 ohne Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in den Kreistag am 09.11.2011 finden die weiteren Beratungen in den Fachausschüssen statt. Die Beschlussfassung durch den Kreistag ist für den 14.12.2011 vorgesehen.
Der Haushaltsentwurf 2012 ist auf Produktgruppenebene
dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten Produktgruppen sind
Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der haushaltsrechtlichen Ordnung im
Haushaltsplan ausgewiesen. Die nach den Organisationsstrukturen des Kreises
Coesfeld gebildeten Produktbereiche (Abteilungen) weichen von den
haushaltsrechtlich normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Satz 2
GemHVO NRW ist eine Zusammenfassung der
Teilergebnis- und Teilfinanzplänen auf NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend
vorgeschrieben. Um den gesetzlichen Erfordernissen zu genügen, ist dem
Produktbuch daher eine Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen
auf NKF-Produktbereichsebene beigefügt (Seiten 475 - 507). Hierbei kann es
durchaus vorkommen, dass die Ergebnisse der Produktgruppen eines
Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in unterschiedliche
NKF-Produktbereiche einfließen.
Der Ausschuss
für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr ist aufgrund der vom Kreistag in der Sitzung
am 26.10.2005 beschlossenen Zuständigkeits-regelungen (SV-7-0039) für die
Beratung folgender Produktgruppen / Produktbereiche zuständig (Seitenzahlen
geben die Position im Entwurf des Produkthaushaltes an):
Produktgruppe 10.02 – Gebäude (S. 258 – 268)
Produktbereich 62 – Vermessungen und Liegenschaftskataster (S. 351 – 373)
Produktbereich 66 – Straßenbau und –unterhaltung (S. 375 – 401)
Produktbereich 81 – Regionale Verkehrsgemeinschaft Münsterland (S. 403 – 409)
In den folgenden Übersichten sind die im Entwurf
ausgewiesenen Jahresergebnisse aus Zeile 26 der Teilergebnispläne dargestellt.
Zur näheren Erläuterung wird auf die im Entwurf enthaltenen Ausführungen
verwiesen. Die Erläuterungen sind bei den jeweiligen Produktgruppen
dargestellt.
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Ergebnis 2010 |
Ansatz 2011 |
Ansatz 2012 |
Produktgruppe
|
Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnis-haushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnis-haushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnis-haushalt) |
Produktbereich |
|||
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|||
10.02 - Gebäude |
-4.595.476 € |
-3.698.537 € |
-3.698.537 € |
10 – Zentrale Dienste |
-5.774.412 € |
-6.084.480 € |
-6.043.753 € |
|
Ergebnis 2010 |
Ansatz 2011 |
Ansatz 2012 |
Produktgruppe
|
Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnis-haushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnis-haushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnis-haushalt) |
Produktbereich |
|||
|
|||
62.01 – Vermessungen |
-592.454 € |
-637.302 € |
-646.044 € |
62.02 – Liegenschaftskataster |
-973.485 € |
-1.105.281 € |
-1.130.327 € |
62.03 – Grundstücksbewertung |
-256.693 € |
-258.971 € |
-264.955 € |
62.04 – Geoinformation |
-175.930 € |
-185.635 € |
-224.159 € |
62 – Vermessungen
und Liegenschaftskataster |
-1.998.563 € |
-2.187.189 € |
-2.265.485 € |
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Ergebnis 2010 |
Ansatz 2011 |
Ansatz 2012 |
Produktgruppe
|
Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnis-haushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnis-haushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnis-haushalt) |
Produktbereich |
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66.01 – Verkehrsflächen |
-2.423.972 € |
-1.842.282 € |
-1.886.408 € |
66.02 – Straßenunterhaltung |
-2.792.843 € |
-2.406.932 € |
-2.681.641 € |
66 – Straßenbau und –unterhaltung |
-5.216.815 € |
-4.249.214 € |
-4.568.049 € |
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Ergebnis 2010 |
Ansatz 2011 |
Ansatz 2012 |
Produktgruppe
|
Jahresergebnis
(Zeile 26 Teilergebnis-haushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnis-haushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnis-haushalt) |
Produktbereich |
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81.01 – ÖPNV |
-2.108.828 € |
-1.353.078 € |
-3.064.006 € |
81 – Regionale
Nahverkehrsgemein- schaft
Münsterland |
-2.108.828 € |
-1.353.078 € |
-3.064.006 € |
III. Alternativen
Keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Für die Erstellung des
Kreishaushaltes entstehen Personal- und Sachausgaben sowie Aufwand für die
Sitzungen.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Ausschusses für Straßen- und Hochbau, Vermessung und ÖPNV ergibt sich aus der Zuständigkeitsregelung für die Ausschüsse des Kreistages.