Betreff
Haushalt 2012;
hier: Budget 02 - Produktbereiche 40 und 41 - einschließlich der Produktstandards
Vorlage
SV-8-0544
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die im Entwurf des Produkthaushaltes 2012 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/ -fehlbeträge in den Teilfinanzplänen der jeweiligen Produktgruppen für die Produktbereiche 40 (öffentliches Schulwesen) und 41 (Kultur)  – inkl. der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden mit folgenden Änderungen anerkannt:

 

1.         Teilergebnisplan Produktgruppe 40.01 – Leistungen der Schulen

            Jahresergebnis lt. Entwurf:                 - 2.072.826 €

            Änderung:                                            - 1.951.826 €

 

2.         Teilergebnisplan Produktgruppe 40.03 – Serviceleistungen

            Jahresergebnis lt. Entwurf:                 - 294.087 €

            Änderung:                                            - 287.837 €

 

 

Anmerkung:

 

Die sich in der Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport ergebenden Änderungen der Jahresergebnisse sowie Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge bei den Produktgruppen der Produktbereiche 40 und 41 werden in einer Änderungsliste zusammengefasst und dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung zur weiteren Beratung vorgelegt.

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Zurzeit geht der Entwurf der Haushaltssatzung 2012 mit Produkthaushalt 2012  in Druck.

Nach Einbringung in den Kreistag am 09.11.2011 finden die weiteren Beratungen wie bisher in den Fachausschüssen statt. Die Beschlussfassung durch den Kreistag ist für den 14.12.2011 vorgesehen.

 

Der Entwurf des Produkthaushaltes 2012 wird allen Kreistagsabgeordneten in der Sitzung am 09.11.2011 ausgehändigt.

Die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger werden den Entwurf des Vorberichtes und des Produkthaushaltes in Auszügen mit dieser Sitzungsvorlage erhalten.

 

II.  Lösung

 

Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport nimmt die ausgewiesenen Ergebnisse bzw. Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge in den Teilplänen für die Produktgruppen aus den Produktbereichen 40 (öffentliches Schulwesen) und 41 (Kultur) des Budgets 02 mit den Änderungen an.

 

In den folgenden Übersichten sind die im Entwurf ausgewiesenen Jahresergebnisse aus Zeile 26 der Teilergebnispläne dargestellt.

 

 

Produktbereich 40:

 

Der Entwurf des Produkthaushaltes 2012 berücksichtigt für das Budget des Produktbereichs 40 – Schule und Bildung– im Ergebnisplan einen Zuschussbedarf in Höhe von 4.457.297 €.

Der Zuschussbedarf teilt sich wie folgt auf die einzelnen Produktgruppen auf:

 

 

vorläufiges

Ergebnis

2010

 

Ansatz

2011

 

Ansatz

2012

Produktgruppe

Jahresergebnis (Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Produktbereich

 

40.01 – Leistungen der Schulen

 

- 1.860.082

- 1.952.272

- 2.072.826

40.02 – Schülerbezogene

             Leistungen

 

- 1.782.017

- 1.875.983

- 1.837.008

40.03 – Serviceleistungen

 

- 203.841

- 267.025

- 294.087

40.04 – Schulamt

 

- 239.422

- 243.432

- 253.177

40 – Schule und Bildung 

- 4.085.362

- 4.338.712

- 4.457.097

 

In der Produktgruppe 40.01 „Leistungen der Schulen“ werden Erträge und Aufwendungen nachgewiesen, die sich aus der Schulträgerschaft des Kreises Coesfeld für die Berufskollegs  sowie für die Förderschulen ergeben. Die Produktgruppe beinhaltet ebenfalls die Betriebskostenzuschüsse, die der Kreis den Trägern privater Ersatzschulen (Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in Nordkirchen und Gescher) gewährt.

 

Personalaufwendungen werden, obwohl sie nicht der Vorberatung der Fachausschüsse obliegen, im Produkthaushalt den jeweiligen Produktbereichen und Produktgruppen zugeordnet. Der in der Produktgruppe 40.01  zu verzeichnende Anstieg der Personalaufwendungen ist in erster Linie darauf zurückzuführen, dass für den Einsatz von Schulsozialarbeiterinnen und –arbeitern an Schulen in Trägerschaft des Kreises (Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg, Pictiorus-Berufskolleg und Astrid-Lindgren-Schule) im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets ein Betrag Höhe von 121.000 € veranschlagt wurde. Die zur Refinanzierung der Personalaufwendungen einzusetzenden Zuwendungen sind dagegen bislang nicht als Ertrag berücksichtigt worden. Eine entsprechende Anpassung des Jahresergebnisses im Teilergebnisplan 40.01 ist erforderlich (s. Änderung unter  Ziffer 1 des Beschlussvorschlages).

 

In der Produktgruppe 40.02 werden die Aufwendungen für die Schülerbeförderung erfasst.

 

Die Produktgruppe 40.03 umfasst die Produkte „Regionale Schulberatungsstelle“, Medienzentrum und „Regionales Bildungsbüro des Regionalen Bildungsnetzwerkes im Kreis Coesfeld“.

Da für den Bereich „Sport“ kein gesondertes Produkt gebildet worden ist, werden auch diese Aufwendungen in der Produktgruppe „Serviceleistungen“ ausgewiesen.

 

Nach einer Mitteilung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten die Regionalen Bildungsnetzwerke eine einmalige Zuweisung von Mitteln aus dem schulischen Inklusionsfonds in Höhe von jeweils 12.500 €. Diese Mittel können in 2012 für alle Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Inklusionsprozess verwendet werden. 

Bei den im Produkthaushalt 2012 eingeplanten Aufwendungen für Maßnahmen und Veranstaltungen des Regionalen Bildungsnetzwerkes ist auch der Bereich „Inklusion“ berücksichtigt worden. Vorgesehen ist, dass die Zuweisung in Höhe von 6.250 € (50 v. H.) zur Finanzierung dieser Aufwendungen eingesetzt wird. Die weiteren 6.250 € wird das Regionale Bildungsnetzwerk für Aufwendungen im Verantwortungsbereich des Landes, z. B. Lehrerfortbildung, einsetzen.

Zur Vereinnahmung der Zuweisung ist ein Ertrag in Höhe von 12.500 € zu veranschlagen. Die zusätzliche Aufwendungen (Landesbereich) schlagen mit 6.250 € zu Buche. Im Ergebnis beträgt die Verbesserung für den Kreishaushalt somit 6.250 €. Daher wird eine entsprechende Anpassung des Jahresergebnisses im Teilergebnisplan 40.03 (s. Änderung unter Ziffer 2 des Beschlussvorschlages) vorgeschlagen.

 

In der Produktgruppe 40.04 werden die Aufwendungen für das staatliche Schulamt für den Kreis Coesfeld erfasst.

 

Im Weiteren wird auf die detaillierten Erläuterungen zu den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen der Produktgruppen 40.01, 40.02, 40.03 und 40.04 des Produkthaushalts 2012 verwiesen.

 


Produktbereich 41:

 

Der Entwurf des Produkthaushaltes 2012 berücksichtigt für das Budget des Produktbereichs 41 – Kultur– im Ergebnisplan einen Zuschussbedarf in Höhe von 526.955 €.

 

 

vorläufiges

Ergebnis

2010

 

Ansatz

2011

 

Ansatz

2012

Produktgruppe

Jahresergebnis (Zeile 26

Teilergebnishaushalt)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnishaushalt)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnishaushalt)

Produktbereich

 

41.01 – Kulturzentren, überörtliche Arbeit

- 359.545

- 554.262

- 526.955

41 – Kultur

- 359.545

- 554.262

- 526.955

 

In der Produktgruppe 41.01 „Kulturzentren, überörtliche Arbeit“ werden Erträge und Aufwendungen für die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen und Ausstellungen mit Beteiligung des Kreises Coesfeld, sowie der beiden Kulturzentren Kolvenburg und Burg Vischering nachgewiesen.

 

Gegenüber dem Vorjahr weist der Produktbereich 41 (Teilergebnisplan) insgesamt eine Verbesserung in Höhe von 27.307 € auf.

 

Dies ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass sich die zu erwartenden Erträge aus privatrechtlichen Leistungsentgelten sowie Zuwendungen und Umlagen entsprechend erhöht haben.

 

Im Weiteren wird auf die Erläuterungen zum Teilergebnisplan und Teilfinanzplan der Produktgruppe 41.01 des Produkthaushalts 2012 verwiesen.

 

III. Alternativen

 

Keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Für die Erstellung des Kreishaushaltes entstehen Personal- und Sachausgaben sowie Aufwand für die Sitzungen.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Die Zuständigkeit des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport ergibt sich aus der Zuständigkeitsregelung für die Ausschüsse des Kreistages.

 

Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass auch die Ziele und Kennzahlen Bestandteile des Haushaltsplans sind und daher der Beschlussfassung durch den Kreistag unterliegen.