Betreff
Kindergartenbedarfsplanung 2012/13
Vorlage
SV-8-0547
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Sachstandsbericht zur Kindergartenbedarfsplanung 2012/13 wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung wird beauftragt, das Erstellen des Kindergartenbedarfsplanes 2012/13 zu begleiten.

Begründung:

 

I.   Problem

Die Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2012/13 muss entsprechend der Regelungen des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kinder – Kinderbildungsgesetz –  KiBiz – bis zum 15.03.2012 abgeschlossen sein. Der Kindergartenbedarfsplan 2012/13 bildet dann die Grundlage der Finanzierung der Kindertageseinrichtungen im Kindergartenjahr 2012/13.

Die Auswertung der Belegungsstrukturen und Nachfragedaten für das derzeit laufende Kindergartenjahr 2011/12 ist Ende September erfolgt. Diese Daten sind zusammengefasst als Anlage 1 beigefügt.

 

Die Ausgangssituation ist für die Planung damit weitestgehend bekannt. Bei der Erstellung des Kindergartenbedarfsplanes ergeben sich neben dem schon in den letzten Jahren als problematisch erkannten engen Zeitraums weiterhin die bereits im letzten Jahr genannten Schwierigkeiten sowie auch weitere Schwierigkeiten.

 

Von besonderer Bedeutung sind dabei:

-          bedingt durch die vom Land nicht ausreichend zur Verfügung gestellten U3-Investitionsförderungen sind weiterhin Verzögerungen bei der Einrichtung altersentsprechender Räumlichkeiten für Kinder unter drei Jahren zu erwarten

-          bereits vorhandene Übergangslösungen zur Betreuung von Kinder unter drei Jahren können nicht ausreichend in eine betriebserlaubnisfähige Dauerlösung gebracht werden

-          weitere Übergangslösungen zur Betreuung von Kindern unter drei Jahren sind zu vermeiden und werden nur noch in Ausnahmefällen vom Landesjugendamt mitgetragen

-          unter anderem auch durch die Fixierung des Altersstichtages für die Einschulung auf den 30.9. sind die Zahlen der 3- bis 6-jährigen Kinder langsamer als erwartet rückläufig, so dass Umwandlungen zu Plätzen für Kinder unter drei Jahren in der Anzahl nicht wie geplant erfolgen können

-          durch das 1. KiBiz-Änderungsgesetz ist der jährliche Ausbau von 45-Stunden-Plätzen für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren auf 4 Prozentpunkte begrenzt worden

 

Ein erster Planungsvorschlag, der i.d.R. nur den Status quo 2011/12 berücksichtigt, wird den Trägern bis Mitte November zur Verfügung gestellt.

Gleichzeitig werden die Kindergartenträger gebeten, die Planungsvorschläge zu prüfen und hierzu bis Anfang Dezember Stellung zu nehmen.

 

Der für 2012/13 angedachte Ausbauschritt, für 30 % der unterdreijährigen Kinder einen Kindergartenplatz anzubieten, wird voraussichtlich nur in einzelnen Ortsteilen erreicht werden können.

 

Die Entscheidung über den Kindergartenbedarfsplan 2012/13 muss vor dem 15.03.2011 erfolgen. D.h. die Planung ist bis zur Kreistagssitzung am 14.03.2012 (Vorberatung durch Jugendhilfeausschuss am 05.03.2012) abzuschließen. Es wird erwartet und für die Planung unterstellt, dass weitere U3-Plätze durch Investitionskostenförderung des Landes und des Bundes ermöglicht werden.

 

II.  Lösung

Die weiteren Entwicklungen und Planungsschritte bis zur Beratung in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 05.03.2012 und Entscheidung über den Kindergartenbedarfsplan in der Kreistagssitzung am 14.03.2012 können durch den Unterausschuss Jugendhilfeplanung begleitet werden.

 

III. Alternativen

keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Der voraussichtliche Mittelbedarf ist für den Haushalt 2012 eingeplant worden.

Abschließende Aussagen hierzu sind erst nach abgeschlossener Bedarfsplanung 2012/13 möglich.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach § 5 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt ist der Jugendhilfeausschuss u.a. für die Entscheidungen im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung zuständig.