Betreff
Produkthaushalt 2012
hier: Entwurf Budget 02: Arbeit und Soziales, Schule und Kultur, Jugend und Gesundheit,
Produktbereiche 50 - Arbeit und Soziales
53 - Untere Gesundheitsbehörde
Vorlage
SV-8-0548
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die im Entwurf des Produkthaushaltes 2012 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge in den Teilfinanzplänen der jeweiligen Produktgruppen für die Produktbereiche 50 (Arbeit und Soziales) und 53 (Untere Gesundheitsbehörde) inkl. der bei den Produktgruppen dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

Begründung:

 

 

I.    Problem

 

      Der Entwurf des Produkthaushaltes 2012 wird am 09.11.2011 in den Kreistag eingebracht und von dort ggfls. zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse verwiesen werden. In den sich daran anschließenden Beratungen erarbeiten die jeweiligen Fachausschüsse Beschlussempfehlungen, deren Auswirkungen auf die jeweiligen Sachkosten zu verteilen sind.

 

 

II.   Lösung

 

      1. Vorbemerkung

      Nach dem Entwurf des Produkthaushaltes 2012 schließt der Produktbereich 50 – Arbeit und Soziales - mit einem

 

      Zuschussbedarf in Höhe von insgesamt                     29.848.722 € ab.

      Das sind                                                                       266.705 € weniger als in 2011.

 

      Bedeutsam im Sinne der Steuerung ist, dass etwa 99 % aller Leistungen des Budgets im Produktbereich 50 – Arbeit und Soziales- aus Pflichtaufgaben resultieren. Eine Steuerung ist deshalb nur begrenzt möglich, weil sie engen rechtlichen Vorgaben unterliegt.

     

      Der Produktbereich 53 – Untere Gesundheitsbehörde – schließt mit einem

 

      Zuschussbedarf in Höhe von insgesamt                     2.513.090 € ab.

      Das sind                                                                      46.392 € weniger als in 2011.

 

      Die Erfüllung der dem Kreis als pflichtig obliegenden sozialen Aufgaben wird auch künftig den Etat des Kreises Coesfeld so erheblich belasten, dass kaum Raum für weitere freiwillige soziale Aufgaben bleiben wird.

     

 

      2. Hinweise

      Die veranschlagten Erträge und Aufwendungen sind unter Berücksichtigung aller bekannten Daten und Fakten sowie der Ertrags- und Aufwandsentwicklung in 2011 ermittelt worden.

      Dabei ist besonders auf die Schwierigkeit hinzuweisen, Ertrag und Aufwand im Bereich der Sozialleistungen exakt im Voraus zu ermitteln.

     

      Mit Ausnahme des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen, der vorsieht, dass der Bund die Ausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung schrittweise ab 2012 (45 % des Nettoaufwands des Vorvorjahres) übernehmen wird, haben denkbare Änderungen von Leistungsgesetzen in 2011 bei der Ermittlung der Ansätze bisher keine Berücksichtigung gefunden. Sie werden aber bei ihrer Realisierung Änderungen bei Ertrag und Aufwand mit sich bringen.

     

 

      3. Budgetrahmen

      3.1 Produktbereich 50 – Arbeit und Soziales

      Der Entwurf des Produkthaushaltes 2012 berücksichtigt für das Budget des Produktbereichs 50 – Arbeit und Soziales – im Teilergebnisplan

     

      Aufwendungen in Höhe von                                                 81.400.941 €,

      Erträge in Höhe von                                                                        51.552.218 € und somit einen

      Zuschussbedarf in Höhe von                                                29.848.722 € (abgerundet).

     

      Der Zuschussbedarf teilt sich wie folgt auf die einzelnen Produktgruppen auf:

     

 

Ergebnis

2010

Ansatz

2011

Ansatz

2012

Produktgruppe

Jahresergebnis (Zeile 26

Teilergebnishaushalt)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnishaushalt)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnishaushalt)

Produktbereich

 

50.01 –  Leistungen nach dem SGB XII, WTG NRW, PfG NRW, BAföG und freiw. Leist.

- 7.217.058 €

- 7.489.491 €

- 6.239.288 €

50.02 –  Hilfe in besonderen Lebenslagen

-16.225.996 €

-16.566.110 €

-17.678.842 €

50.03 –  Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II

- 6.003.992 €

- 6.059.826 €

- 5.930.592 €

50 – Arbeit und Soziales

- 29.447.047 €

- 30.115.427 €

- 29.848.722 €

     

           

      3.1.1. Hinweise zu einzelnen Produktgruppen

      3.1.1.1 Produktgruppe 50.01 -     Leistungen nach dem SGB XII, WTG NRW, PfG NRW, BAföG und freiw. Leistungen

      Dieses Produkt umfasst im Wesentlichen die Hilfen zum Lebensunterhalt, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen sowie die Krankenhilfe nach dem SGB XII einschließlich der diesen Bereich betreffenden Unterhaltseinnahmen.

      Daneben sind enthalten die Leistungen für Auszubildende und Schüler, wobei hier ausschließlich Sach- und Personalaufwand zu Lasten des Kreises Coesfeld gehen, und Aufgaben nach dem Wohn- und Teilhabegesetz NRW, Pflegegesetz NRW sowie sonstige Förderleistungen.

 

      Gegenüber dem Ansatz des Vorjahres weist die Produktgruppe insgesamt eine Verbesserung i.H.v. 1.250.203 € auf.

Dies ist im Wesentlichen auf die zu erwartende stärkere Beteiligung des Bundes an den kommunalen Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zurückzuführen. So sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, dass der Bund für 2012 seine Beteiligung für diesen Bereich von ursprünglich vorgesehenen 16% auf 45% der Nettoaufwendungen des Vorvorjahres erhöhen wird.

Die erhöhten Aufwendungen in den Bereichen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – jeweils bedingt durch Fallzahlsteigerungen – sowie der Krankenhilfe werden hierdurch vollständig ausgeglichen.

      Im Einzelnen wird auf die detaillierten Erläuterungen zum Teilergebnisplan der Produktgruppe 50.01 des Produkthaushalts 2012 verwiesen.

     

 

      3.1.1.2 Produktgruppe 50.02 -     Leistungen an Pflegebedürftige und behinderte Menschen

      In der Produktgruppe 50.02 sind die Leistungen für Pflegebedürftige (Produkt 50.02.01) sowie die Leistungen für ältere und behinderte Menschen (Produkt 50.02.02) zusammengefasst. Das Produkt 50.02.03 umfasst ausschließlich noch Personalkosten für Leistungen nach dem USG. Diese sind jedoch mit der Abschaffung der Wehrpflicht deutlich zurückgegangen.

     

      Gegenüber dem Vorjahr weist die Produktgruppe insgesamt eine Verschlechterung i.H.v. 1.112.732 € auf.

     

      Hierbei wird darauf hingewiesen, dass auch im Jahr 2011 wiederholt die in der Planung eng kalkulierten Ansätze nicht ausreichen werden. Ohne die Berücksichtigung von Personal- und Sachaufwand erhöht sich Zuschussbedarf im Jahr 2012 gegenüber der Hochrechnung für 2011 um ca. 6 %. Das entspricht auch den durchschnittlichen Kostensteigerungen der Jahre 2008 bis 2011.

     

      Hierin enthalten ist die Kostensteigerung beim Produkt 50.02.01, die insbesondere auf Mehraufwendungen im Bereich der Pflege in Einrichtungen sowie einer Fortsetzung des Trends steigender Investitionskostenförderungen für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen beruht. Die Kostensteigerungen in diesen Bereichen entsprechen auch einem landesweiten Trend.

     

      Im Bereich der Leistungen an Heimbewohner wird gegenüber dem Ansatz des Jahres 2011 mit einer erheblichen Kostensteigerung gerechnet. Der Mehraufwand ist im Wesentlichen auf die steigenden Fallzahlen im Bereich der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen zurückzuführen, aber auch auf gestiegene Kosten je Fall. Die Fallzahlsteigerung lag bereits im Jahr 2011 deutlich über den Erwartungen.

      Hochgerechnet wird erwartet, dass im Jahresdurchschnitt 2011 die Zahl der leistungsberechtigten Heimbewohner gegenüber dem Durchschnitt des Vorjahres um ca. 4 % steigen wird (von 820 auf 852 Fälle). Die durchschnittlichen Kosten je Fall der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen pro Monat liegen nach dem Stand 09/2011 mit ca. 810,00 € bereits 4,7 % über dem Vorjahresdurchschnitt 2010 in Höhe von 773,50 €.

     

      Weiterhin erheblich steigend sind auch die Leistungen nach dem Landespflegegesetz.  Hierbei handelt es sich um das Pflegewohngeld, den bewohnerbezogenen Aufwendungszuschuss für Einrichtungen der Tages- und Kurzzeitpflege sowie die Förderung ambulanter Pflegedienste. Das landesweit bestehende Problem dramatisch steigender Aufwendungen insbesondere beim Pflegewohngeld wird bereits vom LKT thematisiert. Die Ergebnisse der laufenden Beratungen zur möglichen Novellierung des Landespflegegesetzes bleiben abzuwarten und stellen hinsichtlich der Planung ein Risiko dar.

     

      Entgegen dem allgemeinen Trend steigender Aufwendungen der Eingliederungshilfe (Produkt 50.02.02), konnte  im Jahr 2011 durch gezielte Steuerungsmaßnahmen insbesondere im Bereich der Frühförderung von behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern eine deutliche Reduzierung des Aufwands erreicht werden. Auch für das Jahr 2012 wird prognostisch mit einer weiteren Verbesserung in diesem Bereich gerechnet.

     

      Vor dem Hintergrund der dramatischen Entwicklung der Fallzahlen und Kosten im Bereich der Frühförderung für wesentlich behinderte und von wesentlicher Behinderung bedrohte Kinder im Vorschulalter war eine Steuerung der Leistung notwendig geworden. Im Rahmen der Vertragsverhandlungen zur Fortführung der FF und IFF ist es neben den gesenkten Kosten für die IFF-Leistungen gelungen, gemeinsam mit den Anbietern geeignete Steuerungsmaßnahmen zu erarbeiten, die bereits im ersten Halbjahr 2011 ihre Wirkung zeigen. Es wird im Ergebnis des Jahres 2011 bereits mit einem Kostenrückgang von ca. 200.000,00 € gegenüber dem Vorjahresergebnis 2010  gerechnet. Auch für 2012 wird ein weiterer Rückgang der Aufwendungen erwartet, wobei selbstverständlich die Leistungen bedarfsgerecht und entsprechend den gesetzlichen Ansprüchen erbracht werden.

     

      Im Rahmen des Projektes „ambulant vor stationär“ ist erneut ein Fördertopf in Höhe von 50.000,00 € eingeplant worden. Aus diesem Topf soll auch in 2012 unter anderem die Wohnberatung weiter finanziert werden. Die Bewilligung von Projekten ist wie bisher jeweils einer Einzelfallentscheidung des AASSG vorbehalten. Weitere Anträge liegen derzeit nicht vor.

     

      Im Weiteren wird auf die detaillierten Erläuterungen zum Teilergebnisplan der Produktgruppe 50.02 des Produkthaushalts 2012 verwiesen.

 

 

      3.1.1.3 Produktgruppe 50.03 -     Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II

      Die Produktgruppe umfasst auf der Aufwandsseite u.a. die Regelleistungen, die Kosten der Unterkunft und die einmaligen Leistungen. Demgegenüber stehen auf der Ertragsseite vor allem Erstattungen des Bundes, des Landes, Kostenbeteiligung der Delegationsgemeinden sowie Einnahmen aus Unterhalt.

      Darüber hinaus beinhaltet die Produktgruppe die soziale und berufliche Eingliederung von erwerbsfähigen SGB II - Leistungsberechtigten in Arbeit. Kostenträger für die soziale Integration ist der Kreis; für die berufliche Integration der Bund.

      Ebenso ist das Bildungs- und Teilhabepaket enthalten.

 

      Gegenüber dem Ansatz des Vorjahres weist die Produktgruppe insgesamt eine Abweichung i.H.v. 129.234 € auf.

 

Dies ist im Wesentlichen auf die Entwicklung der Fallzahlen und die Veränderung durch das Bildungs- und Teilhabepaket zurückzuführen.

 

So zeigt die tatsächliche Entwicklung des Jahres 2011, dass die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften rückläufig ist. Erhielten im Januar 2011 noch 4.113 Bedarfsgemeinschaften Leistungen, waren es im September nur noch 3.952. Entsprechend der Daten bis einschließlich September 2011 liegt die durchschnittliche Zahl der Bedarfsgemeinschaften bei 4055. Unter Beachtung der bevorstehenden Wintermonate und der aktuellen Presseberichte zu den Konjunkturprognosen wird davon ausgegangen, dass der Abwärtstrend sich nicht weiter fortsetzen wird. Die Aufwendungen bei den kommunalen Kosten für Unterkunft und Heizung für 2012, werden auf der Grundlage einer durchschnittlichen Fallzahl von 4.050, mit insgesamt 16,9 Mio. € kalkuliert. Die weitere Entwicklung der kommunalen Kosten der Unterkunft und Heizung der Arbeitslosengeld II-Empfänger wird in den nächsten Monaten aufmerksam beobachtet.

 

Die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft im Jahre 2012 wird 35,8 % betragen.

Im Vergleich zu 2011, dessen Ansatz noch mit 24,5 % kalkuliert wurde, bedeutet dies jedoch keine Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft, da dem veränderten Prozentsatz auch höhere Aufwendungen gegenüberstehen.

Hintergrund des höheren Prozentsatzes ist zum einen die Verknüpfung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft mit der Abgeltung der durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des SGB II und SGB XII entstanden kommunalen Mehrbelastungen. Hierfür sind insgesamt 5,9 %-Punkte zu berücksichtigen, wovon 1,9 %-Punkte auf den Anteil der Warmwasserkosten entfallen. Der Aufwand für die Warmwasserkosten der Hilfeempfänger wurde in der Vergangenheit über die Regelsätze und damit zu Lasten des Bundes abgegolten. Im Rahmen des vorn genannten Gesetzes kam es hier zu einer Verschiebung auf die Kommunen, was durch die entsprechende Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft ausgeglichen werden soll. Hinzu kommt ein Anteil von 2,8%-Punkte für Hortkinder / Schulsozialarbeiter, der bis 2013 befristet ist. Darüber hinaus werden 1,2%-Punkte für die Verwaltungskosten des Bildungs- und Teilhabepaktes gezahlt, die zu 100% an die Städte und Gemeinden weitergeben werden. Denn die Städte und Gemeinden sind nach der Delegationssatzung für diese Aufgaben zuständig.

Zum anderen sind 5,4 %-Punkte für die vollständige Finanzierung des Bildungs- und Teilhabepaketes zu berücksichtigen.

Damit verbleiben für die Bundesbeteiligung im ursprünglichen Sinne 24,5 %, wie im Jahre 2011.

 

      Die Abrechnung der beim Kreis verbleibenden Aufwendungen für Unterkunft und Heizung sowie für einmalige Leistungen soll, wie in den Vorjahren, auf der Grundlage eines öffentlich rechtlichen Vertrags mit den Städten und Gemeinden erfolgen. Daher bedeuten die dargelegten Budgetabweichungen für den Kreishaushalt keine Verschlechterung.

      Der Budgetbetrag ist im Wesentlichen durch die eingeplante vertragliche Regelung bedingt, wonach die Abrechnung mit den Städten und Gemeinden zur Hälfte über die Kreisumlage und damit über den allgemeinen Haushalt erfolgen wird. Dieser Einnahmeanteil fehlt bei den Konten der Produktgruppe 50.03 und weist hier einen entsprechenden Zuschussbedarf aus.

 

Hinsichtlich der Eingliederungsmittel und Verwaltungs- und Sachkosten ist zu berücksichtigen, dass die Ausgaben bereits im laufenden Jahr reduziert worden sind. Mit Schreiben vom 19.09.2011 hat die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW darauf hingewiesen, dass hier mit weiteren Kürzungen zu rechnen ist. Nähere Informationen liegt nicht vor. Im Vergleich zum Vorjahr kalkuliert der Kreis Coesfeld mit eine Kürzung in Höhe von 325.000 €.

 

      Im Einzelnen wird auf die detaillierten Erläuterungen zum Teilergebnisplan der Produktgruppe 50.03 des Produkthaushalts 2012 verwiesen.

 

     

      3.2 Produktbereich 53 – Untere Gesundheitsbehörde

      Der Entwurf des Produkthaushaltes 2012 berücksichtigt für das Budget des Produktbereichs 53 – Untere Gesundheitsbehörde – im Teilergebnisplan

     

      Aufwendungen in Höhe von                                                 3.678.478 €,

      Erträge in Höhe von                                                                        1.273.987 € und somit einen

      Zuschussbedarf in Höhe von                                                2.513.090 € (abgerundet).

     

      Der Zuschussbedarf teilt sich wie folgt auf die einzelnen Produktgruppen auf:

     

 

vorläufiges

Ergebnis

2010

 

Ansatz

2011

 

Ansatz

2012

II.   Produktgruppe

Jahresergebnis (Zeile 26

Teilergebnishaushalt)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnishaushalt)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnishaushalt)

Produktbereich

 

53.01 - Kommunale Gesundheitskoordination und -planung

- 104.623 €

- 110.587 €

- 118.715 €

53.02 - Gesundheitsförderung und -hilfe

- 1.860.174 €

- 1.885.527 €

- 1.851.563 €

53.03 - Gesundheitsschutz/ Medizinalaufsicht

- 385.920 €

- 420.243 €

- 417.624 €

53.04 - Schwerbehindertenrecht

- 143.998 €

- 48.356 €

- 38.225 €

53.05 - Gutachtliche Aufgaben

- 106.000 €

- 94.769 €

- 86.963 €

53 - Untere Gesundheitsbehörde

- 2.600.715 €

- 2.559.482 €

- 2.513.090 €

 

 

      3.2.1. Hinweise zu den einzelnen Produktgruppen

      3.2.1.1 Produktgruppe 53.01 -     Kommunale Gesundheitskoordination und -planung

      In dieser Produktgruppe werden die Aufwendungen nachgewiesen, die im Rahmen der Gesundheitskoordination und -planung anfallen. Gegenüber der Ansatzplanung des Vorjahres ergeben sich keine gravierenden Unterschiede.

 

      3.2.1.2 Produktgruppe 53.02 -     Gesundheitsförderung und -hilfe

      In der Produktgruppe 53.02 werden u.a. die Transferaufwendungen des Kreises Coesfeld im Bereich der Gesundheitsförderung / -hilfe nachgewiesen, wie etwa der Kreiszuschuss für die Suchtkrankenhilfe und Suchtvorbeugung oder auch der Kreiszuschuss für die Kontakt- und Beratungsstelle für psychisch Kranke / Behinderte. Das Volumen für sämtliche Transferaufwendungen ist unter Berücksichtigung der Verhandlungsergebnisse mit den freien Trägern gegenüber dem Vorjahr leicht rückläufig (HJ 2011: 758.229 € / HJ 2012: 753.035 €).

     

      3.2.1.3 Produktgruppe 53.03 -     Gesundheitsschutz/Medizinalaufsicht

      In der Produktgruppe 53.03 sind etwa die Aufwendungen für Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz (z.B. Information, Beratung und Aufklärung über Infektionskrankheiten)  oder nach der Trinkwasserverordnung (z.B. Prüfung der Wasserqualität von Eigenwasserversorgungsanlagen) nachgewiesen. Das geplante Ergebnis bewegt sich in etwa auf dem Niveau des Vorjahres.

 

      3.2.1.4 Produktgruppe 53.04 -     Schwerbehindertenrecht

      In der Produktgruppe 53.04 sind die Aufwendungen berücksichtigt, die im Zusammenhang  mit der Bearbeitung von Feststellungsanträgen nach dem Schwerbehindertenrecht (Höhe des Grades der Behinderung / Feststellung von Merkzeichen zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen, z.B. Merkzeichen „G“ – erhebliche Gehbehinderung -) entstehen. Eine wesentliche Rolle spielen hier Beweiserhebungskosten (z.B. für die Anforderung von Befundberichten der behandelnden Ärzte), um den medizinischen Sachverhalt sachgerecht beurteilen zu können. Diese Aufwendungen sind nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz unabweisbar.

 

      3.2.1.5 Produktgruppe 53.05 -     Gutachtliche Aufgaben

      In der Produktgruppe 53.05 sind schwerpunktmäßig Aufwendungen nachgewiesen, die im Zusammenhang mit der Erstellung von amtsärztlichen (z.B. zur Prüfung der Dienstfähigkeit bei Beamten) und sonstigen Gutachten stehen. Als größte Ertragsquelle haben sich zwischenzeitlich  die Verwaltungsgebühren für durchgeführte Leichenschauen aus Anlass der Feuerbestattung herausgebildet. Insgesamt wird im Bereich der Verwaltungsgebühren für amtsärztliche Gutachten mit einer Verbesserung von 50.000 EUR gerechnet.

 

      4. Offener Antrag

Nach Drucklegung des Haushalts ist noch ein Antrag der „TelefonSeelsorge“ Münster auf Erhöhung des jährlichen Zuschusses von 2.000 € auf 5.000 € eingegangen, siehe Anlage.

      Sollte diesem entsprochen werden, müßte der Ansatz erhöht werden.

 

 

III. Alternativen

 

      Keine

 

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

      Keine

 

 

V.   Zuständigkeit für die Entscheidung

      Aufgrund der Zuständigkeitsregelung ist der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit für die Beratung der Budgets 50 (Arbeit und Soziales) und 53 (Untere Gesundheitsbehörde) sowie der jeweiligen Produktstandards zuständig.