hier: Entwurf Budget 02: Arbeit und Soziales, Schule und Kultur, Jugend und Gesundheit,
Produktbereiche 50 - Arbeit und Soziales
53 - Untere Gesundheitsbehörde
Beschlussvorschlag:
Die im Entwurf des Produkthaushaltes 2012 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge in den Teilfinanzplänen der jeweiligen Produktgruppen für die Produktbereiche 50 (Arbeit und Soziales) und 53 (Untere Gesundheitsbehörde) inkl. der bei den Produktgruppen dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
Begründung:
I. Problem
Der Entwurf des Produkthaushaltes 2012
wird am 09.11.2011 in den Kreistag eingebracht und von dort ggfls. zur weiteren
Beratung an die Fachausschüsse verwiesen werden. In den sich daran
anschließenden Beratungen erarbeiten die jeweiligen Fachausschüsse Beschlussempfehlungen,
deren Auswirkungen auf die jeweiligen Sachkosten zu verteilen sind.
II. Lösung
1.
Vorbemerkung
Nach dem Entwurf des
Produkthaushaltes 2012 schließt der Produktbereich 50 – Arbeit und Soziales -
mit einem
Zuschussbedarf
in Höhe von insgesamt
29.848.722 € ab.
Das
sind 266.705 € weniger als in 2011.
Bedeutsam im Sinne der Steuerung ist, dass
etwa 99 % aller Leistungen des Budgets im Produktbereich 50 – Arbeit und
Soziales- aus Pflichtaufgaben resultieren. Eine Steuerung ist deshalb nur
begrenzt möglich, weil sie engen rechtlichen Vorgaben unterliegt.
Der
Produktbereich 53 – Untere Gesundheitsbehörde – schließt mit einem
Zuschussbedarf
in Höhe von insgesamt 2.513.090
€ ab.
Das
sind 46.392 € weniger als in 2011.
Die Erfüllung der dem Kreis als pflichtig
obliegenden sozialen Aufgaben wird auch künftig den Etat des Kreises Coesfeld
so erheblich belasten, dass kaum Raum für weitere freiwillige soziale Aufgaben
bleiben wird.
2.
Hinweise
Die veranschlagten Erträge
und Aufwendungen sind unter Berücksichtigung aller bekannten Daten und Fakten
sowie der Ertrags- und Aufwandsentwicklung in 2011 ermittelt worden.
Dabei ist besonders auf die
Schwierigkeit hinzuweisen, Ertrag und Aufwand im Bereich der Sozialleistungen
exakt im Voraus zu ermitteln.
Mit Ausnahme des
Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen,
der vorsieht, dass der Bund die Ausgaben der Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung schrittweise ab 2012 (45 % des Nettoaufwands des Vorvorjahres)
übernehmen wird, haben denkbare Änderungen von Leistungsgesetzen in 2011 bei
der Ermittlung der Ansätze bisher keine Berücksichtigung gefunden. Sie werden
aber bei ihrer Realisierung Änderungen bei Ertrag und Aufwand mit sich bringen.
3.
Budgetrahmen
3.1 Produktbereich 50 –
Arbeit und Soziales
Der Entwurf des
Produkthaushaltes 2012 berücksichtigt für das Budget des Produktbereichs 50 –
Arbeit und Soziales – im Teilergebnisplan
Aufwendungen
in Höhe von 81.400.941
€,
Erträge
in Höhe von 51.552.218
€ und somit einen
Zuschussbedarf
in Höhe von 29.848.722
€ (abgerundet).
Der Zuschussbedarf teilt sich wie folgt
auf die einzelnen Produktgruppen auf:
|
Ergebnis 2010 |
Ansatz 2011 |
Ansatz 2012 |
Produktgruppe
|
Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnishaushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnishaushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnishaushalt) |
Produktbereich |
|||
|
|||
50.01 – Leistungen nach dem SGB XII, WTG NRW, PfG
NRW, BAföG und freiw. Leist. |
- 7.217.058 € |
- 7.489.491 € |
- 6.239.288 € |
50.02
– Hilfe in besonderen Lebenslagen |
-16.225.996 € |
-16.566.110 € |
-17.678.842 € |
50.03 – Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem
SGB II |
- 6.003.992 € |
- 6.059.826 € |
- 5.930.592 € |
50 – Arbeit und
Soziales |
- 29.447.047 € |
- 30.115.427 € |
- 29.848.722 € |
3.1.1.
Hinweise zu einzelnen Produktgruppen
3.1.1.1 Produktgruppe 50.01 - Leistungen nach dem SGB XII, WTG NRW, PfG
NRW, BAföG und freiw. Leistungen
Dieses Produkt umfasst im Wesentlichen die
Hilfen zum Lebensunterhalt, die Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen sowie die Krankenhilfe nach dem
SGB XII einschließlich der diesen Bereich betreffenden Unterhaltseinnahmen.
Daneben sind enthalten die Leistungen für
Auszubildende und Schüler, wobei hier ausschließlich Sach- und Personalaufwand
zu Lasten des Kreises Coesfeld gehen, und Aufgaben nach dem Wohn- und
Teilhabegesetz NRW, Pflegegesetz NRW sowie sonstige Förderleistungen.
Gegenüber dem Ansatz des Vorjahres weist
die Produktgruppe insgesamt eine Verbesserung i.H.v. 1.250.203 € auf.
Dies
ist im Wesentlichen auf die zu erwartende stärkere Beteiligung des Bundes an
den kommunalen Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung zurückzuführen. So sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung
vor, dass der Bund für 2012 seine Beteiligung für diesen Bereich von
ursprünglich vorgesehenen 16% auf 45% der Nettoaufwendungen des Vorvorjahres
erhöhen wird.
Die
erhöhten Aufwendungen in den Bereichen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – jeweils bedingt durch
Fallzahlsteigerungen – sowie der Krankenhilfe werden hierdurch vollständig
ausgeglichen.
Im Einzelnen wird auf die detaillierten
Erläuterungen zum Teilergebnisplan der Produktgruppe 50.01 des Produkthaushalts
2012 verwiesen.
3.1.1.2
Produktgruppe 50.02 - Leistungen an
Pflegebedürftige und behinderte Menschen
In der
Produktgruppe 50.02 sind die Leistungen für Pflegebedürftige (Produkt 50.02.01)
sowie die Leistungen für ältere und behinderte Menschen (Produkt 50.02.02)
zusammengefasst. Das Produkt 50.02.03 umfasst ausschließlich noch
Personalkosten für Leistungen nach dem USG. Diese sind jedoch mit der Abschaffung
der Wehrpflicht deutlich zurückgegangen.
Gegenüber dem
Vorjahr weist die Produktgruppe insgesamt eine Verschlechterung i.H.v.
1.112.732 € auf.
Hierbei wird
darauf hingewiesen, dass auch im Jahr 2011 wiederholt die in der Planung eng
kalkulierten Ansätze nicht ausreichen werden. Ohne die Berücksichtigung von
Personal- und Sachaufwand erhöht sich Zuschussbedarf im Jahr 2012 gegenüber der
Hochrechnung für 2011 um ca. 6 %. Das entspricht auch den durchschnittlichen
Kostensteigerungen der Jahre 2008 bis 2011.
Hierin enthalten
ist die Kostensteigerung beim Produkt 50.02.01, die insbesondere auf
Mehraufwendungen im Bereich der Pflege in Einrichtungen sowie einer Fortsetzung
des Trends steigender Investitionskostenförderungen für ambulante und stationäre
Pflegeeinrichtungen beruht. Die Kostensteigerungen in diesen Bereichen
entsprechen auch einem landesweiten Trend.
Im Bereich der
Leistungen an Heimbewohner wird gegenüber dem Ansatz des Jahres 2011 mit einer
erheblichen Kostensteigerung gerechnet. Der Mehraufwand ist im Wesentlichen auf
die steigenden Fallzahlen im Bereich der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen
zurückzuführen, aber auch auf gestiegene Kosten je Fall. Die Fallzahlsteigerung
lag bereits im Jahr 2011 deutlich über den Erwartungen.
Hochgerechnet wird
erwartet, dass im Jahresdurchschnitt 2011 die Zahl der leistungsberechtigten
Heimbewohner gegenüber dem Durchschnitt des Vorjahres um ca. 4 % steigen wird
(von 820 auf 852 Fälle). Die durchschnittlichen Kosten je Fall der Hilfe zur
Pflege in Einrichtungen pro Monat liegen nach dem Stand 09/2011 mit ca. 810,00
€ bereits 4,7 % über dem Vorjahresdurchschnitt 2010 in Höhe von 773,50 €.
Weiterhin
erheblich steigend sind auch die Leistungen nach dem Landespflegegesetz. Hierbei handelt es sich um das
Pflegewohngeld, den bewohnerbezogenen Aufwendungszuschuss für Einrichtungen der
Tages- und Kurzzeitpflege sowie die Förderung ambulanter Pflegedienste. Das
landesweit bestehende Problem dramatisch steigender Aufwendungen insbesondere
beim Pflegewohngeld wird bereits vom LKT thematisiert. Die Ergebnisse der
laufenden Beratungen zur möglichen Novellierung des Landespflegegesetzes
bleiben abzuwarten und stellen hinsichtlich der Planung ein Risiko dar.
Entgegen dem
allgemeinen Trend steigender Aufwendungen der Eingliederungshilfe (Produkt
50.02.02), konnte im Jahr 2011 durch
gezielte Steuerungsmaßnahmen insbesondere im Bereich der Frühförderung von
behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern eine deutliche Reduzierung
des Aufwands erreicht werden. Auch für das Jahr 2012 wird prognostisch mit
einer weiteren Verbesserung in diesem Bereich gerechnet.
Vor dem
Hintergrund der dramatischen Entwicklung der Fallzahlen und Kosten im Bereich
der Frühförderung für wesentlich behinderte und von wesentlicher Behinderung
bedrohte Kinder im Vorschulalter war eine Steuerung der Leistung notwendig
geworden. Im Rahmen der Vertragsverhandlungen zur Fortführung der FF und IFF
ist es neben den gesenkten Kosten für die IFF-Leistungen gelungen, gemeinsam
mit den Anbietern geeignete Steuerungsmaßnahmen zu erarbeiten, die bereits im
ersten Halbjahr 2011 ihre Wirkung zeigen. Es wird im Ergebnis des Jahres 2011
bereits mit einem Kostenrückgang von ca. 200.000,00 € gegenüber dem
Vorjahresergebnis 2010 gerechnet. Auch für
2012 wird ein weiterer Rückgang der Aufwendungen erwartet, wobei
selbstverständlich die Leistungen bedarfsgerecht und entsprechend den
gesetzlichen Ansprüchen erbracht werden.
Im Rahmen des Projektes „ambulant vor
stationär“ ist erneut ein Fördertopf in Höhe von 50.000,00 € eingeplant worden.
Aus diesem Topf soll auch in 2012 unter anderem die Wohnberatung weiter
finanziert werden. Die Bewilligung von Projekten ist wie bisher jeweils einer
Einzelfallentscheidung des AASSG vorbehalten. Weitere Anträge liegen derzeit
nicht vor.
Im Weiteren wird
auf die detaillierten Erläuterungen zum Teilergebnisplan der Produktgruppe
50.02 des Produkthaushalts 2012 verwiesen.
3.1.1.3 Produktgruppe 50.03 - Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II
Die Produktgruppe umfasst auf der
Aufwandsseite u.a. die Regelleistungen, die Kosten der Unterkunft und die
einmaligen Leistungen. Demgegenüber stehen auf der Ertragsseite vor allem
Erstattungen des Bundes, des Landes, Kostenbeteiligung der Delegationsgemeinden
sowie Einnahmen aus Unterhalt.
Darüber hinaus beinhaltet
die Produktgruppe die soziale und berufliche Eingliederung von erwerbsfähigen
SGB II - Leistungsberechtigten in Arbeit. Kostenträger für die soziale
Integration ist der Kreis; für die berufliche Integration der Bund.
Ebenso ist das Bildungs- und Teilhabepaket
enthalten.
Gegenüber dem Ansatz des Vorjahres weist
die Produktgruppe insgesamt eine Abweichung i.H.v. 129.234 € auf.
Dies
ist im Wesentlichen auf die Entwicklung der Fallzahlen und die Veränderung
durch das Bildungs- und Teilhabepaket zurückzuführen.
So
zeigt die tatsächliche Entwicklung des Jahres 2011, dass die Anzahl der
Bedarfsgemeinschaften rückläufig ist. Erhielten im Januar 2011 noch 4.113
Bedarfsgemeinschaften Leistungen, waren es im September nur noch 3.952.
Entsprechend der Daten bis einschließlich September 2011 liegt die
durchschnittliche Zahl der Bedarfsgemeinschaften bei 4055. Unter Beachtung der
bevorstehenden Wintermonate und der aktuellen Presseberichte zu den
Konjunkturprognosen wird davon ausgegangen, dass der Abwärtstrend sich nicht
weiter fortsetzen wird. Die Aufwendungen bei den kommunalen Kosten für
Unterkunft und Heizung für 2012, werden auf der Grundlage einer
durchschnittlichen Fallzahl von 4.050, mit insgesamt 16,9 Mio. € kalkuliert.
Die weitere Entwicklung der kommunalen Kosten der Unterkunft und Heizung der
Arbeitslosengeld II-Empfänger wird in den nächsten Monaten aufmerksam
beobachtet.
Die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft im Jahre
2012 wird 35,8 % betragen.
Im Vergleich zu 2011, dessen Ansatz noch mit 24,5 %
kalkuliert wurde, bedeutet dies jedoch keine Erhöhung der Bundesbeteiligung an
den Kosten der Unterkunft, da dem veränderten Prozentsatz auch höhere
Aufwendungen gegenüberstehen.
Hintergrund des höheren Prozentsatzes ist zum einen die
Verknüpfung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft mit der
Abgeltung der durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur
Änderung des SGB II und SGB XII entstanden kommunalen Mehrbelastungen. Hierfür
sind insgesamt 5,9 %-Punkte zu berücksichtigen, wovon 1,9 %-Punkte auf den
Anteil der Warmwasserkosten entfallen. Der Aufwand für die Warmwasserkosten der
Hilfeempfänger wurde in der Vergangenheit über die Regelsätze und damit zu
Lasten des Bundes abgegolten. Im Rahmen des vorn genannten Gesetzes kam es hier
zu einer Verschiebung auf die Kommunen, was durch die entsprechende Erhöhung
der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft ausgeglichen werden soll.
Hinzu kommt ein Anteil von 2,8%-Punkte für Hortkinder / Schulsozialarbeiter,
der bis 2013 befristet ist. Darüber hinaus werden 1,2%-Punkte für die
Verwaltungskosten des Bildungs- und Teilhabepaktes gezahlt, die zu 100% an die
Städte und Gemeinden weitergeben werden. Denn die Städte und Gemeinden sind
nach der Delegationssatzung für diese Aufgaben zuständig.
Zum anderen sind 5,4 %-Punkte für die vollständige
Finanzierung des Bildungs- und Teilhabepaketes zu berücksichtigen.
Damit verbleiben für die Bundesbeteiligung im
ursprünglichen Sinne 24,5 %, wie im Jahre 2011.
Die Abrechnung der beim
Kreis verbleibenden Aufwendungen für Unterkunft und Heizung sowie für einmalige
Leistungen soll, wie in den Vorjahren, auf der Grundlage eines öffentlich
rechtlichen Vertrags mit den Städten und Gemeinden erfolgen. Daher bedeuten die
dargelegten Budgetabweichungen für den Kreishaushalt keine Verschlechterung.
Der Budgetbetrag ist im
Wesentlichen durch die eingeplante vertragliche Regelung bedingt, wonach die
Abrechnung mit den Städten und Gemeinden zur Hälfte über die Kreisumlage und
damit über den allgemeinen Haushalt erfolgen wird. Dieser Einnahmeanteil fehlt
bei den Konten der Produktgruppe 50.03 und weist hier einen entsprechenden Zuschussbedarf
aus.
Hinsichtlich
der Eingliederungsmittel und Verwaltungs- und Sachkosten ist zu
berücksichtigen, dass die Ausgaben bereits im laufenden Jahr reduziert worden
sind. Mit Schreiben vom 19.09.2011 hat die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen
Spitzenverbände NRW darauf hingewiesen, dass hier mit weiteren Kürzungen zu
rechnen ist. Nähere Informationen liegt nicht vor. Im Vergleich zum Vorjahr
kalkuliert der Kreis Coesfeld mit eine Kürzung in Höhe von 325.000 €.
Im Einzelnen wird auf die detaillierten
Erläuterungen zum Teilergebnisplan der Produktgruppe 50.03 des Produkthaushalts
2012 verwiesen.
3.2 Produktbereich 53 –
Untere Gesundheitsbehörde
Der
Entwurf des Produkthaushaltes 2012 berücksichtigt für das Budget des
Produktbereichs 53 – Untere Gesundheitsbehörde – im Teilergebnisplan
Aufwendungen
in Höhe von 3.678.478
€,
Erträge
in Höhe von 1.273.987
€ und somit einen
Zuschussbedarf
in Höhe von 2.513.090
€ (abgerundet).
Der Zuschussbedarf teilt sich wie folgt
auf die einzelnen Produktgruppen auf:
|
vorläufiges Ergebnis 2010 |
Ansatz 2011 |
Ansatz 2012 |
II.
Produktgruppe
|
Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnishaushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnishaushalt) |
Jahresergebnis Teilergebnishaushalt) |
Produktbereich |
|||
|
|||
53.01 - Kommunale
Gesundheitskoordination und -planung |
- 104.623 € |
- 110.587 € |
- 118.715 € |
53.02 -
Gesundheitsförderung und -hilfe |
- 1.860.174 € |
- 1.885.527 € |
- 1.851.563 € |
53.03 -
Gesundheitsschutz/ Medizinalaufsicht |
- 385.920 € |
- 420.243 € |
- 417.624 € |
53.04
- Schwerbehindertenrecht |
- 143.998 € |
- 48.356 € |
- 38.225 € |
53.05
- Gutachtliche Aufgaben |
- 106.000 € |
- 94.769 € |
- 86.963 € |
53 - Untere
Gesundheitsbehörde |
- 2.600.715 € |
- 2.559.482 € |
- 2.513.090 € |
3.2.1.
Hinweise zu den einzelnen Produktgruppen
3.2.1.1 Produktgruppe 53.01 - Kommunale Gesundheitskoordination und
-planung
In dieser Produktgruppe werden die
Aufwendungen nachgewiesen, die im Rahmen der Gesundheitskoordination und
-planung anfallen. Gegenüber der Ansatzplanung des Vorjahres ergeben sich keine
gravierenden Unterschiede.
3.2.1.2 Produktgruppe 53.02 - Gesundheitsförderung und -hilfe
In der Produktgruppe 53.02 werden u.a. die
Transferaufwendungen des Kreises Coesfeld im Bereich der Gesundheitsförderung /
-hilfe nachgewiesen, wie etwa der Kreiszuschuss für die Suchtkrankenhilfe und
Suchtvorbeugung oder auch der Kreiszuschuss für die Kontakt- und
Beratungsstelle für psychisch Kranke / Behinderte. Das Volumen für sämtliche
Transferaufwendungen ist unter Berücksichtigung der Verhandlungsergebnisse mit
den freien Trägern gegenüber dem Vorjahr leicht rückläufig (HJ 2011: 758.229 €
/ HJ 2012: 753.035 €).
3.2.1.3 Produktgruppe 53.03 - Gesundheitsschutz/Medizinalaufsicht
In der Produktgruppe 53.03 sind etwa die
Aufwendungen für Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz (z.B. Information,
Beratung und Aufklärung über Infektionskrankheiten) oder nach der Trinkwasserverordnung (z.B.
Prüfung der Wasserqualität von Eigenwasserversorgungsanlagen) nachgewiesen. Das
geplante Ergebnis bewegt sich in etwa auf dem Niveau des Vorjahres.
3.2.1.4 Produktgruppe 53.04 - Schwerbehindertenrecht
In der Produktgruppe 53.04 sind die Aufwendungen
berücksichtigt, die im Zusammenhang mit
der Bearbeitung von Feststellungsanträgen nach dem Schwerbehindertenrecht (Höhe
des Grades der Behinderung / Feststellung von Merkzeichen zur Inanspruchnahme
von Nachteilsausgleichen, z.B. Merkzeichen „G“ – erhebliche Gehbehinderung -)
entstehen. Eine wesentliche Rolle spielen hier Beweiserhebungskosten (z.B. für
die Anforderung von Befundberichten der behandelnden Ärzte), um den
medizinischen Sachverhalt sachgerecht beurteilen zu können. Diese Aufwendungen
sind nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz unabweisbar.
3.2.1.5 Produktgruppe 53.05 - Gutachtliche Aufgaben
In
der Produktgruppe 53.05 sind schwerpunktmäßig Aufwendungen nachgewiesen, die im
Zusammenhang mit der Erstellung von amtsärztlichen (z.B. zur Prüfung der
Dienstfähigkeit bei Beamten) und sonstigen Gutachten stehen. Als größte
Ertragsquelle haben sich zwischenzeitlich
die Verwaltungsgebühren für durchgeführte Leichenschauen aus Anlass der
Feuerbestattung herausgebildet. Insgesamt wird im Bereich der
Verwaltungsgebühren für amtsärztliche Gutachten mit einer Verbesserung von
50.000 EUR gerechnet.
4.
Offener Antrag
Nach Drucklegung des Haushalts ist noch
ein Antrag der „TelefonSeelsorge“ Münster auf Erhöhung des jährlichen
Zuschusses von 2.000 € auf 5.000 € eingegangen, siehe Anlage.
Sollte
diesem entsprochen werden, müßte der Ansatz erhöht werden.
III. Alternativen
Keine
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Keine
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Aufgrund der Zuständigkeitsregelung ist
der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit für die Beratung
der Budgets 50 (Arbeit und Soziales) und 53 (Untere Gesundheitsbehörde) sowie
der jeweiligen Produktstandards zuständig.