Betreff
Produkthaushalt des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2012 - Produktbereich 51 - Jugendamt
Vorlage
SV-8-0549
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die im vorliegenden Entwurf des Produkthaushaltes 2012 in den einzelnen Produktgruppen ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/fehlbeträge in den Teilfinanzplänen der jeweiligen Produktgruppen im Produktbereich 51

 

Produktgruppen

 

51.01    - Familienunterstützende Maßnahmen                                               

51.02    - Hilfen in Erziehungsangelegenheiten                                               

51.03  - Weitere Unterstützungen und Hilfen /

  Leistungen nach dem BEEG                                                           

 

inkl. der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

Begründung:

I. und II.          Problem und Lösung

 

Der Entwurf des Produkthaushaltes 2012 ist am 09.11.2011 in den Kreistag eingebracht und zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse verwiesen worden. In den sich daran anschließenden Beratungen erarbeiten die jeweiligen Fachausschüsse Beschlussempfehlungen, deren Auswirkungen auf die jeweiligen Sachkonten zu verteilen sind.

 

Der Entwurf des Produkthaushaltes ist allen Kreistagsabgeordneten zugegangen. Die sachkundigen Bürger haben den Vorbericht zum Entwurf des Produkthaushaltes und den Entwurf des Produkthaushaltes (Auszug Jugendamt) erhalten.

 

Nach dem Entwurf des Produkthaushaltes 2012 – Teilergebnisplan – schließt der Produktbereich 51 – Jugendamt mit einem Zuschussbedarf in Höhe von insgesamt 27.854.227 € ab. Der Zuschussbedarf teilt sich wie folgt auf die einzelnen Produktgruppen auf:

 

 

 

vorläufiges

Ergebnis

2010

 

Ansatz

2011

 

Ansatz

2012

Produktgruppe

Jahresergebnis (Zeile 26 Teil-ergebnisplan)

Jahresergebnis
(Zeile 26 Teil-ergebnisplan)

Jahresergebnis
(Zeile 26 Teil-ergebnisplan)

Produktbereich

 

51.01 – Familienunterstützende

             Maßnahmen

-12.369.164 €

-14.286.886 €

-15.252.054 €

51.02 – Hilfen in Erziehungs-

             angelegenheiten

-11.442.141 €

-12.220.687 €

-11.439.233 €

   51.03 – Weitere Unterstützungen und

                Hilfen /

                Leistungen nach dem BEEG

-1.245.154 €

-1.268.194 €

-1.336.027 €

 

 

 

In der Produktgruppe 51.01 sind Zuweisungen / Zuschüsse des Landes (Erträge) sowie laufende Zuweisungen / Zuschüsse an Träger für investive Maßnahmen im Bereich der Tagesbetreuung von Kindern und der Kinder-, Jugend- und Familienförderung / -sozialarbeit (Aufwendungen) enthalten. Hierbei handelt es sich um Erträge und Aufwendungen für in der Vergangenheit geförderte investive Maßnahmen, die aufgrund noch nicht abgelaufener Zweckbindungsfristen im Ergebnisplan zu berücksichtigen sind. Es handelt sich somit um die buchhalterische Abwicklung von in der Vergangenheit erfolgten Zahlungsvorgängen im Zusammenhang mit Investitionskostenförderungen.

 

 

Die veranschlagten Erträge und Aufwendungen sind unter Berücksichtigung aller bekannten Daten und Fakten sowie der Aufwand- und Ertragentwicklung im Haushaltsjahr 2011 ermittelt worden.

 

In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf die Schwierigkeit, Erträge und Aufwendungen im Bereich der Produktgruppe 51.02 – Hilfen in Erziehungsangelegenheiten exakt im Voraus zu ermitteln, hinzuweisen.

 

Bei den nachfolgend aufgeführten Produkten ergeben sich im Vergleich zum Haushaltsjahr 2011 wesentliche Abweichungen:

 

 

1.      Produktgruppe 51.01 – Familienunterstützende Maßnahmen

 

  • Produkt 51.01.01 – Abwendung Kindeswohlgefährdung
  • Produkt 51.01.02 – Kinder-, Jugend- und Familienförderung / -sozialarbeit
  • Produkt 51.01.03 – Tagesbetreuung von Kindern

 

Insgesamt ergibt sich in der Produktgruppe 51.01 im Vergleich zum Ansatz für das Haushaltsjahr 2011 eine Erhöhung des Zuschussbedarfes um 965.168 €. Diese Erhöhung verteilt sich auf die folgenden Produkte:

 

51.01.01 – Abwendung Kindeswohlgefährdung

 

Der Zuschussbedarf (ohne Abschreibungen, Personal- und Sachkosten) liegt hier bei 353.000 € und sinkt damit im Vergleich zum Vorjahr (428.000 €) um 75.000 €.

Dies basiert im Wesentlichen darauf, dass die Projekte „Frühe Hilfen“ und „Informierte Eltern“ ab dem Haushaltsjahr 2012 dem Produkt 51.01.02 zugeordnet werden.

 

 

51.01.02 – Kinder-, Jugend- und Familienförderung / -sozialarbeit

 

Erhöhung des Zuschussbedarfs um 79.610 €

Der Mehrbedarf ergibt sich aus der neuen Zuordnung der Projekte „Frühe Hilfen“ und „Informierte Eltern“

 

 

51.01.03 – Tagesbetreuung von Kindern

 

Der Zuschussbedarf (ohne Abschreibungen, Personal- und Sachkosten) liegt hier bei 12.846.930 € und erhöht sich somit im Vergleich zum Vorjahr (11.920.000 €) um 926.930 € (+7,78 %).

 

Aufgrund des noch nicht abgeschlossenen Verfahrens zur Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2012/2013 war und ist eine gesicherte Ansatzermittlung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen derzeit noch nicht abschließend möglich. Das Auseinanderfallen des Zeitrahmens der Kindergartenfinanzierung (Kindergartenjahr 01.08 –31.07.) und des Kalender- bzw. Haushaltsjahres führt zwangsläufig zu Unsicherheiten.

 

Weitere Änderungen gegenüber dem Vorjahr ergeben sich durch Änderungen des KiBiz zum 01.08.2011 (zusätzliche U3-Pauschale und beitragsfreies Kindergartenjahr).

 


 

2.      Produktgruppe 51.02 – Hilfen in Erziehungsangelegenheiten

 

Produkt 51.02.01 –      Erzieherische Hilfen innerhalb des Elternhauses

Produkt 51.02.02 –      Erzieherische Hilfen außerhalb des Elternhauses

Produkt 51.02.03 –      Hilfen für junge Volljährige

Produkt 51.02.04 –      Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und

Jugendliche – Eingliederungshilfe nach § 35 a

 

Es ergibt sich insgesamt eine Verringerung des Zuschussbedarfes um 781.454 €.

 

Die Verringerung des Zuschussbedarfs verteilt sich dabei im Wesentlichen wie folgt auf die Produkte:

 

 

51.02.01 - Erzieherische Hilfen innerhalb des Elternhauses

 

Der Zuschussbedarf (ohne Abschreibungen, Personal- und Sachkosten) liegt hier bei 2.727.000 € und sinkt somit im Vergleich zum Vorjahr (3.182.000 €) um 455.000 € (-14,3 %).

Dies resultiert im Wesentlichen auf sinkende Fallzahlen bei den ambulanten Hilfen.

 

 

51.02.02 – Erzieherische Hilfen außerhalb des Elternhauses

 

Der Zuschussbedarf (ohne Abschreibungen, Personal- und Sachkosten) liegt hier bei 6.500.000 € und sinkt somit im Vergleich zum Vorjahr um 150.000 € (-2,26 %).

 

Aufgrund der Beschlüsse des KT zur Steigerung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität wurden im Bereich der erzieherischen Hilfen gegensteuernde Maßnahmen in Form von Fallrevisionen und Anwendung von Reintegrationsmaßnahmen eingeleitet. Durch diese Maßnahmen konnten 2010 die Fallzahlen und somit auch die Aufwendungen deutlich gesenkt werden. Zum Zeitpunkt der Planung für den Haushalt 2011 wurde für 2010 eine geringe Reduzierung prognostiziert. Derzeit zeichnet sich eine Konsolidierung der Ergebnisse und der Entwicklung in den letzten Jahren (Fallzahlenentwicklung, Finanzmitteleinsatz) ab.

 

 

51.02.03 – Hilfen für junge Volljährige

 

Reduzierung des Zuschussbedarfes um rd. 280.000 € auf 590.000 € (-32,18 %).

 

Aufgrund der seit 2009 laufenden Fallrevision sind die Fallzahlen hier inzwischen rückläufig.

 

 

51.02.04 – Eingliederungshilfe nach § 35 a

 

Der Zuschussbedarf erhöht sich um 86.000 € auf 696.000 € (+14,1 %).

 

Im Bereich der ambulanten Maßnahmen wurde eine verstärkte Inanspruchnahme der Hilfe festgestellt. Zurückzuführen ist dieses insbesondere auf den vermehrten Einsatz von Integrationshelfern im schulischen Bereich.


 

Der Jugendhilfeausschuss ist zuständig für die Vorberatung der Produkte innerhalb der Produktgruppen:

 

51.01 – Familienunterstützende Maßnahmen

51.02 – Hilfen in Erziehungsangelegenheiten

51.03 – Weitere Unterstützungen und Hilfen

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die ausgewiesenen Zuschussbedarfe für den Produktbereich 51 – Jugendamt einschließlich der vorgetragenen Änderungen an.

 

 

III. Alternativen

 

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Änderungen von Standards haben Auswirkungen auf den Zuschuss des Produktbereiches 51 – Jugendamt und möglicherweise auf den Hebesatz der Kreisumlage-Mehrbelastung.

 

Hierüber ist im weiteren Beratungsverfahren durch den Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung bzw. im Kreisausschuss zu beraten.

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses ergibt sich aus § 5 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld.