Beschlussvorschlag:
- Die als Anlage beigefügte Resolution zur
Beteiligung des Bundes an den Kosten der Eingliederungshilfe wird
beschlossen.
- Der Landrat wird beauftragt, die Resolution an die Bundes- und Landtags-abgeordneten aus dem Kreis Coesfeld sowie an den Bundestag weiterzuleiten
Begründung:
I.
– IV.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit Schreiben vom 28.09.2010 beantragt,
- den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) einzuladen, die Mitglieder im
Kreistag über die umlagerelevante Finanzsituation des LWL – vordringlich in
Bezug auf die Maßnahmen und Kosten der Eingliederungshilfe – zu informieren und
- eine Resolution an den Bundestag zu richten, um ein Leistungsgesetz/Bun-
desteilhabegesetz in die Wege zu leiten. Damit soll die Bundesregierung auf-
gefordert werden, sich an den Kosten der Behindertenhilfe zu beteiligen und sich nicht darauf zu beschränken, nur die Rechtsgrundlagen für die Ansprüche
der Menschen mit Behinderung zu schaffen.
Zu Punkt 1 ist in der Sitzung am 09.05.2011 eine Information durch den LWL erfolgt.
In der Sitzung des Ausschusses am 29.09.2011 wurde beschlossen, dem Kreistag
den Erlass einer Resolution im Sinne vom Punkt 2 vorzuschlagen.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit für diese Entscheidung obliegt dem Kreistag.
Anlagen:
Entwurf der Resolution zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Eingliederungshilfe