Betreff
Versorgung von psychisch Kranken im Kreis Coesfeld; Anfrage derv Ktabg. Piepern in der 7. Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit am 29.09.2011
Vorlage
SV-8-0553
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

 

I.   Problem

 

In der 7. Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit am 29.09.2011 regte Ktabg. Pieper an, im Jugendhilfeausschuss zu der Versorgungssituation von Kindern und Jugendliche mit psychisch kranken Eltern und über die Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Psychiatrie zu berichten.

II.  Lösung

 

Die Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Psychiatrie steht im Kreis Coesfeld im Fokus kooperativ gestalteter Angebotsentwicklungen und einzelfallbezogener Hilfeplanung.

 

Der Arbeitskreis „psychosoziale und psychiatrische Versorgung von Kindern und Jugendlichen im Kreis Coesfeld“ unter Federführung der unteren Gesundheitsbehörde ist der „Motor“ der Angebotsentwicklung und Planung. Alle Akteure im Versorgungsspektrum einschl. der Kinder- und Jugendpsychiatrie Marl-Sinsen als Pflichtversorger für den Kreis Coesfeld sind hier beteiligt.

 

In Arbeitsgruppen werden einzelne thematische Schwerpunkte vertieft. Die Arbeitsgruppe „Kinder psychisch kranker Eltern“ diskutiert derzeit Angebote, Schnittstellen und Möglichkeiten der Netzwerkbildung bestehender Angebote im Kreis Coesfeld. Als konkretes Angebot und ein erstes Ergebnis der Zusammenarbeit bietet die Erziehungsberatungsstelle des Caritasverbandes für den Kreis Coesfeld Beratungsleistungen in der Klinik am Schlossgarten in Dülmen an.

 

In der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Psychiatrie in der Hilfeplanung hat sich ein

multidisziplinäres Netzwerk für qualifizierte und verbindliche Ersteinschätzung in dringenden Fällen (Input) gebildet, Fachärzten für Psychiatrie und Psychotherapie werden an der Hilfeplanung beteiligt und die gemeinsame Perspektiventwicklung nach klinischen Aufenthalten Kinder und Jugendlicher hat sich in der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Psychiatrie bewährt.

 

Die Verwaltung wird dem Jugendhilfeausschuss nach Vorliegen erster Ergebniszusammenfassungen aus der Arbeitsgruppe „Kinder psychisch kranker Eltern“ erneut berichten.

 

III. Alternativen

 

Keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Keine

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Jugendhilfeausschuss