Betreff
Stärkung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“

Förderung des Projektes „KIT-Pflege – Kriseninterventionsteams“
des Caritasverbandes für den Kreis Coesfeld e.V.
Vorlage
SV-8-0567
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Das Projekt „KIT-Pflege – Kriseninterventionsteams“ des Caritasverbandes für den

Kreis Coesfeld e.V. wird auf Basis des geänderten Konzeptes aus Kreismitteln in

Höhe von 19.363,86 Euro für 1 Jahr gefördert.

 

Begründung:

 

I. – II.

 

Der Antrag des Caritasverbandes für den Kreis Coesfeld e.V. (CV) auf Finanzierung

seines Projektes KIT-Pflege – Kriseninterventionsteams (KIT) aus dem Fördertopf

„ambulant vor stationär“ vom 27.07.2011 wurde in der letzten Sitzung dem Aus-

schuss bereits vorgelegt.

 

Auf Antrag der CDU-Kreistagsfraktion wurde eine Beratung zurückgestellt und

folgender Beschluss gefasst:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Wirtschaftsförderung Kreis Coesfeld GmbH

(wfc) und dem Caritasverband für den Kreis Coesfeld e. V. Gespräche mit dem Ziel

zu führen, die neuen Projektteile von KIT-Pflege (Kriseninterventionsteam) in die

bestehenden Projekte der wfc einfließen zu lassen.“

 

In Ausführung des Beschlusses wurde am 13.10.2011 mit Frau Dr. Tacke-Klaus,

Herrn Dr. Grüner von der wfc und Herrn Nagel-Fellerhoff vom CV ein gemeinsames

Gespräch geführt.

 

Ein weiteres klärendes Gespräch fand am 09.11.2011 mit dem CV, Herrn Nagel-Fellerhoff, statt.

 

Die in der SV  8-0503 gemachten Angaben werden wie folgt ergänzt bzw. geändert:

 

 

KIT als Borkener Modell

Das Modell in Borken wird für 3 Jahre von den Krankenkassen finanziert. Der Kreis

Borken beteiligt sich nicht. Das Ziel des Projektes ist die finanzielle Entlastung von

Kranken- und Pflegekassen durch Vermeidung von stationären Hilfen (Krankenhaus/

Pflegeheim).

 

Projektpartner sind der Spitzenverband der Krankenkassen, CV Borken-Ahaus und

Unternehmen aus dem Kreis Borken.

 

Zur Zielerreichung will das Projekt

 

1. langfristig Konzepte zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf erstellen, die Arbeit-

    geber sensibel für die Doppelbelastung ihrer Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen

    machen, Verbesserung der Versorgungssicherheit erreichen und Netzwerke auf-

    bauen durch Beratung, Information und Unterstützung.

 

2. Kurzfristig soll in  akuten Krisen (wie in den Fallbeispielen erläutert) sofort und

    umfassend Hilfe und Versorgung für berufstätige Pflegepersonen angeboten

    werden, kostenlos und unbürokratisch, maximal für 3 Tage.

 

So will man eine Entlastung der Pflegeperson erreichen, damit diese ohne Nachteile

für ihren Arbeitgeber die Pflege weiter ausüben kann. Gleichzeitig will man verhin-

dern, dass die pflegebedürftige Person aufgrund eines akuten Ereignisses wie Sturz,

Krankheit usw. in das Krankenhaus kommt. Aus diesem Grund haben auch die Kran-

kenkassen ein Interesse an diesem Projekt. Es ist allerdings auch nicht  auszu-

schließen, dass  nach einem Krankenhausaufenthalt direkt ein Umzug in ein Pflege-

heim erfolgt und indirekt auch der Sozialhilfeträger finanziell entlastet wird.

 

KIT als Coesfelder Modell

Der Antrag des CV umfasst nur 1 Teil des Borkener Konzeptes, nämlich die kurz-

fristige Krisenintervention durch einen max. dreitägigen Einsatz. Es ist nicht möglich,

auch für die Durchführung des Borkener Modells Mittel der Kranken- bzw. Pflege-

kasse zu erhalten. Der CV beantragt daher die Finanzierung aus dem Fördertopf

für 1 Jahr. Der Finanzierungsplan ist der SV 8-0503 zu entnehmen.

 

Durch Schulungen in den Firmen des Kreises Coesfeld soll auf das Thema und

auch auf das Hilfeangebot aufmerksam gemacht werden.

 

Ergebnis der Gespräche mit wfc und CV

Aus dem Fördertopf wurde bereits das Projekt PFAU der wfc mit einem nicht uner-

heblichen Betrag gefördert. Inhalt des Projektes ist die Sensibilisierung der Firmen

im Kreis Coesfeld für die Belange ihrer pflegenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

die Qualifizierung von sogen. „Pflegelotsen“ in den Firmen und die Zusammenstel-

lung von umfangreichen Info.-Material rund um das Thema Pflege. Es sollte quasi

im „Schneeballsystem“ eine Ausweitung auf weitere Betriebe im Kreise folgen.

 

Laut Mitteilung von Herrn Dr. Grüner stehen ausreichende Mittel zur Verfügung, um

das Projekt PFAU auf dem jetzigen Stand weiterzuführen. Neue Aufgaben wie z.B.

pflegefachliche Schulungen in den Betrieben kann die wfc weder fachlich noch zeit-

lich leisten. Die Sensibilisierung der Betriebe sieht die wfc aber weiterhin als ihre

Aufgabe an.

 

Den eigentlichen Kriseneinsatz halten die Beteiligten für eine gute Lösung. PFAU

informiert zwar über bestehende Angebote durch den Pflegelotsen und den Pflege-

koffer, stellt aber keine konkrete Hilfe sicher. Die schnelle Hilfe in der Krisensituation

wird von allen Beteiligten als gute Ergänzung des bisherigen Marktes angesehen.

 

Ausgesprochen Wert wird seitens der wfc aber auf die Nachhaltigkeit des Angebotes

gelegt. Eine Aufnahme in den Pflegekoffer wird nur für sinnvoll gehalten, wenn KIT

auch nach der Anschubfinanzierung für 1 Jahr weiterbesteht und in Anspruch ge-

nommen werden kann.

 

Für den CV erklärte Herr Nagel-Fellerhoff, dass an eine Fortführung –  auch aus

eigenen Mitteln des CV – gedacht sei. Er kann sich  aber gut vorstellen, dass nach

dem Interesse in Borken die Krankenkassen diesen Kriseneinsatz auch als künftige

Leistung in ihr Programm aufnehmen. Herr Dr. Grüner regt an, auch eine private

Absicherung durch Versicherungsleistungen in Betracht zu ziehen. Ähnliche Angebote

zur „Rund-um-Versorgung“ bei Unfällen gibt es. Herr Nagel-Fellerhoff bestätigt, dass

auch der CV für eine Versicherung in solchen Notsituationen bereits Hilfe erbracht hat.

 

Grundsätzlich können sich wfc und CV eine Zusammenarbeit im Rahmen der Projekte PFAU und KIT vorstellen und wollen auch – bei einer Umsetzung von KIT – konkrete Gespräche aufnehmen.

 

Bewertung der Verwaltung

Es fand am 09.11.2011 ein weiteres Gespräch mit dem CV statt, in dem folgende

Vereinbarungen getroffen werden konnten.

 

1. Zu den Schulungen

 

Im Finanzierungskonzept des CV wurden für die Schulungen in den Betrieben

50 % der Zeit der Pflegefachkraft kalkuliert. Dies entspricht einem Zeitanteil

von rd. 4,5 Stunden und einem Finanzvolumen von rd. 6.000 Euro. Durch

die Schulungen sollen MitarbeiterInnen am Arbeitsplatz zum Thema Pflege sensi-

bilisiert und über das neue Hilfsangebot KIT informiert werden. Gleichzeitig wird

aber auch über die anderen Angebote des CV informiert, sodass letztlich nicht

nur für KIT eine Kundenakquise betrieben wird. Da gleichzeitig im Finanzierungs-

plan für die Bewerbung von KIT nochmals 700 Euro eingeplant sind, hält die Ver-

waltung nach wie vor die Finanzierung der Schulungen nicht für sinnvoll. Auch

ist wie in der SV 8-0503 bereits beschrieben eine pflegefachliche Schulung von anderen

Trägern zu erhalten und somit auch nicht als „neues, innovatives Angebot“ im

Rahmen des Projektes zu sehen.

 

2. Zum Kriseninterventionsteam

 

Die Begründung des CV für den Einsatz von Kriseninterventionsteams wird nach wie vor geteilt. Laut Bericht des CV gibt es in Borken bereits eine deutliche Nachfrage.

Unter diesem Gesichtspunkt hat die Verwaltung des CV vorgeschlagen, die bei

Nichtdurchführung der Schulungen eingesparten 50 % der Arbeitszeit und Kosten

der Pflegefachkraft zusätzlich für die Krisenbewältigung einzusetzen. Es bestehen

ansonsten Bedenken, dass – so wie vom CV zunächst geplant – 4,5 Stunden für

Kriseneinsätze ausreichen. Dem hat der CV zugestimmt. Er hat gleichzeitig zugesichert, bei Bedarf auch über das bereits vorhandene Personal Einsätze zu gewährleisten.

 

Auf konkrete Nachfrage der Verwaltung hat der CV sein bisheriges Konzept auch

um Aussagen zur kreisweiten Versorgung und Nachhaltigkeit „nachgebessert“.

 

Flächendeckendes Angebot

Dieses Förderkriterium kann jetzt als vorhanden anerkannt werden. Der CV hat

eine Zustimmung für sein Projekt KIT in allen drei Dekanaten im Kreis Coesfeld

erreicht.

 

Nachhaltigkeit des Angebotes

Seitens der wfc und der Verwaltung bestanden besonders Bedenken hinsichtlich

der Nachhaltigkeit des Angebotes. Der CV hat nun zu diesem Punkt folgende

schriftlich vorliegende Erklärung abgegeben:

 

„Der Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. verpflichtet sich, das durch den

Kreis Coesfeld geförderte Projekt KIT-Pflege nach einjähriger Laufzeit weiterzuführen

und als Angebot weiter vorzuhalten.

 

Anmerkung: Ob es auch während und nach der Laufzeit der Förderung „KIT-Pflege“

heißt, muss ich noch prüfen, um nicht in Konflikt mit dem Projekt aus Borken zu ge-

raten. Das ist eher ein interner Prozess. Wir behalten uns als Verband vor, das Projekt weiterzuentwickeln wie z.B. Finanzierungsgeber suchen, den präventiven

Ansatz verstärken, die Beratungsansätze verändern und auch Kooperationen mit

anderen Pflegediensten und Leistungserbringern eingehen.“

 

Diese Erklärung ist deutlich verbindlicher als die bisherigen Aussagen, so dass

die Verwaltung jetzt auch dieses Förderkriterium als erfüllt ansieht.

 

Evaluation des Projektes

Es konnte mit dem CV eine Einigung dahingehend erzielt werden, dass die Evaluation des Borkener Projektes, welche über drei Jahre geht, zu einer Beurteilung ausreicht. Auf die Evaluation des Coesfelder KIT-Modells wird daher verzichtet. Der Förderbetrag kann um 1.128 Euro reduziert werden.

 

Zusammenfassung:

Das veränderte Konzept des CV erfüllt nunmehr die Förderkriterien. Soweit sich

das KIT-Angebot an pflegebedürftige Menschen richtet (Feststellung der Pflege-

bedürftigkeit der Stufe 0, 1, 2 oder 3 durch den MDK) sollte die Finanzierung

der Einsätze für 1 Jahr aus dem Fördertopf erfolgen. Es wird erwartet, dass gemäß der

Zusagen der CV dieses Angebot flächendeckend im Kreis Coesfeld vorhält und während

des 1. Jahres alle berechtigten Nachfragen befrieden kann. Es wird erwartet,

dass der CV über das projektmäßig finanzierte Personal hierzu bei Bedarf auch weiteres

eigenes Personal einsetzt.

 

 

III. Alternativen

 

1. Es erfolgt keine Förderung.

2. Es wird eine Förderung in anderem Umfang ausgesprochen.

 

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Sollte dem Antrag entsprochen werden stehen zurzeit im Fördertopf ausreichende

Mittel zur Verfügung.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Für die Vergabe der Mittel aus dem Fördertopf ist die Zuständigkeit des Ausschusses

für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit gegeben.