Betreff
Entwurf Haushalt 2012
Vorlage
SV-8-0570
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

1.      Die im Entwurf des Haushaltes 2012 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse und -fehlbeträge in den Teilfinanzplänen der jeweiligen Produktgruppen

 

im  Budget 3

 

Produktgruppen

 

10.01 Organisation und GPO                                                               Seite 253 ff.

10.03 Zentraler Service                                                                         Seite 269 ff.

10.04 EDV                                                                                             Seite 277 ff.

10.05 Kommunikation                                                                           Seite 286 ff.

 

11.01 Personalwirtschaft                                                                      Seite 295 ff.

 

20.01 Haushalt                                                                                      Seite 311 ff.

20.02 Geschäftsbuchhaltung und Zahlungsabwicklung                       Seite 319 ff.

20.03 Vollstreckung und Zentrale Forderungsabwicklung                    Seite 323 ff.

20.04 Finanzberichte und Finanzcontrolling                                         Seite 329 ff.

20.05 Liegenschaftsverwaltung                                                            Seite 332 ff.

 

30.01 Recht                                                                                          Seite 339 ff.

30.02 Kommunalaufsicht                                                                      Seite 342 ff.

30.03 Kreistagsbüro                                                                             Seite 345 ff.

 


im Budget 4

 

Produktgruppen

 

00.01 Verwaltungsleitung                                                                      Seite 415 ff.

01.01 Büro des Landrats                                                                      Seite 419 ff.

01.02 Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung                                    Seite 422 ff.

01.03 Öffentlichkeitsarbeit, Kreisarchiv                                                Seite 429 ff.

02.01 Gleichstellung                                                                             Seite 435 ff.

08.01 Personalrat                                                                                 Seite 443 ff.

14.01 Rechnungsprüfung                                                                     Seite 449 ff.

31.01 Polizeiverwaltung                                                                        Seite 457 ff.

 

im Budget 5

 

Produktgruppe

 

21.00 Zentrale Finanzwirtschaft und Haushaltsausgleich                    Seite 467 ff.

 

inkl. der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

2.   Die von den Fachausschüssen empfohlenen Änderungen (siehe Änderungsliste 01/2012) der Zuschussbedarfe aller übrigen im Entwurf des Haushaltes 2012 ausgewiesenen Produktgruppen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

 

Beschlussvorschlag/Empfehlungen an den Kreisausschuss/Kreistag:

 

1.    Die im vorliegenden Entwurf des Haushaltes 2012 im Budget 05 "Zentrale Finanzwirtschaft" (Haushaltsplan Seite 467 ff.) ausgewiesenen allgemeinen Finanzierungsmittel werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

                                                                                                  

2.   Die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung (Haushaltsplan Seite H 1 – H 8) des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2012 mit dem Haushalt und den dazugehörigen Anlagen wird unter Berücksichtigung der sich aus der Beratung ergebenden Änderungen beschlossen.

 

 

Anmerkung:

Die sich in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung ergebenden Änderungen werden in einer Änderungsliste zusammengestellt und dem Kreisausschuss/Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Nach § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 646), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.2011 (GV. NRW. S. 270), in Verbindung mit den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.2011 (GV. NRW. S. 271) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Zugleich sind für die im Rahmen der Ausführung des Haushalts erforderlichen Regelungen zur Budgetierung entsprechende Beschlüsse zu fassen.

 

II.  Lösung

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2012 wurde vom Kämmerer am 04.11.2011 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag ohne Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in den Kreistag am 09.11.2011 finden die weiteren Beratungen in den Fachausschüssen vom 21.11.2011 - 28.11.2011 statt. Die Beschlussfassung durch den Kreistag ist für den 14.12.2011 vorgesehen.

 

Der Haushalt 2012 ist auf Produktgruppenebene dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten Produktgruppen sind Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der haushaltsrechtlichen Ordnung im Haushaltsplan ausgewiesen. Die nach den Organisationsstrukturen des Kreises Coesfeld gebildeten Produktbereiche weichen von den haushaltsrechtlich normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Satz 2 GemHVO NRW  ist eine Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen Erfordernissen zu genügen, ist dem Haushaltsplan daher eine Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf NKF-Produktbereichsebene beigefügt (Seiten 475 ff.). Hierbei kann es durchaus vorkommen, dass die Ergebnisse der Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.

 

 

Haushalt 2012

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung ist auf Grund der vom Kreistag in der Sitzung am 11.11.2009 beschlossenen Zuständigkeitsregelungen (SV-8-0016) für die Beratung der in dem Beschlussvorschlag aufgeführten Produktgruppen zuständig.

 

In den folgenden Übersichten sind die im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesenen Jahresergebnisse aus Zeile 26 der Teilergebnispläne dargestellt. Zur näheren Erläuterung wird auf die im Haushaltsplanentwurf 2012 enthaltenen Ausführungen verwiesen.

 

 

 

 

Ergebnis

2010

 

Ansatz

2011

 

Ansatz

2012

Produktgruppe

Jahresergebnis (Zeile 26

Teilergebnisplan)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnisplan)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnisplan)

Produktbereich

 

10.01 - Organisation, GPO

- 44.367 €

- 60.094 €

-79.444 €

10.02 - Gebäude

In der Zuständigkeit des Ausschus-

ses f. Straßen- und Hochbau, Ver-

messung und Personennahverkehr

-4.595.476 €

-3.698.537 €

-3.698.537 €

10.03 - Zentraler Service

-1.134.569 

-1.230.269 €

-1.242.333 €

10.04 - EDV bis 2010 PG 16.01

-706.510

-808.810

-820.451

10.05 - Kommunikation (bis 2010 PG

            16.02)

-248.998

-239.850

-212.227

10.06 - Kreisarchiv nur 2011 im PB 10

 

- 45.239

 

10 - Organisation, GPO,

       Zentraler Service

-6.729.920

-6.084.480

-6.043.753

 

Entsprechend einer Organisationsverfügung des Landrates sind die Produktbereiche 10 und 16 ab dem 04.01.2010 zu einem Produktbereich 10 zusammengefasst worden. Die Produktgruppe 10.06 Kreisarchiv wurde dem Produktbereich 01 zugeordnet.

 

 

 

 

Ergebnis

2010

 

Ansatz

2011

 

Ansatz

2012

Produktgruppe

Jahresergebnis (Zeile 26

Teilergebnisplan)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnisplan)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnisplan)

Produktbereich

 

11.01 - Personalwirtschaft

-8.351.919 €

-8.024.890 €

-8.458.521 €

11 - Personal

-8.351.919

-8.024.890

-8.458.521

 

Der in diesem  Produktbereich veranschlagte Personalaufwand setzt sich zusammen aus dem Aufwand für die Stellen(anteile) der Beschäftigten dieser Produktgruppe – die Beschäftigten der Abt. 11 sowie die in der Ausbildung befindlichen Nachwuchskräfte der Verwaltungsberufe - und Aufwendungen für die Gesamtverwaltung. Die Personalaufwendungen für die Gesamtverwaltung werden in diesem Produktbereich zentral veranschlagt, weil sie ansonsten nur rechnerisch - über festzulegende Verteilerschlüssel - auf die anderen Produkte/Produktgruppen des Haushaltes zu verteilen wären. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurde aber auf eine Verrechnung verzichtet. Die Bewirtschaftung dieser Positionen erfolgt durch die Abt. 11.

 

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Positionen:

- Leistungsentgelte für die Tarifbeschäftigten und die Beamten (400.000 €)

- Beihilfen für die aktiven Beamten (670.000 €)

- Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen für die aktiven Beamten (2.040.048 €). Diesem

  Betrag stehen die Erträge aus der Auflösung von Pensionsrückstellungen für Versorgungs-

  empfänger in Höhe von 552.780 € in Zeile 7 des Teilergebnisplanes gegenüber.

- Personalaufwand für die Auszubildenden der Verwaltungsberufe.

 

Außerdem werden in dieser Produktgruppe die Versorgungsaufwendungen für alle Beamten der Kreisverwaltung Coesfeld ausgewiesen. Zugunsten der Transparenz und Übersichtlichkeit wird auch hier bewusst auf eine (rechnerische) Verteilung auf die einzelnen Produktgruppen verzichtet. Für Zwecke der Kostenrechnung (Gebührenkalkulation) erfolgte die Berücksichtigung der entsprechenden Anteile.

 

Im Einzelnen werden hier folgende Aufwendungen veranschlagt:

- Zahlungen an die Westfälisch-Lippische Versorgungskasse – Versorgungskassenbeiträge

  (3.550.000 €)

- Beihilfen für die Versorgungsempfänger (830.500 €).

 

Auszahlung für Investitionen

In Höhe des Netto-Betrages, der den Pensionsrückstellungen im Jahr 2012 lt. Berechnung der Westfälisch-Lippischen Versorgungskasse (2.086.628 €) zugeführt werden muss, erfolgt ein Erwerb von Finanzanlagen.

 

 

 

 

Ergebnis

2010

 

Ansatz

2011

 

Ansatz

2012

Produktgruppe

Jahresergebnis (Zeile 26

Teilergebnisplan)

Jahresergebnis (Zeile 26

Teilergebnisplan)

Jahresergebnis (Zeile 26

Teilergebnisplan)

Produktbereich

 

20.01 - Haushalt

-321.083€

-368.415 €

-327.233 €

20.02 - Geschäftsbuchhaltung und

            Zahlungsabwicklung

-334.869€

-315.816 €

- 400.190 €

20.03 - Vollstreckung und Zentrale

            Forderungsabwicklung

- 46.997 €

-73.878 €

-1.051 €

20.04 - Finanzberichte u.

            Finanzcontrolling

-25.452 €

- 50.973 €

- 59.322 €

20.05 - Liegenschaftsverwaltung

                   -  

- 195.411 €

- 224.007 €

20 - Finanzen

- 728.401 €

- 1.004.493 €

- 1.011.801 €

 

Ab dem 01.01.2012 wird der Rhein-Sieg-Kreis die Durchführung des Lastenausgleichs wahrnehmen. Die Verwaltungskosten werden vom Land NRW getragen. Hieraus ergibt sich eine Einsparung in der Produktgruppe 20.01 von 40.000 €.

 

In den Produktgruppen 20.02 und 20.03 führen Stellenverschiebungen zu entsprechenden Veränderungen bei den Personalaufwendungen.

 

Der Produktgruppe 20.04 wurden IT-Kosten für das Berichtsmodul in Höhe von 6.000 € zugeordnet. Die Aufwendungen waren bisher in der Produktgruppe 20.01 nachgewiesen.

 

Die Produktgruppe 20.05 Liegenschaftsverwaltung wurde im Haushaltsplan 2011 dem Produktbereich 20 zugeordnet. In dieser Produktgruppe werden Erträge und Aufwendungen aus Vermietung und Verpachtung und Grundstücksaufwendungen nachgewiesen. Bis zum Haushaltsjahr 2010 wurden die Erträge und Aufwendungen im Produktbereich 10 in der Produktgruppe 10.02 erfasst und ausgewiesen.

 

 

 

 

Ergebnis

2010

 

Ansatz

2011

 

Ansatz

2012

Produktgruppe

Jahresergebnis (Zeile 26

Teilergebnisplan)

Jahresergebnis (Zeile 26

Teilergebnisplan)

Jahresergebnis (Zeile 26

Teilergebnisplan)

Produktbereich

 

30.01 - Recht

- 62.573 €

- 72.264 €

- 54.979 €

30.02 - Kommunalaufsicht

- 65.764 €

- 65.758 €

- 31.252 €

30.03 - Kreistagsbüro

- 570.767 €

- 593.757 €

- 583.941 €

30 - Recht und Kommunalaufsicht,

       Kreistagsbüro

- 699.103 €

- 731.779 €

- 670.171 €

 

In der Produktgruppe 30.01 werden Aufwendungen für die Betreuung von Rechtsstreitigkeiten nachgewiesen.

 

In der Produktgruppe 30.02 werden die Aufwendungen für die Durchführung der Rechts- und Finanzaufsicht über die kreisangehörigen Städte und Gemeinden dargestellt.

 

In der Produktgruppe 30.03 werden Erträge und Aufwendungen für die Durchführung von Wahlen und die Entschädigungszahlungen an die Kreistagsabgeordneten bzw. sachkundigen Bürgerinnen und Bürger, die Aufwendungen für die Durchführung von Veranstaltungen sowie die Beiträge an Vereine und Verbände nachgewiesen.

Die Verringerung der Aufwendungen im Produktbereich 30 ist durch Reduzierung der Personalaufwendungen begründet.

 

 

 

Ergebnis

2010

 

Ansatz

2011

 

Ansatz

2012

Produktgruppe

Jahresergebnis (Zeile 26

Teilergebnisplan)

Jahresergebnis (Zeile 26

Teilergebnisplan)

Jahresergebnis (Zeile 26

Teilergebnisplan)

Produktbereich

 

00.01 - Verwaltungsleitung

- 573.054,00 €

- 585.331,00 €

- 531.802,00 €

 00 - Verwaltungsleitung

- 573.054,00 €

- 585.331,00 €

- 531.802,00 €

 

In dieser Produktgruppe werden die Aufwendungen für die Verwaltungsleitung (Landrat, Kreisdirektor, Fachbereichsleiter) nachgewiesen.

 

 


 

 

Ergebnis

2010

 

Ansatz

2011

 

Ansatz

2012

Produktgruppe

Jahresergebnis (Zeile 26

Teilergebnisplan)

Jahresergebnis (Zeile 26

Teilergebnisplan)

Jahresergebnis (Zeile 26

Teilergebnisplan)

Produktbereich

 

01.01 - Büro des Landrats

-169.539 €

-175.378 €

-109.577 €

01.02 - Kreisentwicklung,

            Wirtschaftsförderung

-1.029.689 €

-1.055.546 €

-898.449 €

01.03 - Öffentlichkeitsarbeit, Kreisar-

            chiv (bis 2011 in den Produkt-

           gruppen 10.05 und 10.06 ent

           halten)

                   -  

                   -  

- 184.103 €

01 - Büro des Landrats, Kreisentwick-

       lung, Öffentlichkeitsarbeit

- 1.199.228 €

- 1.230.924 €

- 1.192.129 €

 

In der Produktgruppe 01.02 sind die Transferaufwendungen und die sonstigen ordentlichen Aufwendungen dominant. In den Transferaufwendungen sind Umlagebeiträge und Zuschüsse für verschiedene Maßnahmen und Projekte enthalten.

 

 

Umlagebeitrag wfc

 

Die Höhe des Umlagebeitrages an die wfc beträgt ab 2012 jährlich 260.000 €. Der Betrag wurde gegenüber den Vorjahren aufgrund inflationsbedingter Kostensteigerungen und Personalkostenerhöhungen um 20.000 € erhöht.

 

Für die Arbeiten der Regionale 2016 Agentur GmbH ist für das Jahr 2012  ein Betrag in Höhe von 28.000 € vorgesehen. Weitere für die Entwicklung von Regionale 2016-Projekten zu erwartende Kosten können weitestgehend aus noch nicht verausgabten Finanzmitteln des Haushaltsjahres 2011 gedeckt werden.

 

Zuschusserhöhung Münsterland e.V.

                

Grundlage für die Zahlungen zum Verlustausgleich (Zahlung des Zuschusses) bildet die Vereinbarung zwischen dem Münsterland e.V. und den Münsterlandkreisen Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie der Stadt Münster vom 21.10.2008. Diese Vereinbarung soll gemäß Beschluss des Aufsichtsrates vom 22.09.2011 geändert werden: Der Verlustausgleich soll in 2012 von 0,45 € je Einwohner auf 0,55 € je Einwohner und ab 2013 auf 0,65 € je Einwohner erhöht werden.

 

In der Landrätekonferenz am 16.09.2011 haben sich die Landräte der Münsterlandkreise und der Oberbürgermeister der Stadt Münster für die jetzt vorgesehene Erhöhung des Zuschusses in zwei Schritten ausgesprochen.

 

Kreisanteil Regionalagentur Münsterland

 

Die Regionalagenturen sind in der Vergangenheit vom Land NRW aus EFS-Mitteln mit 80 % der Personal- und Sachkosten gefördert worden. Die Münsterlandkreise und die Stadt Münster haben den verbleibenden Finanzierungsanteil von 20 % der Personal- und Sachkosten, maximal 80.000 €, nach einem an der Einwohnerzahl orientiertem Schlüssel (Kreis Coesfeld: rd. 9.000 € p.a.) übernommen.

 

Die Regionalagenturen können auf der Grundlage eines entsprechenden Förderangebots des Landes (MAIS) ab dem IV. Quartal 2011 um eine halbe Stelle aufgestockt werden und ab dem Jahr 2012 ein erhöhtes Sachkostenbudget in Anspruch nehmen, wenn durch die Region die Kofinanzierung sichergestellt wird (20 % der Personalkosten und 50 % der Sachkosten). Von der zusätzlichen halben Stelle soll insbesondere die Koordination und Betreuung der aus dem „Handlungsplan Fachkräftesicherung“ beantragten Projekte wahrgenommen werden.

 

In der Landrätekonferenz am 16.09.2011 haben sich die Landräte der Münsterlandkreise und der Oberbürgermeister der Stadt Münster darauf verständigt, eine zusätzliche halbe Stelle bei der Regionalagentur Münsterland einzurichten und der Regionalagentur ein Sachkostenbudget für die Öffentlichkeitsarbeit in Höhe von 20.000 € (ESF: 10.000 €; Kofinanzierung: 10.000 €) zur Verfügung zu stellen.

 

Für den Kreis Coesfeld wird sich der  Kofinanzierungsanteil von derzeit rd. 9.000 € ab dem Jahr um rd. 2.000 € auf rd. 11.000 € erhöhen.

 

 

Beteilung an dem INTERREG IV A Projekt „EUREGIO-Klimaenergie 2020“

 

Mit Schreiben vom 20.10.2011 hat der Geschäftsführer der EUREGIO, Herr Krebs, die Landräte und Oberbürgermeister in der EUREGIO über das INTERREG IV A Projekt „EUREGIO-Klimaenergie 2020“ (Planungsprojekt für eine integrierte grenzüberschreitende Energienutzung) vorgestellt und darum gebeten, die regionale Kofinanzierung in Höhe von insgesamt 59.000 € bereitzustellen. Projektziele sind - neben der Vorbereitung auf die zukünftige Strukturfondsperiode - u.a.:

 

Stimulierung und Koordinierung „unbekannter“ Themen und vernachlässigter Bereiche (smart grids, Speichertechnologien, Energieeffizienz etc.)

 

Austausch-  und Entwicklungsplattform sowie Begleitung und Weiterentwicklung ausgewählter Praxisprojekte durch die beteiligten Hochschulen etc.

 

Euregionale Kompetenzlandkarte für den Bereich Energie und Klimaschutz (Inventarisierung von Projekten zum Thema „Energie und Klimaschutz“, Darstellung von Verbrauchs- und Potenzialdaten, von Unternehmen, die im EE-Bereich tätig sind etc.).

 

Nach dem Vorschlag zur Aufteilung der regionalen Kofinanzierung auf die sechs Kreise und die beiden kreisfreien Städte sind vom Kreis Coesfeld insgesamt rd. 7.500 € aufzubringen, verteilt auf die Haushaltsjahre 2012 bis 2014.

 

Nach Auffassung der Verwaltung wird das Projekt in der vorgelegten Form negativ beurteilt (Kosten zu hoch, Partnerstruktur unzureichend, Nutzen der Vorhaben „Kompetenzlandkarte“ und „Wissenspool Energieeffizienz“ undeutlich). Der Anteil des Kreises Coesfeld von je 2.500 EUR für die Jahre 2012, 2013 und 2014 ist im Haushaltsentwurf nicht enthalten. Sofern eine Beteiligung des Kreises Coesfeld an der Ko-Finanzierung des vorhabens dem Kreistag vorgeschlagen wird, ist eine Aufnahme in die Änderungsliste erforderlich.

 

Die Produktgruppe 01.03 wurde neu eingerichtet. Die Bereiche Öffentlichkeitsarbeit und Kreisarchiv waren bisher in den Produktgruppen 10.05 und 10.06 ausgewiesen.

 

 

 

 

Ergebnis

2010

 

Ansatz

2011

 

Ansatz

2012

Produktgruppe

Jahresergebnis (Zeile 26

Teilergebnisplan)

Jahresergebnis (Zeile 26

Teilergebnisplan)

Jahresergebnis (Zeile 26

Teilergebnisplan)

Produktbereich

 

02.01 Gleichstellung

- 63.448 €

- 98.660 €

- 63.664 €

02 - Gleichstellungsbeauftragte

- 63.448 €

- 98.660 €

- 63.664 €

 

Im Ansatz 2012 reduzieren sich die Personalaufwendungen durch Personalwechsel (Teilzeitbeschäftigung).

 

 

 

 

Ergebnis

2010

 

Ansatz

2011

 

Ansatz

2012

Produktgruppe

Jahresergebnis (Zeile 26

Teilergebnisplan)

Jahresergebnis (Zeile 26

Teilergebnisplan)

Jahresergebnis (Zeile 26

Teilergebnisplan)

Produktbereich

 

08.01 - Personalrat

-101.497 €

-107.275 €

-108.381 €

08 - Personalrat

-101.497 €

-107.275 €

-108.381 €

 

Die Aufwendungen für den Personalrat weisen keine erheblichen Veränderungen aus.

 

 

 

Ergebnis

2010

 

Ansatz

2011

 

Ansatz

2012

Produktgruppe

Jahresergebnis (Zeile 26

Teilergebnisplan)

Jahresergebnis (Zeile 26

Teilergebnisplan)

Jahresergebnis (Zeile 26

Teilergebnisplan)

Produktbereich

 

14.01 - Rechnungsprüfung

-163.200 €

-161.222 €

-160.817 €

14 - Rechnungsprüfung

-163.200 €

-161.222 €

-160.817 €

 

In der Produktgruppe "Rechnungsprüfung" werden Erträge und Aufwendungen für die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen gem. § 53 Abs. 1 Kreisordnung NRW (KrO NRW) in Verbindung mit § 103 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) sowie die für die gem. § 103 Abs. 2 und 3 GO NRW aufgrund von Einzelbeschlüssen des Kreistages oder aufgrund von Sonderaufträgen des Landrates übertragenen Aufgaben ausgewiesen. Die Veränderung bei den Erträgen und Aufwendungen sind nur geringfügig.


 

 

 

Ergebnis

2010

 

Ansatz

2011

 

Ansatz

2012

Produktgruppe

Jahresergebnis (Zeile 26

Teilergebnisplan)

Jahresergebnis (Zeile 26

Teilergebnisplan)

Jahresergebnis (Zeile 26

Teilergebnisplan)

Produktbereich

 

31.01 - Polizeiverwaltung

- 255.642 €

- 261.557 €

- 326.449 €

31 - Kreispolizeibehörde

- 255.642 €

- 261.557 €

- 326.449 €

 

Die Veränderungen im Produktbereich 31 - Kreispolizeibehörde sind in den Personalaufwendungen begründet.

 

 

 

 

Ergebnis

2010

 

Ansatz

2011

 

Ansatz

2012

Produktgruppe

Jahresergebnis (Zeile 26

Teilergebnisplan)

Jahresergebnis (Zeile 26

Teilergebnisplan)

Jahresergebnis (Zeile 26

Teilergebnisplan)

Produktbereich

 

21.00 - Zentrale Finanzwirtschaft u.

            Haushaltsausgleich

  93.002.823 €

  91.725.306 €

  94.602.898 €

21 - Zentrale Finanzwirtschaft

  93.002.823 €

  91.725.306 €

  94.602.898 €

 

In diesem Produktbereich werden die zentralen Erträge/Einzahlungen und Aufwendungen/Auszahlungen dargestellt. Hierbei handelt es sich insbesondere um die Erträge aus dem gemeindlichen Finanzausgleich und der Jagdsteuer. Ebenso werden hier die Aufwendungen für die Landschaftsumlage, Aufwendungen für Wertveränderungen beim Umlaufvermögen sowie Zinsaufwendungen nachgewiesen. Im Haushaltsjahr 2012 wurden für mögliche Erstattungsansprüche des Landes NRW aus dem Einheitslastenabrechnungsgesetz 150.000 € veranschlagt. Mittlerweile liegt der Abrechnungsbescheid für das Haushaltsjahr 2009 vor. Hiernach werden Erstattungsansprüche in Höhe von 186.301,34 € geltend gemacht. Eine Erhöhung der Aufwendungen soll daher über die Änderungsliste erfolgen.

 

 

Leitlinien der Budgetierung

 

Da der Gesamthaushalt 2012 budgetiert ist und um den Erfordernissen der Gemeindehaushaltsverordnung (§ 21 GemHVO NRW) zu entsprechen, sind Beschlüsse zur Bewirtschaftung des Haushaltes erforderlich. Diese Beschlüsse betreffen im Wesentlichen die gegenseitige Deckungsfähigkeit von Aufwendungen und Auszahlungen, die Verwendung von Mehrerträgen und die Übertragbarkeit der Haushaltsmittel. Diese Regelungen sind in den Leitlinien der Budgetierung enthalten. Sie müssen wieder als Anlage zu § 8 der Haushaltssatzung beschlossen werden.

 

 

Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse (Änderungsliste)

 

Im Rahmen der Beratungen über die Haushaltssatzung 2012 und den Haushaltsplan 2012 hat der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung auch über die Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse zu den übrigen Produktgruppen des Haushalts zu beraten und zu beschließen.

 

Zu diesem Zweck wird eine Zusammenstellung gefertigt, die Empfehlungen der Fachausschüsse enthält. Die Zusammenstellung (Änderungsliste 1/2012) kann erst nach der Sitzung des ,Ausschusses für Schule, Kultur und Sport am 28.11.2011 erstellt werden. Die sich in den Sitzungen der Fachausschüsse ergebenden Änderungen werden daher als Tischvorlage vorgelegt.

 

III. Alternativen

keine

 

IV Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Für die Erstellung des Kreishaushaltes entstehen Personal- und Sachaufwendungen sowie Aufwand für die Sitzungen.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung ergibt sich aus der Zuständigkeitsregelung für die Ausschüsse des Kreistages.