Beschlussvorschlag:
Der Stellenplan des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2012 – Anlage zum Entwurf des Produkthaushaltes 2012 - wird beschlossen.
Begründung:
I. Problem
Nach § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) i.V.m. §§ 78 und 79 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) hat der Kreis Coesfeld für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Über den Stellenplan – als Anlage zum Haushaltsplan – ist gesondert zu beschließen.
II. Lösung
Der Stellenplan für das Jahr 2012 wurde als Anlage zum Entwurf des Produkthaushaltes 2012 am 09.11.2011 in den Kreistag eingebracht (vgl. SV-8-0534). Nach den Etatberatungen in den Fachausschüssen wird der Stellenplan im Kreisausschuss beraten und vom Kreistag beschlossen.
Neben dem Tabellenwerk wurden Ihnen mit dem Entwurf des Produkthaushaltes auch die Erläuterungen zum Stellenplan 2012, in denen die vorgesehenen Änderungen des Stellenplans ausführlich beschrieben sind, vorgelegt.
III. Alternativen
Keine; der Beschluss des Stellenplanes ist
verpflichtend.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Der aus den Stellenplan resultierende Personalaufwand ist im Produkthaushalt veranschlagt.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach § 26 Abs. 1 Satz 2 Bucht. g) KrO NW ist der Stellenplan vom Kreistag zu beschließen.