Betreff
Stellenplan für das Haushaltsjahr 2012
Vorlage
SV-8-0573
Aktenzeichen
10 42 25
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stellenplan des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2012 – Anlage zum Entwurf des Produkthaushaltes 2012 -  wird beschlossen.

Begründung:

 

I.   Problem

Nach § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) i.V.m. §§ 78 und 79 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) hat der Kreis Coesfeld für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Über den Stellenplan – als Anlage zum Haushaltsplan – ist gesondert zu beschließen.

 

II.  Lösung

Der Stellenplan für das Jahr 2012 wurde als Anlage zum Entwurf des Produkthaushaltes 2012 am 09.11.2011 in den Kreistag eingebracht (vgl. SV-8-0534). Nach den Etatberatungen in den Fachausschüssen wird der Stellenplan im Kreisausschuss beraten und vom Kreistag beschlossen.

 

Neben dem Tabellenwerk wurden Ihnen mit dem Entwurf des Produkthaushaltes auch die Erläuterungen zum Stellenplan 2012, in denen die vorgesehenen Änderungen des Stellenplans ausführlich beschrieben sind, vorgelegt.

 

III. Alternativen

 

Keine; der Beschluss des Stellenplanes ist verpflichtend.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Der aus den Stellenplan resultierende Personalaufwand ist im Produkthaushalt veranschlagt.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach § 26 Abs. 1 Satz 2 Bucht. g) KrO NW ist der Stellenplan vom Kreistag zu beschließen.