Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, den kreisangehörigen Städten und Gemeinden das Beratungsergebnis mitzuteilen.
Begründung:
I. Problem
Gem. § 55 Kreisordnung – KrO sind die kreisangehörigen Städte und Gemeinden bei der Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung in geeigneter Weise zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, zu allen Inhalten der Haushaltssatzung und ihren Anlagen, insbesondere zur vorgesehenen Höhe des Umlagesatzes, Stellung zu nehmen. Über Einwendungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden hat der Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beschließen. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden können verlangen, dass der Kreis ihnen das Beratungsergebnis mitteilt und begründet.
II. Lösung
Mit der Bekanntgabe der Eckdaten zum Kreishaushalt 2012 wurde das Beteiligungsverfahren der kreisangehörigen Städte und Gemeinden bei der Aufstellung der Haushaltssatzung 2012 gem. § 55 KrO NRW eingeleitet. Der Entwurf des Haushalts 2012 wurde den kreisangehörigen Städten und Gemeinden unmittelbar im Anschluss an die Einbringung in den Kreistag zugeleitet. Dabei wurde den kreisangehörigen Städten und Gemeinden Gelegenheit gegeben, zu allen Inhalten der Haushaltssatzung und ihren Anlagen nochmals Stellung zu nehmen.
Die Stellungnahme der Bürgermeisterkonferenz
zum Entwurf des Kreishaushalts 2012 ist am 25.11.2011 per Fax hier eingegangen.
Mit Schreiben vom 28.11.2011 habe ich die Stellungnahme der
Bürgermeisterkonferenz allen Kreistagsmitgliedern zur Kenntnis gebracht. Die
Stellungnahme wird nochmals als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
Ein Entwurf der
Verwaltung zur Beantwortung der Einlassungen der Bürgermeister wird dem
Kreistag unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse des Kreisausschusses
zur Sitzung am 14.12.2011 vorgelegt.
III. Alternativen
keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
keine