Beschlussvorschlag:
Auf Antrag der SPD-Kreistagsfraktion werden gewählt:
Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung
SB Roman Gerding zum Mitglied für das bisherige Mitglied SB Petra Schröer
Jugendhilfeausschuss
SB Marita Köstler-Mathes zum Mitglied für das bisherige Mitglied SB Petra Schröer
Unterausschuss Jugendhilfeplanung
SB Marita Köstler-Mathes zum Mitglied für das bisherige Mitglied SB Petra Schröer
Im Übrigen nimmt der Kreistag davon Kenntnis, dass der sachkundige Bürger Roman Gerding seitens der SPD-Kreistagsfraktion als weiterer Stellvertreter im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung, im Ausschuss für Schule, Kultur und Sport und im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit für das bisherige stellv. Mitglied SB Petra Schröer vorgesehen ist.
Begründung:
I. Problem
Die SPD-Kreistagsfraktion beantragt mit Schreiben vom 21.11.2011 eine Umbesetzung im Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung, Jugendhilfeausschuss und im Unterausschuss Jugendhilfeplanung. Die sachkundige Bürgerin Petra Schröer von der SPD-Kreistagsfraktion war Mitglied in den vorgenannten Ausschüssen. Weiter war die sachkundige Bürgerin Petra Schröer seitens der SPD-Kreistagsfraktion als 2. bzw. 3. stellv. Mitglied im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung, Ausschuss für Schule, Kultur und Sport und im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit vorgesehen.
II. Lösung
Gemäß § 35 Abs. 3 Satz 5 KrO NRW liegt das Vorschlagsrecht für die Ersatzwahl eines ausgeschiedenen Ausschussmitgliedes bei der Fraktion, der das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte. Die sachkundige Bürgerin Petra Schröer war auf Vorschlag der SPD-Kreistagsfraktion Mitglied in den verschiedenen Ausschüssen. Mit Schreiben vom 21.11.2011 hat die SPD-Kreistagsfraktion einen Vorschlag zur Umbesetzung in den Ausschüssen vorgelegt.
III. Alternativen
Keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Gemäß § 30 KrO NRW erhalten die Mitglieder der Ausschüsse Sitzungsgeld, Fahrtkostenentschädigung und ggf. Verdienstausfallentschädigung. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind veranschlagt.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Zuständig für die Entscheidung über die Besetzung der Ausschüsse ist gem. § 41 Abs. 3 KrO NRW der Kreistag.