Betreff
Beteiligung an der geplanten "Annette-von-Droste-zu-Hülshoff-Stiftung"
Vorlage
SV-8-0581
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreis Coesfeld wird sich mit einem Betrag von bis zu 500.000 € an der geplanten Annette von Droste zu Hülshoff-Stiftung beteiligen, wenn das nötige Stiftungskapital in Höhe von 19,3 Mio. € zur Verfügung steht und die Stiftung nach § 2 des Stiftungsgesetzes NW anerkannt ist.

 

Begründung:

 

I. Problem

Die Dichterin Annette von Droste zu Hülshoff wurde auf der Burg Hülshoff geboren. Sie zählt zu den bedeutendsten Persönlichkeiten der deutschen Literatur und kann als wichtigste Dichterin Westfalens bezeichnet werden. Westfalen wird hierdurch in der ganzen Welt bekannt gemacht. Die Novelle „Die Judenbuche“ z.B. wurde in verschiedene Sprachen übersetzt und in mehr als 7 Millionen Exemplaren verbreitet. Annette von Droste zu Hülshoff ist intensiv mit dem Ort Münster und dem Münsterland verbunden. Im öffentlichen Raum ist die Autorin allerdings kaum vertreten.

 

Die Wasserburg Hülshoff in Havixbeck ist ein herausragendes Baudenkmal, das ein hohes touristisches Potenzial beherbergt. Die großen und gepflegten Parkanlagen, die Burganlage sowie das Droste-Museum sind in den Sommermonaten für die Öffentlichkeit zugänglich. Derzeit suchen jährlich mehr als 100.000 Menschen diesen Ort auf.

 

Die Burg Hülshoff befindet sich im privaten Eigentum. Die gesamte Burganlage (Haupt-, Nebenburg einschl. sonstiger Nebengebäude sowie die Parkanlage) soll in eine Stiftung überführt werden. Nach § 2 des Entwurfs der Satzung der Annette von Droste zu Hülshoff-Stiftung soll mit der Stiftung die Förderung von Kunst und Kultur, Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung sowie das Fördern des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, vor allem auch die Bewahrung und Förderung der mit dem Namen von Droste zu Hülshoff verbundenen kulturellen und kunsthistorischen Werte und ihre Vermittlung an Nachwelt und Öffentlichkeit erreicht werden. Die Federführung bei der Gründung der Stiftung hat der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) übernommen, der zwischenzeitlich auch zu zwei Stifterkonferenzen eingeladen hat.

 

Der Landschaftsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.04.2011 folgenden Beschluss gefasst:

  1. Der LWL begrüßt die Gründung einer Annette von Droste zu Hülshoff-Stiftung und betreibt aktiv deren Errichtung.
  2. Der LWL wird sich dafür verwenden, dass der Aufsichtsrat der Kulturstiftung Westfalen-Lippe gGmbH beschließt, dass sich die Kulturstiftung Westfalen-Lippe gGmbH mit einem Betrag in Höhe von 4 Mio. € an dem für die Stiftungsgründung erforderlichen Stiftungskapital von 20,3 Mio. € beteiligt.
  3. Die Stiftungsgründung erfolgt erst dann, wenn das für eine verlässliche finanzielle Absicherung des Stiftungsbetriebs benötigte Stiftungskapital in Höhe von 20,3 Mio. € schriftlich zugesagt ist.
  4. Voraussetzung für die Stiftungsgründung ist, dass das Land NRW zu seiner in der Vergangenheit abgegebenen Erklärung steht, sich an der Stiftungsgründung mit 4 Mio. € zu beteiligen. Ferner ist eine nennenswerte Beteiligung der Belegenheitsregion am Stiftungskapital von ca. 1 Mio. EUR zu erbringen.
  5. Die Verwaltung wird beauftragt,
    1. die für die Stiftungsgründung erforderlichen weiteren Schritte mit Nachdruck zu betreiben und über das Ergebnis zeitnah zu berichten
    2. den Entwurf eines Wirtschaftsplanes für den zukünftigen Betrieb der Stiftung und die mit der Stiftungsaufsicht abgestimmten Entwürfe der Stiftungssatzung und des Stiftungsgeschäftes sobald wie möglich zur Kenntnis zu geben
    3. dem Landschaftsausschuss vor Abschluss des Stiftungsgeschäfts eine Vorlage zur Bestellung der Vertreter/Vertreterinnen des LWL in den Organen der Stiftung zur Beschlussfassung vorzulegen
    4. vor Stiftungsgründung die noch offenen juristischen und steuerrechtlichen Fragen zu klären.
  6. Die erweiterte Nutzung von Burg Hülshoff als ein Veranstaltungs-, Lern-, Arbeits- und Gesprächsort für Literatur in NRW bleibt künftigen Beratungen und Entscheidungen aller Beteiligten vorbehalten.

 

Die dem Beschluss zugrunde liegende Vorlage 13/0551/1 führt zudem aus:

„Ein Beitritt des LWL steht zudem unter dem Vorbehalt eines tragfähigen Betriebskonzeptes für die Stiftung und einer vorherigen Prüfung etwaiger dem LWL aus einem Beitritt zur Stiftung erwachsender rechtlicher und finanzieller Risiken. Ein tragfähiges Konzept liegt dann vor, wenn sich der Stiftungsbetrieb wirtschaftlich selbst trägt und ohne Zuschüsse des LWL für den laufenden Betrieb auskommt.“

 

In seiner Beschlussvorlage 13/0773 wird dem Kulturausschuss, dem Finanz- und Wirtschaftsausschuss sowie dem Landschaftsausschuss vorgeschlagen, die bei der Kulturstiftung Westfalen-Lippe gGmbH als Beteiligung an der in Gründung befindlichen Annette von Droste zu Hülshoff-Stiftung vorgehaltenen 4 Mio. € bereits in 2011 auf ein noch einzurichtendes Treuhandkonto einzuzahlen, sofern das Stiftungsgeschäft in 2011 nicht mehr vollzogen wird bzw. eine Genehmigung der Stiftung durch das Ministerium für Inneres und Kommunales als Stiftungsaufsicht trotz vollzogenem Stiftungsgeschäft in 2011 nicht mehr erfolgen kann. Zum Zweiten hat die Zusage der Kulturstiftung auf Bereitstellung noch im Jahr 2011 ggf. unter der Voraussetzung zu erfolgen, dass auch andere Zustifter, zumindest aber das Land NRW für den Fall einer Zusage der Landesbeteiligung in Höhe von 4 Mio. € in gleicher Weise verfahren und zum Zweiten gewährleistet ist, dass eine unverzügliche Rücküberweisung an die Kulturstiftung für den Fall erfolgt, dass es bis zu einem noch zu setzenden Termin endgültig nicht zu einer Gründung der Annette von Droste zu Hülshoff-Stiftung kommt.

 

Es wird davon ausgegangen, dass die Stiftungsgründung erst dann erfolgt, wenn das für eine verlässliche finanzielle Absicherung des Stiftungsbetriebs benötigte Stiftungskapital von den einzelnen Parteien schriftlich zugesagt ist und das Land NRW zu seiner in der Vergangenheit abgegebenen Erklärung steht, sich an der Stiftungsgründung mit 4 Mio. € beteiligen zu wollen.

 

Der Landschaftsausschuss erwartet zudem von der Belegenheitsregion (Kreis Coesfeld, Stadt Münster und Gemeinde Havixbeck) eine nennenswerte Beteiligung von ca. 1 Mio. €.

 

II. Lösung

In einem ersten Gespräch zwischen den Verwaltungsleitungen des Kreises Coesfeld, der Stadt Münster und der Gemeinde Havixbeck wurde angedacht, dass sich die Stadt Münster und der Kreis Coesfeld (einschl. Gemeinde Havixbeck) jeweils zur Hälfte beteiligen sollten. Die Höhe der Beteiligung der Gemeinde am Anteil des Kreises Coesfeld müsse noch besprochen werden.

 

Die für die notwendige Stiftungssumme erforderlichen Kosten für die einmalige Sanierung und die anschließende kontinuierliche Bauunterhaltung der Burg Hülshoff wurde vom Gebäudemanagement des Kreises Coesfeld einer Plausibilitätsprüfung unterzogen.

 

Das Ergebnis stellt sich nach stichprobenartiger Überprüfung der vorliegenden Unterlagen wie folgt dar: Die dem LWL-Gutachten zugrunde liegenden Berechnungen und Einzelnachweise sind nachvollziehbar und fachtechnisch überzeugend.

 

Über die Bereitstellung der im LWL-Gutachten ausgewiesenen Mittel für die einmalige Sanierung über 1,550.000 € lässt sich fachtechnisch ausschließlich die Substanzsicherung realisieren. Weitergehende, wünschenswerte Maßnahmen zur energetischen Sanierung und/oder zum behindertengerechten Ausbau der Immobilie sind in dem Ansatz ausdrücklich nicht enthalten.

 

Für das Kuratorium ist ein Vertreter der kommunalen Zustifter Gemeinde Havixbeck, Kreis Coesfeld und Kreis Warendorf vorgesehen. Die Entsendung ist einvernehmlich zu regeln. Über die Gespräche mit dem Kreis Warendorf und der Gemeinde Havixbeck zur Entsendung wird ergänzend mündlich berichtet.

 

Im Kreishaushalt 2012 sind 500.000 € als Beteiligung an der Stiftung vorgesehen. Die Stiftungseinlage ist zu bilanzieren und stellt eine Finanzanlage dar. Sie ist damit nicht umlagerelevant.

 

Über die Höhe der Beteiligung der Gemeinde Havixbeck wird noch ein Gespräch auf Ebene der Verwaltungsleitungen erfolgen.

 

Durch die Einbringung in die Stiftung wird die kommunale Aufgabe der Kulturförderung erfüllt. Der Erhalt der Burg Hülshoff ist nur über diese Stiftung möglich, da ansonsten Private bereit sind, Vermögen zur Verfügung zu stellen.

 

Eine formelle Genehmigungspflicht oder Anzeigepflicht für den Kreis Coesfeld an seine Aufsichtsbehörde besteht nicht. Das zuständige Stiftungsdezernat bei der Bezirksregierung hat die jeweiligen Kommunalaufsichtsbehörden zu beteiligen, d.h. das Innenministerium für die Beteiligung des Landschaftsverbandes, die Bezirksregierung Münster für die Beteiligung der Kreise und kreisfreien Städte, den Landrat des Kreises Coesfeld für die Gemeinde Havixbeck.

 

 

III. Alternative

Der Kreis Coesfeld ist gesetzlich nicht zur Errichtung bzw. Beteiligung an Stiftungen verpflichtet.

 

 

IV. Kosten – Folgekosten – Finanzierung

Für den Kreis Coesfeld entstehen keine Folgekosten.

      Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Budget 01 zur Verfügung.

 

V. Zuständigkeit
     Kreistag (§ 26 KrO NW)