Beschlussvorschlag:
Der Kreis Coesfeld wird sich mit einem Betrag von bis zu 500.000 € an der geplanten Annette von Droste zu Hülshoff-Stiftung beteiligen, wenn das nötige Stiftungskapital in Höhe von 19,3 Mio. € zur Verfügung steht und die Stiftung nach § 2 des Stiftungsgesetzes NW anerkannt ist.
Begründung:
I. Problem
Die Dichterin Annette von Droste zu Hülshoff wurde auf der Burg Hülshoff geboren. Sie zählt zu den bedeutendsten Persönlichkeiten der deutschen Literatur und kann als wichtigste Dichterin Westfalens bezeichnet werden. Westfalen wird hierdurch in der ganzen Welt bekannt gemacht. Die Novelle „Die Judenbuche“ z.B. wurde in verschiedene Sprachen übersetzt und in mehr als 7 Millionen Exemplaren verbreitet. Annette von Droste zu Hülshoff ist intensiv mit dem Ort Münster und dem Münsterland verbunden. Im öffentlichen Raum ist die Autorin allerdings kaum vertreten.
Die
Wasserburg Hülshoff in Havixbeck ist ein herausragendes Baudenkmal, das ein
hohes touristisches Potenzial beherbergt. Die großen und gepflegten
Parkanlagen, die Burganlage sowie das Droste-Museum sind in den Sommermonaten
für die Öffentlichkeit zugänglich. Derzeit suchen jährlich mehr als 100.000
Menschen diesen Ort auf.
Die
Burg Hülshoff befindet sich im privaten Eigentum. Die gesamte Burganlage
(Haupt-, Nebenburg einschl. sonstiger Nebengebäude sowie die Parkanlage) soll
in eine Stiftung überführt werden. Nach § 2 des Entwurfs der Satzung der
Annette von Droste zu Hülshoff-Stiftung soll mit der Stiftung die Förderung von
Kunst und Kultur, Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung sowie das
Fördern des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, vor allem auch die Bewahrung
und Förderung der mit dem Namen von Droste zu Hülshoff verbundenen kulturellen
und kunsthistorischen Werte und ihre Vermittlung an Nachwelt und Öffentlichkeit
erreicht werden. Die Federführung bei der Gründung der Stiftung hat der
Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) übernommen, der zwischenzeitlich auch
zu zwei Stifterkonferenzen eingeladen hat.
Der
Landschaftsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.04.2011 folgenden Beschluss
gefasst:
- Der LWL begrüßt die
Gründung einer Annette von Droste zu Hülshoff-Stiftung und betreibt aktiv
deren Errichtung.
- Der LWL wird sich
dafür verwenden, dass der Aufsichtsrat der Kulturstiftung Westfalen-Lippe
gGmbH beschließt, dass sich die Kulturstiftung Westfalen-Lippe gGmbH mit
einem Betrag in Höhe von 4 Mio. € an dem für die Stiftungsgründung
erforderlichen Stiftungskapital von 20,3 Mio. € beteiligt.
- Die
Stiftungsgründung erfolgt erst dann, wenn das für eine verlässliche
finanzielle Absicherung des Stiftungsbetriebs benötigte Stiftungskapital
in Höhe von 20,3 Mio. € schriftlich zugesagt ist.
- Voraussetzung für
die Stiftungsgründung ist, dass das Land NRW zu seiner in der
Vergangenheit abgegebenen Erklärung steht, sich an der Stiftungsgründung
mit 4 Mio. € zu beteiligen. Ferner ist eine nennenswerte Beteiligung der
Belegenheitsregion am Stiftungskapital von ca. 1 Mio. EUR zu erbringen.
- Die Verwaltung wird
beauftragt,
- die für die
Stiftungsgründung erforderlichen weiteren Schritte mit Nachdruck zu
betreiben und über das Ergebnis zeitnah zu berichten
- den Entwurf eines
Wirtschaftsplanes für den zukünftigen Betrieb der Stiftung und die mit
der Stiftungsaufsicht abgestimmten Entwürfe der Stiftungssatzung und des
Stiftungsgeschäftes sobald wie möglich zur Kenntnis zu geben
- dem
Landschaftsausschuss vor Abschluss des Stiftungsgeschäfts eine Vorlage
zur Bestellung der Vertreter/Vertreterinnen des LWL in den Organen der
Stiftung zur Beschlussfassung vorzulegen
- vor
Stiftungsgründung die noch offenen juristischen und steuerrechtlichen
Fragen zu klären.
- Die erweiterte
Nutzung von Burg Hülshoff als ein Veranstaltungs-, Lern-, Arbeits- und
Gesprächsort für Literatur in NRW bleibt künftigen Beratungen und
Entscheidungen aller Beteiligten vorbehalten.
Die dem Beschluss zugrunde liegende Vorlage 13/0551/1
führt zudem aus:
„Ein Beitritt des LWL steht zudem unter dem Vorbehalt
eines tragfähigen Betriebskonzeptes für die Stiftung und einer vorherigen
Prüfung etwaiger dem LWL aus einem Beitritt zur Stiftung erwachsender
rechtlicher und finanzieller Risiken. Ein tragfähiges Konzept liegt dann vor,
wenn sich der Stiftungsbetrieb wirtschaftlich selbst trägt und ohne Zuschüsse
des LWL für den laufenden Betrieb auskommt.“
In seiner Beschlussvorlage 13/0773 wird dem
Kulturausschuss, dem Finanz- und Wirtschaftsausschuss sowie dem
Landschaftsausschuss vorgeschlagen, die bei der Kulturstiftung Westfalen-Lippe
gGmbH als Beteiligung an der in Gründung befindlichen Annette von Droste zu
Hülshoff-Stiftung vorgehaltenen 4 Mio. € bereits in 2011 auf ein noch
einzurichtendes Treuhandkonto einzuzahlen, sofern das Stiftungsgeschäft in 2011
nicht mehr vollzogen wird bzw. eine Genehmigung der Stiftung durch das
Ministerium für Inneres und Kommunales als Stiftungsaufsicht trotz vollzogenem
Stiftungsgeschäft in 2011 nicht mehr erfolgen kann. Zum Zweiten hat die Zusage
der Kulturstiftung auf Bereitstellung noch im Jahr 2011 ggf. unter der
Voraussetzung zu erfolgen, dass auch andere Zustifter, zumindest aber das Land
NRW für den Fall einer Zusage der Landesbeteiligung in Höhe von 4 Mio. € in
gleicher Weise verfahren und zum Zweiten gewährleistet ist, dass eine
unverzügliche Rücküberweisung an die Kulturstiftung für den Fall erfolgt, dass
es bis zu einem noch zu setzenden Termin endgültig nicht zu einer Gründung der
Annette von Droste zu Hülshoff-Stiftung kommt.
Es wird davon ausgegangen, dass die Stiftungsgründung
erst dann erfolgt, wenn das für eine verlässliche finanzielle Absicherung des
Stiftungsbetriebs benötigte Stiftungskapital von den einzelnen Parteien
schriftlich zugesagt ist und das Land NRW zu seiner in der Vergangenheit
abgegebenen Erklärung steht, sich an der Stiftungsgründung mit 4 Mio. €
beteiligen zu wollen.
Der Landschaftsausschuss erwartet zudem von der
Belegenheitsregion (Kreis Coesfeld, Stadt Münster und Gemeinde Havixbeck) eine
nennenswerte Beteiligung von ca. 1 Mio. €.
II. Lösung
In einem ersten Gespräch zwischen den
Verwaltungsleitungen des Kreises Coesfeld, der Stadt Münster und der Gemeinde
Havixbeck wurde angedacht, dass sich die Stadt Münster und der Kreis Coesfeld
(einschl. Gemeinde Havixbeck) jeweils zur Hälfte beteiligen sollten. Die Höhe
der Beteiligung der Gemeinde am Anteil des Kreises Coesfeld müsse noch besprochen
werden.
Die für die notwendige Stiftungssumme erforderlichen
Kosten für die einmalige Sanierung und die anschließende kontinuierliche
Bauunterhaltung der Burg Hülshoff wurde vom Gebäudemanagement des Kreises
Coesfeld einer Plausibilitätsprüfung unterzogen.
Das Ergebnis stellt sich nach stichprobenartiger
Überprüfung der vorliegenden Unterlagen wie folgt dar: Die dem LWL-Gutachten
zugrunde liegenden Berechnungen und Einzelnachweise sind nachvollziehbar und
fachtechnisch überzeugend.
Über die Bereitstellung der im LWL-Gutachten
ausgewiesenen Mittel für die einmalige Sanierung über 1,550.000 € lässt sich
fachtechnisch ausschließlich die Substanzsicherung realisieren. Weitergehende,
wünschenswerte Maßnahmen zur energetischen Sanierung und/oder zum behindertengerechten
Ausbau der Immobilie sind in dem Ansatz ausdrücklich nicht enthalten.
Für das Kuratorium ist ein Vertreter der kommunalen
Zustifter Gemeinde Havixbeck, Kreis Coesfeld und Kreis Warendorf vorgesehen.
Die Entsendung ist einvernehmlich zu regeln. Über die Gespräche mit dem Kreis
Warendorf und der Gemeinde Havixbeck zur Entsendung wird ergänzend mündlich
berichtet.
Im Kreishaushalt 2012 sind 500.000 € als Beteiligung
an der Stiftung vorgesehen. Die Stiftungseinlage ist zu bilanzieren und stellt eine
Finanzanlage dar. Sie ist damit nicht umlagerelevant.
Über die Höhe der Beteiligung der Gemeinde Havixbeck
wird noch ein Gespräch auf Ebene der Verwaltungsleitungen erfolgen.
Durch die Einbringung in die Stiftung wird die
kommunale Aufgabe der Kulturförderung erfüllt. Der Erhalt der Burg Hülshoff ist
nur über diese Stiftung möglich, da ansonsten Private bereit sind, Vermögen zur
Verfügung zu stellen.
Eine formelle Genehmigungspflicht oder Anzeigepflicht
für den Kreis Coesfeld an seine Aufsichtsbehörde besteht nicht. Das zuständige
Stiftungsdezernat bei der Bezirksregierung hat die jeweiligen
Kommunalaufsichtsbehörden zu beteiligen, d.h. das Innenministerium für die
Beteiligung des Landschaftsverbandes, die Bezirksregierung Münster für die
Beteiligung der Kreise und kreisfreien Städte, den Landrat des Kreises Coesfeld
für die Gemeinde Havixbeck.
III. Alternative
Der Kreis Coesfeld ist gesetzlich nicht zur Errichtung bzw. Beteiligung an Stiftungen verpflichtet.
IV. Kosten – Folgekosten – Finanzierung
Für den Kreis Coesfeld entstehen keine Folgekosten.
Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen
im Budget 01 zur Verfügung.
V. Zuständigkeit
Kreistag (§ 26 KrO NW)