hier: Fortsetzung des kreiseigenen Projektes "ambulante Wohnberatung" durch eine Honorarkraft im Jahr 2012
Beschlussvorschlag:
Das Projekt „Wohnberatung“
wird in einem Umfang bis zu 400 Euro monatlich zuzüglich nachgewiesener
Fahrtkosten durch eine Honorarkraft für das Jahr 2012 fortgesetzt.
Die Finanzierung erfolgt aus
dem Fördertopf.
Der Beschluss über die Förderung steht unter dem Vorbehalt, dass die im Haushalt 2012 veranschlagten Fördertopf-Mittel ungemindert zur Verfügung stehen.
Begründung:
I. Problem
Seit 2008 bietet der Kreis
Coesfeld die Wohnberatung allen interessierten Bürgern als Projekt im Rahmen
des Fördertopfes an. Ich verweise auf die ausführlichen Erläuterungen hierzu
in den Sitzungsvorlagen SV-7-1093, SV-7-1265 und SV-8-0344.
Es stellt sich weiterhin das Problem, dass viele Wohnungen nicht (mehr) den
Bedürfnissen der Senioren entsprechen. Vor allem fehlende Barrierefreiheit,
unzweckmäßig eingerichtete Badezimmer und ungeeignete Zugänge erschweren die ambulante Unterstützung und
Pflege in der eigenen Wohnung. In vielen Fällen lassen sich durch relativ
kleine Änderungen erhebliche Verbesserungen erreichen. Seit 2008 kann die
Honorarkraft im Rahmen ihrer Kapazitäten 4-5 Beratungsgesprächen monatlich
durchführen. Die Resonanz der Beratungen war durchweg positiv.
II. Lösung
Herr Ehrhardt hat die Wohnberatungen in 2008 bis 2011
durchgeführt und wäre auch bereit, diese Aufgabe in 2012 zu übernehmen.
III. Alternativen
- keine - Mit dem vorhandenen Personal der Abteilung
Bauen und Wohnen kann eine bedarfsgerechte Beratung zurzeit nicht geleistet
werden.
Die kreiseigene Pflegeberatung verfügt nicht über die speziellen baulichen Fachkompetenzen,
um eine gleichwertige Beratung zu leisten. Die Wohnberatung ist vielmehr eine
sinnvolle Ergänzung der Pflegeberatung.
Eine andere öffentliche Förderung steht in 2012 nicht zur Verfügung.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Die Mittel in Höhe von 4.800 € Honorar zuzüglich ca. 600
€ Fahrtkostenerstattung für das Jahr 2012 stehen im Fördertopf „ambulant vor
stationär“ zur Verfügung, wenn der Haushalt in diesem Punkt wie beschlossen in
Kraft tritt.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Für die Vergabe der Mittel aus dem Fördertopf ist die Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit gegeben.