Betreff
Stärkung des Grundsatzes "ambulant vor stationär"
hier: Fortsetzung des kreiseigenen Projektes "ambulante Wohnberatung" durch eine Honorarkraft im Jahr 2012
Vorlage
SV-8-0586
Aktenzeichen
50.2.2
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Das Projekt „Wohnberatung“ wird in einem Umfang bis zu 400 Euro monatlich zuzüglich nachgewiesener Fahrtkosten durch eine Honorarkraft für das Jahr 2012 fortgesetzt.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Fördertopf.

 

Der Beschluss über die Förderung steht unter dem Vorbehalt, dass die im Haushalt 2012 veranschlagten Fördertopf-Mittel ungemindert zur Verfügung stehen.

 

Begründung:

 

I.   Problem

Seit 2008 bietet der Kreis Coesfeld die Wohnberatung allen interessierten Bürgern als Projekt im Rahmen des Fördertopfes an. Ich verweise auf die ausführlichen Erläute­rungen hierzu in den Sitzungsvorlagen SV-7-1093, SV-7-1265 und SV-8-0344.

Es stellt sich weiterhin das Problem, dass viele Wohnungen nicht (mehr) den Bedürfnissen der Senioren entsprechen. Vor allem fehlende Barrierefreiheit, unzweckmäßig eingerichtete Badezimmer und ungeeignete Zugänge  erschweren die ambulante Unterstützung und Pflege in der eigenen Wohnung. In vielen Fällen lassen sich durch relativ kleine Änderungen erhebliche Verbesserungen erreichen. Seit 2008 kann die Honorarkraft im Rahmen ihrer Kapazitäten 4-5 Beratungsgesprächen monatlich durchführen. Die Resonanz der Beratungen war durchweg positiv.      

 

II.  Lösung

Herr Ehrhardt hat die Wohnberatungen in 2008 bis 2011 durchgeführt und wäre auch bereit, diese Aufgabe in 2012 zu übernehmen.      

 

III. Alternativen

- keine - Mit dem vorhandenen Personal der Abteilung Bauen und Wohnen kann eine bedarfsgerechte Beratung zurzeit nicht geleistet werden.
Die kreiseigene Pflegeberatung verfügt nicht über die speziellen baulichen Fach­kompetenzen, um eine gleichwertige Beratung zu leisten. Die Wohnberatung ist vielmehr eine sinnvolle Ergänzung der Pflegeberatung.        
Eine andere öffentliche Förderung steht in 2012 nicht zur Verfügung.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die Mittel in Höhe von 4.800 € Honorar zuzüglich ca. 600 € Fahrtkostenerstattung für das Jahr 2012 stehen im Fördertopf „ambulant vor stationär“ zur Verfügung, wenn der Haushalt in diesem Punkt wie beschlossen in Kraft tritt.        

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Für die Vergabe der Mittel aus dem Fördertopf ist die Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit gegeben.