Betreff
Sachstandsbericht Ersatzgeld
Vorlage
SV-8-0587
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

- ohne -

 

 

 

Seit dem 01.01.2008 (Umstellung auf NKF) werden die nicht verbrauchten Mittel aus Ersatzgeldern bis zu deren Verwendung in der Bilanz des Kreises Coesfeld bei den Verbindlichkeiten unter der Position „Erhaltene Anzahlungen Ersatzgelder“ passiviert. Die Zinseinnahmen aus den aufgelaufenen Ersatzgeldern fließen den Naturschutzzwecken zu.

 

Im Jahr 2011 haben sich die Erträge und Aufwendungen an Ersatzgeldern wie folgt entwickelt:

 

Bestand 01.01.2011

406.665,38 €

 

 

Erträge

 

Leitungsverlegungen / Baumaßnahmen

39.739,43 €

Zinseinnahmen

4.077,29 €

Gesamterträge 2011

43.816,72 €

 

 

Aufwendungen

 

Umsetzung Wasserrahmenrichtlinie

22.476,58 €

Projekt, Feldlerche, Kiebitz  Co.

4.214,78 €

Höhlenbäume

800,00 €

Flächenerwerb

8.061,88 €

Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen in Schutzgebieten

2.342,24 €

Gesamtaufwendungen 2011

37.895,48 €

 

 

Bestand 31.12.2011

412.586,62€

 

Weiterhin ist beabsichtigt, die Durchführung der Maßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im größeren Umfang mit Ersatzgeld auszustatten.

 

geplante Ersatzgeldverwendung 2012

 

1. Umsetzung Wasserrahmenrichtlinie (Beteiligungen)

 

1.1 Querbauwerke Steinfurter Aa (Restzahlung)

7.000

1.2 Renaturierung der Dinkel, Quelle bis Mündung Holtwicker Bach

20.000

1.3 Stauanlagen WBV Oberer Kleuterbach

15.000

1.4 Berkel-Studie Stadt Coesfeld

8.000

1.5 Recheder Kulturstau (WBV Stever Lüdinghausen)

15.000

1.6 Meslingbach und Visbecker Mühlenbach (WBV Sandbach)

10.000

1.7 sonstige Maßnahmen bzw. Planungen gemäß Umsetzungsfahrplan Wasserrahmenrichtlinie

20.000

2. Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen in Schutzgebieten

 

2.1 Beteiligung Einzäunung Wahlers Venn

5.000

2.2 Entbinsung NSG Heidesee (nicht-förderfähige Anteile)

10.000

2.3 Förderung des Erwerbs naturschutzwürdiger Flächen, NZ

10.000

2.4 Beteiligung am Programm „Artenreiche Feldflur“

5.000

2.5 Beteiligung an Artenschutzprojekten (Fledermaus- und Biotopbaumprogramm, „Feldlerche, Kiebitz & Co.“

10.000

3. sonstiges Maßnahmen

 

3.1 Förderung zum Erhalt von Bodenbrütergelegen auf Grünland und Ackergras / Förderhöhe nach Biotopausstattung bis 800 €/ha

15.000

 

Laut Beschluss vom 29.05.2001 (SV-6-286/1) ist über Ersatzgeldausgaben ab einer Höhe von 20.000 DM (10.225,84 €) dem Fachausschuss zu berichten, ab einer Ausgabenhöhe von 50.000 DM (25.564,59 €) ist vor Auftragsvergabe die Zustimmung des Fachausschusses einzuholen.