Betreff
Beschluss zum Kauf eines Lastkraftwagens für den Straßenunterhaltungsdienst
Vorlage
SV-8-0600
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Schritte für den Kauf eines neuen Lastkraftwagens mit Kran einzuleiten und nach den Regeln des Vergaberechts zu vollziehen.

 

Begründung:

 

I. + II.   Problem  und Lösung

 

Die beiden Lastkraftwagen (Lkw) stehen ganzjährig im permanenten Einsatz. Neben dem Wintereinsatz werden die Lkw auch in der Unterhaltung von Verkehrsflächen genutzt. Dies bedeutet, dass die Fahrzeuge nicht nur für den Transport von Schotter oder Splitt, sondern auch für Arbeiten mit dem aufgebauten Kran in den Seitenräumen, an den Entwässerungseinrichtungen und den Böschungen eingesetzt werden.

 

Der Maschinen- und Fuhrpark des Kreisbauhofes war auch Gegenstand der aktuellen überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA). Für den vorhandenen Fuhrpark wurde eine hohe Produktivität festgestellt. Danach waren die beiden Lkw (Bj. 2002) in 2009  mehr als 2100 Stunden im Einsatz. Die GPA kommt in ihrem Bericht zu dem Schluss, dass auch weiterhin Investitionen in den Folgejahren notwendig sind, um einer Überalterung des Fuhr- und Maschinenparks rechtzeitig vorzubeugen.

 

Fahrzeuge und Geräte die derart intensiv beansprucht werden, nutzen sich auch entsprechend schneller ab. Dies ist auch bei den Lkw des Kreisbauhofes festzustellen. Der Aufwand für Reparaturen und Instandsetzungen hat sich in den letzten beiden Jahren von jeweils 8.000 € auf 16.000 € verdoppelt. Gleichzeitig erhöhen sich die reparaturbedingten Ausfallzeiten. Folglich hat sich die Anzahl der Einsatzstunden in den beiden letzten Jahren auf jeweils 1.600 Std. verringert.

 

Insbesondere im Winterdienst  bilden die beiden Lkw mit der jeweils größten Ladekapazität, höchsten Motorleistung, breitesten Räumschildern und längsten Streustrecken einen sehr wesentlichen Bestandteil des Winterdienstes (zusammen ca. 30 %). Reparaturbedingte Standzeiten sind kaum kompensierbar. Ein rechtzeitiger Abschluss des Winterdienstes vor dem Berufsverkehr ist ohne Einsatz der Lkw dann ausgeschlossen. Darüber hinaus ist zur Umsetzung des Feuchtsalzkonzeptes ein Fahrzeug mit höhere Nutzlast erforderlich. Mit den vorhandenen Lkw kann aufgrund der nicht ausreichender Nutzlast kein Feuchtsalz ausgebracht werden, da sich das Gewicht des Streugerätes durch die Mitnahme von Salzsole um ca. 3 to erhöht.

 

Um eine Einsatzbereitschaft der Streudienste bis spätestens im kommenden Winter 2012/2013 sicher zu stellen, ist die Auslieferung zunächst eines neuen Lastkraftwagens bis spätestens Mitte Oktober 2012 erforderlich. Für die Ausschreibung und Vergabe und Lieferzeit eines neuen Lastkraftwagens ist ein Zeitraum von insgesamt fünf bis sechs Monate einzuplanen. Daher sind die ersten Schritte durch die Verwaltung spätestens Ende April 2012 einzuleiten.

 

Weiterhin ist vorgesehen, den zweiten Lkw sowie 2 entsprechende Feuchtsalzstreugeräte in 2013 zu beschaffen.

 

III. Alternativen

Es werden beide Lkw weiter betrieben und die erforderlichen Reparaturen ausgeführt. Jährlich sind Mehraufwendungen für Reparaturkosten in Höhe von rd.10.000 € zu erwarten.

 

Eine Anmietung von einem Ersatzfahrzeug ist problematisch, da gängige Mietfahrzeuge nicht über die erforderliche hydraulische Ausrüstung verfügen.

 

Die Umstellung auf ein umweltschonenderes Streuverfahren mit Feuchtsalz verschiebt sich. Für 2013 erhöht sich der Ansatz für die Anschaffung von Fahrzeugen (Lkw) um weitere 170.000 €.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Vorgesehen ist als Ersatzbeschaffung der Kauf eines Lastkraftwagens einschließlich Kran. Im Produkthaushalt 2012 ist ein Kostenaufwand von 170.000 € eingeplant. Durch den Verkauf des alten Lkw wird eine Einnahme von rd. 10.000 € erwartet.

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Grundsätzlich hat über Vergaben ab einem Wert von 150.000 € der Kreisausschuss gemäß § 13 (1) der Hauptsatzung zu entscheiden. Eine solche Entscheidung ist  entbehrlich, wenn die unter § 13 (1) Nr. 1 näher beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind. Mit der Vorstellung und Beratung im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung an den Kreisausschuss werden die Voraussetzungen erfüllt. Vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung im Kreisausschuss kann somit der Landrat über die Auftragsvergabe entscheiden.

In analoger Anwendung des Beschlusses für Baumaßnahmen (Baubeschluss) soll daher auch für die Anschaffung des Lastkraftwagens ein entsprechender Beschluss gefasst werden.