Betreff
U3-Ausbauförderung für neue U3-Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Vorlage
SV-8-0611
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Unterausschuss wird mit der Beratung zur Festlegung von Kriterien zur Verteilung erwarteter U3-Fördermittel beauftragt.

Begründung:

 

I.   Problem

Mit Erlass vom 25.01.2012 hat das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordhrein-Westfalen die Verteilung der noch ungebundenen Bundesmittel in Höhe von 75 Millionen EUR auf alle Jugendämter vorgenommen. Dabei wurde – wie bei der fachbezogenen Pauschale 2011/12 – die Anzahl der 1- und 2-jährigen Kinder an der Bevölkerung sowie die Betreuungsquote der 3-jährigen Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege berücksichtigt.

Entsprechend der Verteilliste erhält das Kreisjugendamt Coesfeld aus den noch zur Verfügung stehenden Bundesmitteln 615.070 EUR.

 

Gleichzeitig teilt das Ministerium mit, dass vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers alle Jugendämter weitere Landesmittel als fachbezogene Pauschalen erhalten. Landesweit sind für das Jahr 2012 weitere 40 Millionen EUR und für 2013 insgesamt 50 Mio. EUR Fördermittel – von denen 45 Mio. EUR bereits 2012 als Verpflichtungsermächtigungen ausgebracht werden sollen, vorgesehen.

Aus diesen Landesmitteln soll das Kreisjugendamt Coesfeld für das Jahr 2012 über die bereits mit Bescheid vom 22.06.2011 zugewiesenen Mittel (s. SV-8-0477) weitere 328.037 EUR und als VE 2013 weitere 369.042 EUR erhalten.

 

Aktuell liegen dem Kreisjugendamt 7 Förderanträge aus dem Bereich Kindertageseinrichtungen und 5 Förderanträge aus dem Bereich Kindertagespflege vor. Die beantragte Fördersumme aus diesen 12 Anträgen beträgt bereits über 1,5 Mio. EUR und übersteigt bereits die erwarteten Fördermittel. Zudem sind weitere Anträge in Kürze zu erwarten.

 

Diesbezüglich sowie aufgrund erforderlicher Verteilung auf Fördermitteln aus dem Bundesprogramm und U3-Sonderderprogramm, welches im Vergleich zum Bundesprogramm geringere Förderhöhen vorsieht, sind Verteilkriterien erforderlich.

 

II.  Lösung

Da Mittel aus dem Bundesprogramm bis zum 30.06.2012 beim Landesjugendamt zu beantragen sind, schlägt die Verwaltung vor, den Unterausschuss Jugendhilfeplanung mit der Beratung zur Festlegung von Verteilkriterien zu beauftragen.

 

III. Alternativen

keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Bei den U3-Fördermitteln handelt es sich um „durchlaufende Posten“, d.h. um Mittel, die vom Landesjugendamt an das Kreisjugendamt und weiter an die Antragsteller gegeben werden. Wegen der Zweckbindung ist jedoch eine Berücksichtung in der Bilanz des Kreises Coesfeld erforderlich. Letztlich ist die Förderung selbst für den Haushalt des Kreises Coesfeld aber ergebnisneutral, da Aufwand und Ertrag gleich sind.

 

Mit dem Ausbau von U3-Plätzen ist jedoch in den nächsten Jahren eine Steigerung des Betriebskosten verbunden. Hochrechnungen wurden bereits mit Sitzungsvorlage SV-8-0401 in der Jugendhilfeausschusssitzung vom 05.05.2011 mitgeteilt.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach § 71 Abs. 2 SGB VIII in Verbindung mit § 5 Abs. 2 Ziffer 2 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung zuständig.