Betreff
Zusätzlicher Pauschalbetrag nach § 20 Abs. 3 KiBiz für Einrichtungen in sozialen Brennpunkten.
Vorlage
SV-8-0641
Aktenzeichen
51.2.3. - 90.30 und 90.40
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Den Anträgen der Gemeinde Senden und des DRK-Ortsvereins Senden e.V., für die Tageseinrichtungen „An der Drachenwiese“ und „Am Schloss“ die zusätzliche Förderung nach § 20 Abs. 3 KiBiz für Einrichtungen in sozialen Brennpunkten zu gewähren und die Einrichtungen damit als Einrichtungen in einem sozialen Brennpunkt anzuerkennen, wird für das Kindergartenjahr 2012/13 – vorbehaltlich der Gewährung des Landesanteils an der Förderung nach § 21 Abs. 4 KiBiz - entsprochen.

 

Zusammen mit dem Verwendungsnachweis ist ein Konzept zur konkreten Verwendung der Mittel nach § 20 Abs. 3 KiBiz einzureichen. In diesem sind Angaben zu Art und Umfang der hierdurch finanzierten Maßnahmen, zur Zielgruppe, zur Umsetzung in der Praxis und zu Umfang und Qualifikation des hierzu eingesetzten Personals vorzusehen. Insbesondere muss dargelegt werden, welche über den Auftrag der §§ 3, 8 und 13 KiBiz hinausgehenden Aufgaben mit Hilfe der Förderung nach § 20 Abs. 3 KiBiz wahrgenommen werden.

 

Begründung:

 

I.   Problem

Der DRK-Ortsverein Senden e.V. hat – wie bereits in den vergangenen Jahren – für das Kindergartenjahr 2012/13 die Gewährung des zusätzlichen Pauschalbetrags nach § 20 Abs. 3 KiBiz für Einrichtungen in sozialen Brennpunkten für den DRK-Bewegungskindergarten „Am Schloss“ beantragt.

 

Die Gemeinde Senden hat für die kommunale Kindertageseinrichtung „An der Drachenwiese“ für das Kindergartenjahr 2012/13 ebenfalls die Gewährung der zusätzlichen Förderung nach § 20 Abs. 3 KiBiz für Einrichtungen in sozialen Brennpunkten beantragt.

 

Die Antragsbegründungen sind als Anlage 1 und Anlage 2 beigefügt.

 

Hinsichtlich der rechtlichen Definition und Auslegung des Begriffes „Sozialer Brennpunkt“ verweise ich auf meine diesbezüglichen ausführlichen Erläuterungen in der Sitzungsvorlage SV-8-0404, mit der ich Ihnen die entsprechenden Anträge der beiden o.g. Einrichtungen für das laufende Kindergartenjahr 2011/12 zur Entscheidung vorgelegt habe.

 

Wie dem Antrag der Einrichtung „Am Schloss“ entnommen werden kann, wird sich die Betreuungssituation der Einrichtung im Vergleich zum laufenden Kindergartenjahr aufgrund des Sozialraums, in dem die Einrichtung gelegen ist, nicht ändern. Das soziale Umfeld ist auch weiterhin geprägt von einer älteren Bebauung mit vielen Mehrfamilienhäusern, die vermehrt bewohnt werden von Familien mit sozialen / finanziellen Problemen und einem hohen Migrationshintergrund.

 

Ebenfalls besteht auch weiterhin durch den hohen Migrationshintergrund ein erhöhter Sprachförderbedarf, welcher ein weiteres Hauptmerkmal für die Anerkennung als „Sozialer Brennpunkt“ darstellt. Die landesweite Sprachüberprüfung der 3 und 4 jährigen Kinder im Kindergartenjahr 2011/12 wird zwar erst in Kürze durchgeführt werden, nach Auskunft der Einrichtung hat sich aber auch in diesem Bereich die Situation vor Ort in der Einrichtung nicht geändert. Die Zahl der Kinder, die nicht Deutsch als ihre Muttersprache sprechen, ist unverändert hoch und liegt weiterhin deutlich über den Vergleichswerten aus anderen Sendener Einrichtungen und dem Kreisgebiet.

 

Die zu betreuenden Kinder der Einrichtung „An der Drachenwiese“ stammen aus demselben Sozialraum mit denselben Problemen. Die oben dargestellten Gründe, wonach es sich bei der Einrichtung „Am Schloss“ um eine Einrichtung in einem sozialen Brennpunkt handelt, können somit auf die Einrichtung „An der Drachenwiese“ übertragen werden. Dieses lässt sich auch der Antragsbegründung der Einrichtung „An der Drachenwiese“ in eindringlicher Form entnehmen. Der Zuschuss wäre somit beiden Einrichtungen zu gewähren.

 

Bei der Einrichtung „Am Schloss“ kommt als Besonderheit noch dazu, dass es sich um ein Familienzentrum im Sinne von § 16 KiBiz handelt. Mit der 1. Revision des KiBiz, in Kraft getreten am 01.08.2012, hat das Land NRW in § 21 Abs. 5 KiBiz einen weiteren Zuschuss für Familienzentren in sozialen Brennpunkten in Höhe von 1.000 € eingeführt. Der DRK-Ortsverein Senden hat in seinem o.g. Antrag ebenfalls diesen Zuschuss beantragt. Die Gewährung dieser zusätzlichen Förderung setzt voraus, dass sich die Einrichtung in einem sozialen Brennpunkt befindet.

 

II.  Lösung

Den Anträgen wird entsprochen. Die erhöhten Förderbedarfe der beiden Einrichtungen und der weitere Förderbedarf der Einrichtung „Am Schloss“ als Familienzentrum im sozialen Brennpunkt werden anerkannt.

 

III. Alternativen

Die beantragte Zuwendung wird nicht oder in geringerem Umfang gewährt.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Der Anteil des Kreises Coesfeld an dem beantragten zusätzlichen Pauschalbetrag von jeweils 15.000 EUR beträgt nach den Regelungen der §§ 20 und 21 KiBiz 49 % beim kommunalen Kindergarten „An der Drachenwiese“ und 55 % beim DRK-Kindergarten „Am Schloss“; zusammen 15.600 EUR für das Kindergartenjahr 2012/13. Entsprechende Mittel wurden im Produkthaushalt 2012 berücksichtigt. Bei der Anforderung der Landesmittel am 15.03.2012 wurden die Anträge ebenfalls berücksichtigt.

Die zusätzliche Förderung in Höhe von 1.000 € für die Einrichtung „Am Schloss“ als Familienzentrum im sozialen Brennpunkt wird zu 100 % vom Land finanziert, Kreismittel fließen in diese Förderung nicht.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Da es sich bei der Förderung nach § 20 Abs. 3 KiBiz nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, ist die Entscheidung durch den zuständigen Fachausschuss zu treffen.