hier: Betriebsergebnis 2011
Beschlussvorschlag:
Ohne
Begründung:
I. Problem, II. Lösung, III. Alternativen u. IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Die Gebühren für die Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung sowie der Fleischhygiene sollen den entstehenden Aufwand decken. Die rechtlichen Grundlagen und die Gebührenkalkulation für das Jahr 2011 sind in den SV-8-0300 und SV-8-0506 dargestellt.
Der Kalkulation wird nun das Betriebsergebnis gegenübergestellt. Grundlage des Betriebsergebnisses sind die Ist-Ergebnisse der Sachkonten des Teilergebnisplanes 39.03 und der darüber hinaus kostenrechnerisch zu berücksichtigenden Aufwands- und Erlöspositionen.
Das Betriebsergebnis (BE) 2011 stellt sich zusammengefasst wie folgt dar:
Dem Betriebsergebnis liegen folgende Einzelpositionen zu Grunde:
Großbetrieb (Fa. Westfleisch, Coesfeld)
Angaben der Prognose 2011 ermittelt im August 2011, vgl. SV-8-0506
1. Kennzahlen
2. Aufwand
3. Erlöse
4. Verbesserung (+) / Verschlechterung (-)
Gründe für die deutliche Verbesserung ggü. der Prognose aus August 2011:
- Den durch die deutliche Steigerung der Schlachtzahlen bedingten Mehrerlösen steht nicht in gleicher Höhe Aufwand gegenüber; dies hat u.a. folgende Gründe:
o Wg. der ohne längere vorherige Ankündigung erfolgten deutlichen Steigerung der Schlachtzahlen im vierten Quartal 2011 gab es Phasen, in denen der Untersuchungsbetrieb mit einer personellen Minderbesetzung erfolgten musste. D.h. die Personalkosten stiegen nicht im gleichen Verhältnis wie die Schlachtzahlsteigerung dieses erwartet lassen und erfordert hätte. (Anmerkung: Wg. der bei Unterbesetzung am Untersuchungsband entstehenden zusätzlichen Belastung des Personals kann und darf eine dauerhaft geringere Besetzung am Untersuchungsband nicht Ziel der Kalkulation für 2012 und die kommenden Jahre sein)
o Bei den Personalkosten wurde 2011 für das im Beamtenverhältnis stehende Untersuchungspersonal keine Zuführung zu den Beihilfe- und Pensionsrückstellungen erforderlich, sondern aufgrund der Berechnungsmodalitäten erfolgte sogar eine Erstattung an den Kreis Coesfeld. Die Gebührenkalkulation sah einen Aufwand von rd. 21.000 EUR als Zuführung zu den Rückstellungen vor, im Ergebnis erfolgte jedoch eine Erstattung von rd. 32.000 EUR
- Bei den Gebühren für die Zerlegung (2,00 EUR/Tonne) handelt es sich um eine gesetzlich vorgegebene Mindestgebühr. Im Großbetrieb steht dieser Mindestgebühr Aufwand (überwiegend Personalkosten) in gleicher Höhe nicht gegenüber, so dass höhere Gebühreneinnahmen aufgrund von Steigerungen der Zerlegemenge unmittelbar zu Verbesserungen beim Betriebsergebnis führen.
Klein- und sonstige Betriebe (kleinere Schlacht-,
Zerlegungs- und Verarbeitungsbetriebe, Trichinenuntersuchungen Wildschweine,
Schlachtgeflügeluntersuchungen)
Angaben der Prognose 2011 ermittelt im November 2010, vgl. SV-8-0300
1. Kennzahlen
2. Aufwand
3. Erlöse
4. Verbesserung (+) / Verschlechterung (-)
Gründe für das Defizit beim Betriebsergebnis bzw. die Verschlechterung ggü. der Prognose:
Eine Unterdeckung bei den Klein- und sonstigen Betrieben für 2011 wurde bereits bei der Kalkulation im November 2010 erwartet (s.o. bzw. SV-8-0300); ursächlich hierfür ist vor allem folgendes:
- Wie bereits in der SV-8-0551 für die Gebührenkalkulation 2012 beschrieben, machen sich inzwischen die Regelungen des Tarifvertrags von 2007 mit der Erhöhung von 2011 verstärkt bemerkbar. Besonders zu nennen ist dabei der den amtlichen Tierärzten zu zahlende Zuschlag von 2,37 EUR pro Tier bei Untersuchung von weniger als 6 Tieren/Tag. Im vergangenen Jahr fiel dieser Zuschlag bei 10,6 % der untersuchten Tiere an. Etwa 45 % der Schlachttage in Kleinbetrieben betrafen Schlachtungen von weniger als 6 Tieren, so dass sich diese zusätzlich auch bei der Wegstreckenentschädigung entsprechend niederschlagen.
- Die Erstattung bei den Beihilfe- und Pensionsrückstellungen (s.o.) macht sich auch bei den Kosten für die Kleinbetriebe bemerkbar. Allerdings können hierdurch die aufgrund der vermehrten Einzeltierschlachtungen (bis 5 Tiere/Tag) deutlich gestiegenen Aufwendungen nicht gänzlich aufgefangen werden.
Dass das Defizit nun rd. 2.800 EUR höher ausfällt als erwartet, ist u.a. auch auf folgendes zurückzuführen:
- Aufgrund eines längere Zeit andauernden Vertretungsfalles ergaben sich für einen Monat deutlich höhere Fahrtkosten (Anreise des amtlichen Tierarztes aus dem Nachbarort).
- Die Anzahl der Untersuchungen in Geflügelbetrieben ist nochmals gestiegen. Der noch aus dem Jahr 2008 bestehende Gebührensatz war nicht auskömmlich, um den entstehenden Aufwand, insbesondere auch die Fahrtkosten, abzudecken. D.h. das für 2011 erwartete Defizit stieg aufgrund der Fallzahlsteigerung weiter an.
Prognose zur künftigen
Gebührensatzentwicklung
Sowohl auf die Kostensteigerung bei den Klein- und sonstigen Betrieben als auch auf die Steigerung der Schlachtzahlen beim Großbetrieb wurde bereits reagiert. Am 14.12.2011 wurde vom Kreistag eine neue Gebührensatzung beschlossen (siehe SV-8-0551). Wesentliche Änderungen ggü. der vorherigen Satzung waren folgende:
1. Senkung des Gebührensatzes für den Großbetrieb von 1,30 EUR/Tier auf 1,22 EUR/Tier.
2. Abrechung der Untersuchung von Geflügel nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW
3. Einführung einer zusätzlichen Gebührenstaffel für die Schlachtung von 1 bis 5 Tiere/Tag bei den Kleinbetrieben.
Erste Auswirkungen der Umstellungen bei den Klein- und sonstigen Betrieben sind bereits nach zwei Monaten feststellbar.
Während im vergangenen Jahr bei 10,6 % der Tiere der Einzeltierzuschlag von 2,37 EUR pro Tier nach Tarifvertrag als zusätzliche Personalkosten anfiel, traf dieses im Januar nur noch für 5,1 % und im Februar 2012 für 2,8 % der Tiere zu.
Durch die Umstellung der Abrechnung der Geflügeluntersuchungen auf die Tarife der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung konnten die Einnahmen für diese Tätigkeit deutlich gesteigert werden; die bisherige Unterfinanzierung dieser Amtshandlung dürfte damit 2012 voraussichtlich nicht mehr gegeben sein.
Eine abschließende Einschätzung zu Über-/Unterdeckungen ist nach zwei Abrechnungsmonaten jedoch noch nicht möglich. Insbesondere kann die von den jeweiligen Schlachtdaten abhängige Entwicklung der Personalkosten nach zwei Abrechnungsmonaten auch angesichts des aktuellen Tarifabschlusses (3,5 % Erhöhung ab 01.03.2012) noch nicht verlässlich prognostiziert werden.
Ein Teil der 2011 entstandenen Überdeckung der Gebühreneinnahmen beim Großbetrieb soll zur Bewältigung der deutlich gestiegenen Schlachtzahlen für Schulungs- und Ausbildungsmaßnahmen verwendet werden. Die übrigen Gebührenüberhänge sollen wie in der Vergangenheit dem Gebührenzahler zu Gute kommen. Realisiert wird dieses entweder durch a) eine weitere Senkung des Gebührensatzes oder b) Beibehalten des bisherigen Satzes auch im Fall von Kostensteigerungen.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Für den Bereich des Veterinärdienstes und der Lebensmittelüberwachung ist der Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständig.