Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird
beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für den Bau eines Radweges an der
Kreisstraße 48 vom Campingplatz am Ortseingang Maria Veen bis zur Einmündung in
die L 600 in Coesfeld-Lette (Länge: ca. 1,6 km) zu veranlassen.
Begründung:
I. Problem II. Lösung
Wie in den Erläuterungen
zum Produkthaushalt 2012 auf Seite 390 näher ausgeführt, bestand die Aussicht
für die an 10. Stelle der Prioritätenliste des Kreises stehende Maßnahme noch
mit Beginnjahr 2011 ins Förderprogramm kommunaler Straßenbau aufgenommen zu
werden. Da die benötigten Grundstücksflächen durch die Flurbereinigungsbehörde
im Rahmen eines Landausgleichs im Verfahren Groß-Reken zur Verfügung standen
und die notwendigen Ausführungspläne im Spätherbst erstellt werden konnten,
wurde die Maßnahme mit Bescheid vom 30.11.2011 ins Förderprogramm ab
Beginnjahr 2011 aufgenommen. Für den Planungsaufwand hat der Kreis am
15.12.2011 eine erste Zuschussrate in Höhe von 8.200 € erhalten.
Ursprünglich sollte
bereits im April/Mai mit den Bauarbeiten begonnen werden. Im Bereich des Campingplatzes war auf einer
Länge von etwa 200 m vorgesehen, den Radweg wegen der räumlichen Situation
durch Rinne und Hochbord getrennt direkt neben der Fahrbahn anzulegen. Die
Entwässerung der befestigten Flächen, die bisher über die seitliche Bankette
erfolgte, sollte im Zuge einer Fahrbahnerneuerung durch die Änderung des
bisherigen Dachprofils in eine Einseitneigung sichergestellt werden. Da in
diesem Bereich jedoch eine Anfang der vierziger Jahre verlegte Ferngasleitung
liegt, wurde aufgrund der Ergebnisse einer gemeinsamen Besprechung mit dem
jetzigen Betreiber INFRACOR und dem TÜV entschieden, diese Planung aufzugeben.
Die Gasleitung ist nicht nur wegen des Alters sondern auch wegen des seinerzeit
verwendeten Materials sehr störanfällig. Im Trassenbereich müsste eine
erschütterungsfreie Verdichtung erfolgen. Einschl. der Sicherungsmaßnahmen am
Leitungsbestand, würde - so die Einschätzung – ein Mehraufwand von 150 –
200.000 € für den nur etwa 200 m langen Bereich notwendig. Zur
Kostenträgerschaft ergaben die Nachforschungen, dass der Leitungsbestand durch
eine Grunddienstbarkeit gesichert ist und deshalb der Kreis gemäß §§ 1018 ff.
BGB allein die Kosten der straßenbaubedingten Änderungen zu tragen hat. Bei der
Besprechung wurde auch die Frage erörtert, ob es aufgrund des Alters der Anlage
nicht sinnvoll sei, die Anlage unter Anrechnung von Wertverbesserungen zu
erneuern. Der Betreiber erklärte hierzu, dass die Anlage noch in
ordnungsgemäßen Zustand ist und in absehbarer Zeit eine Erneuerung nicht
beabsichtigt sei.
Nach der überarbeiteten
Planung soll die Entwässerung dadurch sichergestellt werden, dass neben der
Fahrbahn ein 0,75 m breiter Grünstreifen verbleibt und das Oberflächenwasser
der unverändert bleibenden Fahrbahn und des neu angelegten Radweges (hier nur
2,25 m breit) über eine dreiteilige Rinne und entsprechende Einläufe durch eine
Entwässerungsleitung dem Heubach zugeführt wird. Soweit in die Substanz des
abschirmenden Walles zum Campingplatzes eingegriffen muss, werden zur
Absicherung Winkelstützen gesetzt. Im weiteren Verlauf bis zum
Einmündungsbereich in die L 600 wird der Radweg hinter dem Straßenseitengraben
und des vorhandenen Baumbestandes in einer Breite von 2,50 m angelegt.
Sobald der Baubeschluss
vorliegt, sollen die Bauarbeiten öffentlich ausgeschrieben und der Bauauftrag
möglichst noch in ersten Jahreshälfte 2012 vergeben werden. Bei optimalen
Verlauf könnte eine Verkehrsfreigabe noch zum Jahresende erfolgen. Durch die Änderungen im Bereich des
Campingplatzes ist tendenziell von einer deutlichen Unterschreitung des
genehmigten Kostenanschlags auszugehen. Mit dem Zuschussgeber ist die geänderte
Planung abgestimmt. Ein entsprechende Änderungsanzeige wurde mit dem Hinweis,
dass Kostenerhöhungen nicht eintreten, der Bezirksregierung übersandt. Ein
überarbeiteter Finanzierungsantrag soll nach Auftragsvergabe vorgelegt
werden.
III. Alternativen
-keine-
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige
Ressourcen)
Für die Maßnahme stehen
440.000 € im Produkthaushalt 2012 zur Verfügung. 70 % der entstehenden Bau- und
Grunderwerbskosten werden vom Land als Zuwendungen nach den Förderrichtlinien
Stadtverkehr gezahlt. Den Eigenanteil des Kreises als Straßenbaulastträger
teilen sich die Stadt Coesfeld und die Gemeinde Reken. Der Kostenanteil des
Kreises für die Erneuerung der Fahrbahn im Bereich des Campingplatzes entfällt
aufgrund der geänderten Planung. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zum
Produkthaushalts 2012 auf Seite 390 verwiesen.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach der geänderten
Fassung des § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000
€ der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer
entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der
vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem
Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der
Hauptsatzung.