Betreff
Baubeschluss über den Bau eines Radweges an der Kreisstraße 48 /AN 2 in Coesfeld Lette
Vorlage
SV-8-0649
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für den Bau eines Radweges an der Kreisstraße 48 vom Campingplatz am Ortseingang Maria Veen bis zur Einmündung in die L 600 in Coesfeld-Lette (Länge: ca. 1,6 km) zu veranlassen.

 

Begründung:

 

I.   Problem II. Lösung

Wie in den Erläuterungen zum Produkthaushalt 2012 auf Seite 390 näher ausgeführt, bestand die Aussicht für die an 10. Stelle der Prioritätenliste des Kreises stehende Maßnahme noch mit Beginnjahr 2011 ins Förderprogramm kommunaler Straßenbau aufgenommen zu werden. Da die benötigten Grundstücksflächen durch die Flurbereinigungsbehörde im Rahmen eines Landausgleichs im Verfahren Groß-Reken zur Verfügung standen und die notwendigen Ausführungspläne im Spätherbst erstellt werden konnten, wurde die Maßnahme mit Bescheid vom 30.11.2011 ins Förderprogramm ab Beginnjahr 2011 aufgenommen. Für den Planungsaufwand hat der Kreis am 15.12.2011 eine erste Zuschussrate in Höhe von 8.200 € erhalten.

 

Ursprünglich sollte bereits im April/Mai mit den Bauarbeiten begonnen werden. Im  Bereich des Campingplatzes war auf einer Länge von etwa 200 m vorgesehen, den Radweg wegen der räumlichen Situation durch Rinne und Hochbord getrennt direkt neben der Fahrbahn anzulegen. Die Entwässerung der befestigten Flächen, die bisher über die seitliche Bankette erfolgte, sollte im Zuge einer Fahrbahnerneuerung durch die Änderung des bisherigen Dachprofils in eine Einseitneigung sichergestellt werden. Da in diesem Bereich jedoch eine Anfang der vierziger Jahre verlegte Ferngasleitung liegt, wurde aufgrund der Ergebnisse einer gemeinsamen Besprechung mit dem jetzigen Betreiber INFRACOR und dem TÜV entschieden, diese Planung aufzugeben. Die Gasleitung ist nicht nur wegen des Alters sondern auch wegen des seinerzeit verwendeten Materials sehr störanfällig. Im Trassenbereich müsste eine erschütterungsfreie Verdichtung erfolgen. Einschl. der Sicherungsmaßnahmen am Leitungsbestand, würde - so die Einschätzung – ein Mehraufwand von 150 – 200.000 € für den nur etwa 200 m langen Bereich notwendig. Zur Kostenträgerschaft ergaben die Nachforschungen, dass der Leitungsbestand durch eine Grunddienstbarkeit gesichert ist und deshalb der Kreis gemäß §§ 1018 ff. BGB allein die Kosten der straßenbaubedingten Änderungen zu tragen hat. Bei der Besprechung wurde auch die Frage erörtert, ob es aufgrund des Alters der Anlage nicht sinnvoll sei, die Anlage unter Anrechnung von Wertverbesserungen zu erneuern. Der Betreiber erklärte hierzu, dass die Anlage noch in ordnungsgemäßen Zustand ist und in absehbarer Zeit eine Erneuerung nicht beabsichtigt sei. 

 

Nach der überarbeiteten Planung soll die Entwässerung dadurch sichergestellt werden, dass neben der Fahrbahn ein 0,75 m breiter Grünstreifen verbleibt und das Oberflächenwasser der unverändert bleibenden Fahrbahn und des neu angelegten Radweges (hier nur 2,25 m breit) über eine dreiteilige Rinne und entsprechende Einläufe durch eine Entwässerungsleitung dem Heubach zugeführt wird. Soweit in die Substanz des abschirmenden Walles zum Campingplatzes eingegriffen muss, werden zur Absicherung Winkelstützen gesetzt. Im weiteren Verlauf bis zum Einmündungsbereich in die L 600 wird der Radweg hinter dem Straßenseitengraben und des vorhandenen Baumbestandes in einer Breite von 2,50 m angelegt.

 

Sobald der Baubeschluss vorliegt, sollen die Bauarbeiten öffentlich ausgeschrieben und der Bauauftrag möglichst noch in ersten Jahreshälfte 2012 vergeben werden. Bei optimalen Verlauf könnte eine Verkehrsfreigabe noch zum Jahresende erfolgen.  Durch die Änderungen im Bereich des Campingplatzes ist tendenziell von einer deutlichen Unterschreitung des genehmigten Kostenanschlags auszugehen. Mit dem Zuschussgeber ist die geänderte Planung abgestimmt. Ein entsprechende Änderungsanzeige wurde mit dem Hinweis, dass Kostenerhöhungen nicht eintreten, der Bezirksregierung übersandt. Ein überarbeiteter Finanzierungsantrag soll nach Auftragsvergabe vorgelegt werden.    

III. Alternativen

-keine-

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Für die Maßnahme stehen 440.000 € im Produkthaushalt 2012 zur Verfügung. 70 % der entstehenden Bau- und Grunderwerbskosten werden vom Land als Zuwendungen nach den Förderrichtlinien Stadtverkehr gezahlt. Den Eigenanteil des Kreises als Straßenbaulastträger teilen sich die Stadt Coesfeld und die Gemeinde Reken. Der Kostenanteil des Kreises für die Erneuerung der Fahrbahn im Bereich des Campingplatzes entfällt aufgrund der geänderten Planung. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zum Produkthaushalts 2012 auf Seite 390 verwiesen. 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Nach der geänderten Fassung des § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.