Betreff
Überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Kreises Coesfeld in 2010/2011 - Teilbericht Kreisbauhöfe
Vorlage
SV-8-0650
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

 

  1. Der Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentl. Personenverkehr nimmt den Teilbericht „Kreisbauhöfe“ des Prüfungsberichtes der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) über die überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Kreises Coesfeld 2010/2011 sowie die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Handlungsempfehlungen zur Kenntnis.

 

  1. Das Ergebnis der Beratungen ist dem Kreistag zur Kenntnis zu geben.

 

 

Begründung:

I.   - V.

 

Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) hat auf Basis der Bestimmungen des § 53 Abs. 2 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) in Verbindung mit § 105 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vom 19.07.2010 bis 30.11.2011 die überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Kreises Coesfeld durchgeführt. Das Ergebnis dieser Prüfung wurde am 14.11.2011 im Rahmen einer Schlusspräsentation und durch Überreichung des Schlussberichtes bekanntgegeben.

 

Der Prüfungsbericht der GPA NRW ist allen Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses in Papierform, den übrigen Kreistagsmitgliedern als CD-ROM zur Verfügung gestellt worden. Ferner wurde  der Prüfungsbericht auf den Internetseiten des Kreises Coesfeld unter „Service/Haushalt/überörtliche Prüfung 2010/2011“ veröffentlicht.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 29.11.2011 den Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) über die überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Kreises Coesfeld 2010/2011 zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig wurde der Beschluss gefasst, die Verwaltung zu beauftragen, die Teilberichte dieses Prüfungsberichtes dem jeweils zuständigen Fachausschuss zur nächsten Sitzung in Abstimmung mit der/dem jeweiligen Ausschussvorsitzenden zur Kenntnisnahme und ggfl. zur weiteren Beratung vorzulegen.

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 14.12.2011 die Unterrichtung des Rechnungsprüfungsausschusses gem. § 105 Abs. 5 GO NRW über die wesentlichen Inhalte des Berichtes der GPA NRW über die überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Kreises Coesfeld 2010/2011 und über das Ergebnis der Beratung im Rechnungsprüfungsausschuss am 29.11.2011 zur Kenntnis genommen. Die Ergebnisse der Beratungen in den Fachausschüssen sollen in einem Sachstandsbericht dem Kreistag zur Kenntnis gebracht werden.

 

Die Sitzungsvorlage SV-8-0538 für den Rechnungsprüfungsausschuss am 29.11.2011 enthält u.a. Ausführungen zu den Zielen und zum verfahrensmäßigen Ablauf der Prüfung durch die GPA NRW in 2010/2011 sowie Zusammenfassungen zu den Ergebnissen der überörtlichen Prüfung zu den einzelnen Teilberichten. Bezüglich weiterer Einzelheiten hierzu wird auf diese Sitzungsvorlage sowie auf die Sitzungsvorlage SV-8-0580 für die Sitzung des Kreistages am 14.12.2011 verwiesen.

 

 

 

Teilbericht Kreisbauhöfe

 

Der Teilbericht „Kreisbauhöfe“ erstreckt sich auf die Steuerung und Organisation, die Aufgabenanalyse und Produktivität des zentralen Bauhofes in Dülmen-Buldern. Bezugsjahr des Berichters  ist das Jahr 2009.  

Der Teilbericht „Kreisbauhöfe“ schließt in der Gesamtbetrachtung mit folgender KIWI Bewertung ab (vgl. Seite 22 des Teilberichtes Kreisbauhöfe):

„In der Gesamtbetrachtung der Ist-Situation sowie den hieraus ableitbaren Handlungsempfehlungen bewerten wir das Handlungsfeld „Kreisbauhöfe“ mit dem Index 4.“

 

Die KIWI-Bewertungen (KIWI = Kommunalindex für Wirtschaftlichkeit) der einzelnen Prüfungsfelder erfolgen unter den Aspekten der Handlungsnotwendigkeit und der Handlungsmöglichkeiten auf einer Bewertungsskala von 1 bis 5. Nach den Index-Merkmalen der GPA NRW (vgl. Seite 17 des Vorberichtes über die überörtliche Prüfung des Kreises Coesfeld) handelt es sich beim Index 4 um den zweitbesten Wert. Dies bedeutet, dass die Handlungsmöglichkeiten auf der Basis einer ergebnisorientierten Steuerung beim Kreis Coesfeld nahezu vollständig genutzt werden.

 

Der Teilbericht „Kreisbauhöfe“  enthält vier Handlungsempfehlungen (vgl. Seite 22 des Teilberichtes.  Die Stellungnahme der Verwaltung hierzu ist der beiliegenden Tabelle (Anlage1) zu entnehmen.